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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28684
BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12 (https://dejure.org/2013,28684)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12 (https://dejure.org/2013,28684)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 308/12 (https://dejure.org/2013,28684)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betreiber einer Photovoltaikanlage auf einer Grünfläche im Innerbereich einer Galopprennbahn kann Einspeisevergütung verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreiber einer Photovoltaikanlage auf einer Grünfläche im Innerbereich einer Galopprennbahn kann Einspeisevergütung verlangen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Begriff der baulichen Anlage in § 32 Abs.2 EEG 2009

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 74
  • BauR 2014, 106
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 12/07

    Zulässigkeit der Anschlussberufung

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12
    Danach war im Berufungsverfahren kein Raum für eine Entscheidung über die Sachdienlichkeit der Klageerweiterung und über die materielle Berechtigung des neu geltend gemachten Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 12/07, NJW-RR 2008, 221 Rn. 7 mwN).

    Dementsprechend ist der neue Antrag im Schriftsatz vom 27. Juni 2012 als Anschlussberufung auszulegen, weil die Klägerin damit ihren Willen zum Ausdruck gebracht hat, zu ihren Gunsten eine Änderung des erstinstanzlichen Urteils zu erreichen (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 12/07, aaO Rn. 9).

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 35/10

    Stromeinspeisevergütung: Ausschließliche Anbringung einer Photovoltaikanlage an …

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12
    Rn. 17 Dass der Gesetzgeber von diesem Begriffsverständnis, an das auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung angeknüpft hat (Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 35/10, ZNER 2011, 184 Rn. 39), bei den späteren Gesetzesänderungen im Zuge der sogenannten Photovoltaiknovelle 2010 (Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010, BGBl. I S. 1170) sowie der Neufassung des § 32 Abs. 1 EEG 2012 abgerückt wäre, ist nicht ersichtlich.

    Das genügt für die zu einer Anbringung auf der baulichen Anlage erforderliche baulich-konstruktive Verbindung der Module mit der darunter liegenden, vorrangig zu Rennsportzwecken errichteten Fläche (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 35/10, aaO Rn. 40).

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für …

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12
    Rn. 24 Die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen ist maßgeblich von dem Gedanken getragen, die Versiegelung von Flächen zu diesem Zweck in Grenzen zu halten und ökologisch sensible Flächen nach Möglichkeit überhaupt nicht oder zumindest nur planerisch kontrolliert zu überbauen sowie die Errichtung solcher Anlagen dorthin zu lenken, wo der Flächenverbrauch durch Errichtung einer zu einem vorrangigen anderen Zweck bestimmten baulichen Anlage nach Maßgabe der hierfür bestehenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen ohnehin stattfindet oder bereits stattgefunden hat (Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311 Rn. 32 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 7 A 2836/08

    Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Grundstücks in ein Modellfluggelände; …

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12
    Rn. 19 Durch die mit § 2 Abs. 1 Satz 2 der Musterbauordnung 2002 verbundene funktions- und zweckbezogene Erweiterung der in deren § 2 Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Begriffsbestimmung gelten - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - etwa auch Sportanlagen in ihrer Gesamtheit bauordnungsrechtlich als bauliche Anlage, soweit die Flächen von der Umgebung abgegrenzt und entsprechend den Zwecken der jeweiligen Sportart hergerichtet sind (HessVGH…, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 4 TH 1130/89, juris Rn. 25; OVG Münster, Urteil vom 14. Juni 2010 - 7 A 2836/08, juris Rn. 29 ff.;… Gädtke/Johlen, BauO NRW, 12. Aufl., § 2 Rn. 79 ff.; jeweils mwN).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 4 TH 1130/89

    Baugenehmigungspflicht für Golfübungsplatz als Sportplatz nach BauO HE § 2 Abs 1 …

