Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2023 - VIII ZR 42/22 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 03.11.2021 - 17 C 39/21
- LG Berlin, 21.12.2021 - 67 S 298/21
- LG Berlin, 08.02.2022 - 67 S 298/21
- BGH, 24.01.2023 - VIII ZR 42/22
Wird zitiert von ...
- LG Berlin II, 23.05.2024 - 67 T 30/24
Zahlungsrückstand bei Rückstand über einer Monatsmiete
Die vom Amtsgericht angenommene Beendigung des Mietverhältnisses auf Grundlage der ordentlichen Kündigung vom 30. Juni 2022 ist jedenfalls nicht zweifelsfrei, da der Bagatellrückstand von 812, 23 EUR unabhängig davon, ob er summenmäßig über eine Monatsmiete hinausgeht, nicht zwingend die Erheblichkeitsschwelle des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB übersteigt (vgl. Kammer, Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 , WuM 2016, 741 ; Beschl. v. 8. Februar 2022 - 67 S 298/21 , WuM 2022, 226 (nachfolgend: BGH, Beschl. v. 24. Januar 2023 - VIII ZR 42/22, BeckRS 2023, 2854 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)).
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