Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 41/08, VIII ZR 84/08 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 559 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Modernisierungsmaßnahme einer Wohnung zur Begründung einer anschließenden Erhöhung der Miete nach Einbau eines Wasserzählers
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Modernisierungsmaßnahme einer Wohnung zur Begründung einer anschließenden Erhöhung der Miete nach Einbau eines Wasserzählers
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Mieterhöhung nur im Rahmen notwendiger, angemessener Modernisierungsaufwendungen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wohnungsmodernisierung - Mieterhöhung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 559 Abs. 1
Umlagefähige Modernisierungsaufwendungen; Wirtschaftlichkeitsbegriff; unnötige, unzweckmäßige, überhöhte Modernisierungskosten; Einbau von Wasserzählern - vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Modernisierungsmieterhöhung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mieterhöhung wegen Modernisierung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Überhöhte Modernisierungskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mietzuschlag beim Einbau vorgeschriebener Wasserzähler
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Modernisierungsmieterhöhung - Nur notwendige Arbeiten darf die Vermieterin dabei zugrunde legen
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Mieterhöhung nach Modernisierung und Begrenzung in Höhe notwendiger Modernisierungskosten
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
BGH erschwert Kostenumlage bei Modernisierungen
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Modernisierungsmieterhöhung
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Überhöhte Modernisierungsaufwendungen
- wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Eine Stadt im Umbruch - Wohnkomfortsteigerung gleich Mieterhöhung?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Modernisierungen: Mieter müssen keine unnötigen, unzweckmäßigen oder überhöhten Kosten zahlen
- gevestor.de (Kurzinformation)
Modernisierungskosten: Nur tatsächlich notwendige Kosten ansetzen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung wegen Modernisierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung wegen Modernisierung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Modernisierung und Mieterhöhung (Wohnraum)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Mieterhöhung wegen Modernisierung // Bei überhöhten Preisen der beauftragten Firma kann der Vermieter die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht in der Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen.
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nur Überwälzung "notwendiger" Kosten bei der Modernisierungsmieterhöhung! (IMR 2009, 76)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 28.08.2007 - 409 C 444/06
- LG Hamburg, 20.12.2007 - 307 S 123/07
- LG Hamburg, 28.02.2008 - 307 S 123/07
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 41/08, VIII ZR 84/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 839
- MDR 2009, 318
- NZM 2009, 150
- ZMR 2009, 351
- NJ 2009, 167
- JR 2010, 121
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
Auszug aus BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 41/08
Soweit die Revision rügt, dass das vom Berufungsgericht erlassene Teilurteil gemäß § 301 ZPO unzulässig gewesen sei, da die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen bestanden habe (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2003 - VI ZR 8/03, NJW 2004, 1452), ist diese Gefahr jedenfalls dadurch ausgeräumt, dass die Revisionsverfahren gegen das Teilurteil und das Schlussurteil in der Revisionsinstanz zur gemeinsamen Entscheidung gemäß § 147 ZPO miteinander verbunden worden sind.
- BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
Wohnraummiete: Modernisierungszuschlag nach Erhöhung der Miete auf Grundlage der …
Denn dieser Gesichtspunkt betrifft nicht die Frage der Erfüllung der formellen Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB, sondern deren materielle Wirksamkeit (…vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 2020 - VIII ZR 81/19, WuM 2020, 493 Rn. 27; vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 41/08, VIII ZR 84/08, NJW 2009, 839 Rn. 3, 20 ff.). - BGH, 14.12.2008 - VIII ZR 84/08 VIII ZR 41/08 Verkündet am:.
BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 41/08 (VIII ZR 84/08) - LG Hamburg AG Hamburg-Bergedorf.
VIII ZR 41/08.
- AG Herne, 09.06.2026 - 34 C 18/26
Austausch von Rauchwarnmeldern gegen Multifunktionsgeräte ist zu dulden!
Der Vermieter muss deshalb jeden "unnötigen, unzweckmäßigen oder überhöhten Aufwand" vermeiden (so z.B. BGH 17.12.2008 - VIII ZR 84/08, NJW 2009, 839 ).
- AG München, 08.08.2018 - 414 C 26569/16
Berechtigtes Mieterhöhungsverlangen für den Einbau eines Lifts
Insoweit trüge unter Berücksichtigung von BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08 die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die aufgewendeten Kosten nicht unnötig, unzweckmäßig oder überhöht seien.Auf die Rechtsprechung des BGH vom 17. Dezember 2008, VIII ZR 41/08, ob "unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen" bei den aufgewendeten Kosten in Höhe von 257.000 EUR vorliegen, kommt es bei § 559 Abs. 1 BGB demnach nicht an.
- AG Berlin-Wedding, 19.03.2014 - 6a C 281/13
Mieterhöhung bei Modernisierung durch Wärmedämmung und Darlegung des …
Mindestens erforderlich für eine plausible Darlegung des Energieeinspareffektes ist jedenfalls die Angabe der alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der renovierten Außenbauteile (…vgl. Schmidt-Futterer, 10. Auflage, § 559 b Rn. 22; BGH WuM 2006, 157; LG Berlin MM 2008, 370; LG Hamburg WuM 2009, 124; AG Karlsruhe DWW 2009, 148). - AG Berlin-Mitte, 18.01.2021 - 20 C 117/16
Anforderungen an Mieterhöhungserklärung
Nur die tatsächlich aufgewendeten Kosten sind umlagefähig, die notwendige sind und nicht unnötige, unzweckmäßige oder sonst überhöht sind (vgl. BGH NJW 2009, 839).
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