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12
    Rn. 19 Durch die mit § 2 Abs. 1 Satz 2 der Musterbauordnung 2002 verbundene funktions- und zweckbezogene Erweiterung der in deren § 2 Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Begriffsbestimmung gelten - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - etwa auch Sportanlagen in ihrer Gesamtheit bauordnungsrechtlich als bauliche Anlage, soweit die Flächen von der Umgebung abgegrenzt und entsprechend den Zwecken der jeweiligen Sportart hergerichtet sind (HessVGH, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 4 TH 1130/89, juris Rn. 25; OVG Münster…, Urteil vom 14. Juni 2010 - 7 A 2836/08, juris Rn. 29 ff.;… Gädtke/Johlen, BauO NRW, 12. Aufl., § 2 Rn. 79 ff.; jeweils mwN).
  • Drs-Bund, 13.01.2004 - BT-Drs 15/2327
    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 308/12
    Rn. 16 aa) Mit dem in § 32 EEG 2009 selbst nicht definierten Begriff der baulichen Anlage hat der Gesetzgeber unter nahezu wortgleicher Übernahme seiner Erwägungen zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 11 Abs. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz- EEG) in der Fassung vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918 - im Folgenden EEG 2004) nach den betreffenden Gesetzesbegründungen folgendes Verständnis verbunden (…BT-Drucks. 16/8148, S. 60; 15/2864, S. 44; 15/2327, S. 34):.
  • OLG Brandenburg, 12.09.2017 - 6 U 2/16

    Anspruch auf Einspeisevergütung für Strom aus einer Photovoltaikanlage: …

    Soweit eine Anlage diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sie allerdings gleichwohl für die Vergütung nach dem EEG von Bedeutung sein, sofern sie einem der in dem Katalog des § 2 Abs. 1 S. 2 MBauO (§ 2 Abs. 1 S. 2 BbgBO; § 2 Abs. 1 S. 1 LBauO M-V) aufgenommenen Tatbestände unterfällt, die als bauliche Anlagen fingiert werden (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.23013 - VIII ZR 308/12 Rn 20).

    Ob dies unter den gegebenen Voraussetzungen der Fall ist, beurteilt sich nach der funktions- und zweckbezogenen Sichtweise der Bauordnung aus der Zweckbestimmung der zu beurteilenden Anlage (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, Rn 20, zit. nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat die Übereinstimmung von bauordnungsrechtlicher Definition und der im EEG 2009 verwendeten Begrifflichkeit in seinem Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12 - (Rn 20; zit. nach juris) hervorgehoben; dass sich insoweit im Geltungsbereich des EEG 2012 ein Bedeutungswandel vollzogen haben könnte, ist nicht ersichtlich.

    Zwar verfolgt das EEG das Ziel, den Flächenverbrauch für die Errichtung von Solaranlagen zu begrenzen (…BGH Urt. v. 09.02.2011 - VIII ZR 35/10 Rn 43; Urt. v. 17.07.2013 - VIII ZR 308/12 Rn 24; jew. zit. nach juris), insbesondere soll verhindert werden, dass ökologisch bedeutsame Flächen überbaut werden (…Salje, EEG 2012, 6. Aufl. § 32 Rn. 24).

    Diese Anforderungen können nicht dadurch umgangen werden, dass der Begriff der baulichen Anlage gegenüber der vom Gesetzgeber für maßgeblich erachteten bauordnungsrechtlichen Begriffsbestimmung (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.2013 - VIII ZR 308/12 Rn 21; zit. nach juris) ausgeweitet wird.

    Rn. 47 Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12 (…Rn. 18ff) - vermag die Klägerin keine für sie vorteilhaften Rückschlüsse für den vorliegenden Fall abzuleiten.

  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 6 U 12/17

    Vergütung für Energieeinspeisung durch eine Photovoltaikanlage: Errichtung einer …

    Dieses Verständnis hat der Gesetzgeber auch für das EEG 2009 übernommen, indem er sich für die Bestimmung einer baulichen Anlage weiterhin an dem Verständnis der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen orientiert hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, BauR 2014, 106 Rdnr. 16 ff.).

