Rechtsprechung
| BGH, 01.07.1968 - VIII ZR 40/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung eines Mietvertrages - Überprüfung der Auslegung eines Individualvertrages durch das Revisionsgericht - Vertrag über die Aufstellung einer Musikbox - Vertrag über die Aufstellung von Unterhaltungsgeräten - Abschluss eines Vertrages unter der auflösenden ...
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.07.2024 - 6 U 101/23
Beschaffung von Schutzmasken im Wege des Open-House-Verfahrens
Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass der Entfall der Vorleistungspflicht nicht endgültig sein muss, sondern diese wiederaufleben kann, wenn der Vorleistungsberechtigte seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen nach früherem Leugnen vorbehaltlos wieder anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.1983, V ZR 53/22; Urteil vom 16.05.1968, VIII ZR 40/66).Demgemäß kann die Einrede gemäß § 320 BGB nicht erheben, wer sich vertragswidrig endgültig von dem Vertrag lossagt und die Annahme der Gegenleistung schlechthin ablehnt (BGH 16.5.1968 - VIII ZR 40/66, BGHZ 50, 175, 177; BGH 17.7.2013 - VIII ZR 163/12, NJW-RR 2013, 1458; siehe auch Seidel JZ 1994, 383, 387 f.;… so auch Staudinger/Schwarze (2020) BGB § 320, Rn. 38).
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