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| BGH, 24.04.1968 - VIII ZR 37/66 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Leistungsgarantie bei einem Feinwalzwerk - Ungeeignetheit des Feinwalzwerks für die garantierte Leistung - Unbeachtlichkeit der Höhe des Quarzgehaltes bei fehlendem Vorbehalt in der schriftlichen Garantieerklärung - Behebung der Mangelhaftigkeit einer Maschine ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 408/56
Auszug aus BGH, 24.04.1968 - VIII ZR 37/66
Ferner ist zu berücksichtigen, daß der Verkäufer, der Eigenschaften der Kaufsache zugesichert hat, nach den Regeln des Gewährleistungsrechts auch dann haftet, wenn dem Käufer ein Mangel der in § 459 Abs. 1 BGB bezeichneten Art infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (vgl. RG JW 1930, 3472 a.F.; BGH Urt. v. 22. Oktober 1957 - VIII ZR 408/56 - S. 11).
- BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69
Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …
Für den gleichliegenden Fall von Gewährleistungsansprüchen des Käufers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und arglistiger Täuschung hat denn auch der erkennende Senat ausgesprochen, der Verkäufer hafte auch dann, wenn dem Käufer ein Mangel aus Fahrlässigkeit, selbst grober, unbekannt geblieben ist (Urteile vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56 - Betriebsberater 1957, 238; vom 22. Oktober 1957 - VIII ZR 408/56; vom 24. April 1968 - VIII ZR 37/66). - BGH, 07.12.1983 - VIII ZB 38/83
Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung als unzulässig im Falle einer …
Denn das Landgericht hätte seine Kostenentscheidung auch hinsichtlich der Widerklage nach § 91 ZPO treffen müssen (vgl. Senatsurteil vom 30. September 1968 - VIII ZR 37/66, LM ZPO § 91 Nr. 19 = NJW 1968, 2243).
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