    Für die Bestimmung der baulichen Anlage ist daher eine funktions- und zweckbezogene bauordnungsrechtliche Sichtweise zugrunde zu legen, da anders nicht zu erklären ist, dass nach der Gesetzesbegründung etwa auch Stellplätze, Aufschüttungen, Lager- und Abstellplätze sowie Deponieflächen vergütungsrechtliche Anlagen darstellen sollen, obgleich sich dies nicht notwendig aus der baulichen Beschaffenheit, sondern der Zweckbestimmung der genannten Flächen ergibt (BGH, Urteil vom 17.07.2013, aaO, Rdnr. 20).

    Denn die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen ist maßgeblich von dem Gedanken getragen, die Versiegelung von Flächen zu diesem Zweck in Grenzen zu halten und ökologisch sensible Flächen nach Möglichkeit überhaupt nicht oder zumindest nur planerisch kontrolliert zu überbauen sowie die Errichtung solcher Anlagen dorthin zu lenken, wo der Flächenverbrauch - wie hier - durch Errichtung einer zu einem vorrangigen Zwecke bestimmten baulichen Anlage nach Maßgabe der hierfür bestehenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen ohnehin stattfindet oder bereits stattgefunden hat (BGH, Urteil vom 17.07.2013, aaO, Rdnr. 24).

    Rn. 73 Dieses Verständnis des Begriffs eines Lagerplatzes steht im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers, der ausdrücklich auch Deponieflächen als bauliche Anlage im Sinne des EEG angesehen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17.07.2013, aaO, Rdnrn. 16 und 18), obwohl diese ausdrücklich weder in der LBauO noch in der Musterbauordnung als fiktive bauliche Anlage benannt sind.

    Denn für die Einordnung einer Anlage als bauliche Anlage kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Errichtung an und nicht darauf, ob die bauliche Anlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme tatsächlich entsprechend der Funktion ihres abstrakten, rechtlich qualifizierten Nutzungszwecks genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013, aaO, Rdnr. 22).

  • OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 6 U 165/19

    Anspruch auf Zahlung von Marktprämie nach dem EEG und Schadensersatz; Fehlende …

    Auch die höchst- und die obergerichtliche Rechtsprechung geht einhellig von diesem bauordnungsrechtlichen Begriffsverständnis aus (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 16 ff.;… Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 35/10, juris Rn. 39;… Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09, juris Rn. 12; OLG Koblenz…, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, juris Rn. 66;… Senat, Urteile vom 12.09.2017 - 6 U 2/16, juris Rn. 41 …sowie vom 27.10.2020 - 6 U 20/19, juris Rn. 38).

    Fundamenten, Betonplatten und Kellerdecken kommt von vornherein eine lediglich dienende Funktion zu, und selbst diese büßen sie nach der maßgeblichen funktions- und zweckbezogenen bauordnungsrechtlichen Sichtweise (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn 20; OLG Koblenz…, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, juris Rn. 66; Senat…, Urteil vom 12.09.2017 - 6 U 2/16, juris Rn. 43;… Urteil vom 27.10.2020 - 6 U 20/19, juris Rn. 40) nach dem Gebäudeabriss ein.

    Dem steht auch nicht das Urteil des BGH vom 17.07.2013 ( VIII ZR 308/12) betreffend den Innenbereich einer Galopprennbahn entgegen.

    Eine davon abweichende Wertung rechtfertigt sich auch nicht im Hinblick darauf, dass die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen maßgeblich von dem Gedanken getragen ist, die Versiegelung von Flächen zu diesem Zweck in Grenzen zu halten und ökologisch sensible Flächen wie auch landwirtschaftlich genutzte Flächen nach Möglichkeit überhaupt nicht oder zumindest nur planerisch kontrolliert zu überbauen sowie die Errichtung solcher Anlagen dorthin zu lenken, wo der Flächenverbrauch durch Errichtung einer zu einem vorrangigen anderen Zweck bestimmten baulichen Anlage nach Maßgabe der hierfür bestehenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen ohnehin stattfindet oder bereits stattgefunden hat (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09, juris Rn. 32; Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 24).

  • OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 6 U 20/19

    Anspruch auf Zahlung einer Marktprämie für die Einspeisung von Strom aus einer …

    Der Gesetzgeber (…vgl. zum EEG 2009 BT-Drucks 16/8148, S. 60 und zum EEG 2004 BT-Drucks 15/2864, S. 44) und die Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteile vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 16 ff., vom 09.02.2011 - VIII ZR 35/10, juris Rn. 39 …und vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09, juris Rn. 12; OLG Koblenz, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, juris 66) knüpfen hierfür an die Definitionen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen an, die als bauliche Anlage jede mit dem Erdboden verbundene, aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage definieren (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 MBO ; § 2 Abs. 1 Satz 1 BbgBO ).

    Soweit eine danach künstlich hergestellte Anlage die Voraussetzungen an eine bauliche Anlage in tatsächlicher Hinsicht nicht erfüllt, kann sie für die Vergütung nach dem EEG noch von Bedeutung sein, wenn sie einem der in dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 2 MBauO (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 BbgBO ) aufgenommenen Tatbestände unterfällt, die als bauliche Anlagen fingiert werden (BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 20;… Senat, aaO).

    Denn ob dies unter den Umständen des Einzelfalls angenommen werden kann, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung maßgeblich im Rahmen einer funktions- und zweckbezogenen bauordnungsrechtlichen Sichtweise zu beantworten (BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn 20; OLG Koblenz…, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, juris Rn. 66; Senat…, Urteil vom 12.09.2017 - 6 U 2/16, juris Rn. 43).

    Ob dies unter den gegebenen Umständen der Fall ist, beurteilt sich gemäß der funktions- und zweckbezogenen Sichtweise der Bauordnung aber auch insoweit nach der Zweckbestimmung der zu beurteilenden Anlage (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 20).

  • OLG Brandenburg, 08.04.2025 - 6 U 70/23

    Klage eines Betreibers eines Solarparks auf Zahlung von Einspeisevergütung für …

    Auch die höchst- und die obergerichtliche Rechtsprechung geht einhellig von diesem bauordnungsrechtlichen Begriffsverständnis aus (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 16 ff.;… Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 35/10, juris Rn. 39;… Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09, juris Rn. 12;… Senat, Urteile vom 28.04.2022 - 6 U 165/19, Rn. 80;… vom 12.09.2017 - 6 U 2/16, Rn. 41 …sowie vom 27.10.2020 - 6 U 20/19, Rn. 38; OLG Koblenz…, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, Rn. 66 jeweils zit. nach juris).

    Ob eine Aufschüttung, Abgrabung bzw. eine Lager- oder Abstellfläche nach den jeweils gegebenen Umständen als bauliche Anlage nach § 2 Abs. 1 S. 2 MBO zu fingieren ist, beurteilt sich wegen der maßgeblichen funktions- und zweckbezogenen bauordnungsrechtlichen Sichtweise nach ihrer Zweckbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, Rn. 20;… Senat, Urteile vom 12.09.2017 - 6 U 2/16, Rn. 43 …und vom 27.10.2020 - 6 U 20/19, Rn. 40; OLG Koblenz…, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, Rn. 66; jew. zit. nach juris).

    (3.5) Eine davon abweichende Wertung rechtfertigt sich entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht im Hinblick darauf, dass die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen maßgeblich von dem Gedanken getragen ist, die Versiegelung von Flächen zu diesem Zweck in Grenzen zu halten und ökologisch sensible Flächen wie auch landwirtschaftlich genutzte Flächen nach Möglichkeit überhaupt nicht oder zumindest nur planerisch kontrolliert zu überbauen sowie die Errichtung solcher Anlagen dorthin zu lenken, wo der Flächenverbrauch durch Errichtung einer zu einem vorrangigen anderen Zweck bestimmten baulichen Anlage nach Maßgabe der hierfür bestehenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen ohnehin stattfindet oder bereits stattgefunden hat (…vgl. BGH, Urteile vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09, Rn. 32 und vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, Rn. 24; jew. zit. nach juris).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 6 U 20/19
    Der Gesetzgeber (…vgl. zum EEG 2009 BT-Drucks 16/8148, S. 60 und zum EEG 2004 BT-Drucks 15/2864, S. 44) und die Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteile vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 16 ff., vom 09.02.2011 - VIII ZR 35/10, juris Rn. 39 …und vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09, juris Rn. 12; OLG Koblenz, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, juris 66) knüpfen hierfür an die Definitionen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen an, die als bauliche Anlage jede mit dem Erdboden verbundene, aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage definieren (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 MBO; § 2 Abs. 1 Satz 1 BbgBO).

    Soweit eine danach künstlich hergestellte Anlage die Voraussetzungen an eine bauliche Anlage in tatsächlicher Hinsicht nicht erfüllt, kann sie für die Vergütung nach dem EEG noch von Bedeutung sein, wenn sie einem der in dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 2 MBauO (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 BbgBO) aufgenommenen Tatbestände unterfällt, die als bauliche Anlagen fingiert werden (BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 20;… Senat, aaO).

    Denn ob dies unter den Umständen des Einzelfalls angenommen werden kann, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung maßgeblich im Rahmen einer funktions- und zweckbezogenen bauordnungsrechtlichen Sichtweise zu beantworten (BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn 20;OLG Koblenz…, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, juris Rn. 66; Senat…, Urteil vom 12.09.2017 - 6 U 2/16, juris Rn. 43).

    Ob dies unter den gegebenen Umständen der Fall ist, beurteilt sich gemäß der funktions- und zweckbezogenen Sichtweise der Bauordnung aber auch insoweit nach der Zweckbestimmung der zu beurteilenden Anlage (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 20).

  • OLG Brandenburg, 08.04.2025 - 6 U 56/24

    Schadensersatzansprüche wegen entgangener Marktprämie nach dem EEG (2019); …

    Auch die höchst- und die obergerichtliche Rechtsprechung geht einhellig von diesem bauordnungsrechtlichen Begriffsverständnis aus (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 16 ff.;… Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 35/10, juris Rn. 39;… Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09, juris Rn. 12;… Senat, Urteile vom 28.04.2022 - 6 U 165/19, Rn. 80;… vom 12.09.2017 - 6 U 2/16, Rn. 41 …sowie vom 27.10.2020 - 6 U 20/19, Rn. 38; OLG Koblenz…, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, Rn. 66, jew. zit. nach juris).

    Ob eine Aufschüttung, Abgrabung bzw. eine Lager- oder Abstellfläche nach den jeweils gegebenen Umständen als bauliche Anlage nach § 2 Abs. 1 S. 2 MBO zu fingieren ist, beurteilt sich wegen der maßgeblichen funktions- und zweckbezogenen bauordnungsrechtlichen Sichtweise nach ihrer Zweckbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, Rn. 20;… Senat, Urteile vom 12.09.2017 - 6 U 2/16, Rn. 43 …und vom 27.10.2020 - 6 U 20/19, Rn. 40; OLG Koblenz…, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 12/17, Rn. 66; jew. zit. nach juris).

    (5) Eine davon abweichende Wertung rechtfertigt sich entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht im Hinblick darauf, dass die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen maßgeblich von dem Gedanken getragen ist, die Versiegelung von Flächen zu diesem Zweck in Grenzen zu halten und ökologisch sensible Flächen wie auch landwirtschaftlich genutzte Flächen nach Möglichkeit überhaupt nicht oder zumindest nur planerisch kontrolliert zu überbauen sowie die Errichtung solcher Anlagen dorthin zu lenken, wo der Flächenverbrauch durch Errichtung einer zu einem vorrangigen anderen Zweck bestimmten baulichen Anlage nach Maßgabe der hierfür bestehenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen ohnehin stattfindet oder bereits stattgefunden hat (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09, juris Rn. 32; Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12, juris Rn. 24).

  • OLG München, 04.02.2015 - 20 U 1735/14

    Solarstrom, Vergütung, Stromeinspeisung, Carportanlage, Fotovoltaikanlage, …

    Auf Anlagen, die - wie hier - vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden sind, bleiben gemäß § 66 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) die hier interessierenden Regelungen des EEG 2009 weiterhin anwendbar (BGH, Urteil vom 17.07.2013, VIII ZR 308/12, BeckRS 2013, 18299).
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