Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1969 - VIII ZR 49/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Vertretungsmacht eines leitenden Angestellten nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht - Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts zum Abschluss eines Prozessvergleichs durch einen Anscheinsbevollmächtigten - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 41
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.03.1961 - VIII ZR 49/60
Auszug aus BGH, 24.09.1969 - VIII ZR 49/68
Sine den Vertretenen bindende Anscheinsvollmacht liegt dann vor, wenn der Vertretene das Verhalten des Vertreters, wenn auch nicht kannte, es bei pflichtgemäßer Sorgfalt aber immerhin hätte kennen und verhindern können und wenn der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, daß dem Vertretenen das Gebahren seines Vertreters bei verkehrsgemäßer Sorgfalt nicht verborgen bleiben konnte (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 8.3.1961 - VIII ZR 49/60 - = LM BGB § 167 Nr. 10 und vom 28.3.1962 - VIII ZR 187/60 - = LM BGB Nr. 11).
- BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75
Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht
Da es sich um einen Fall schuldhaft verursachten Rechtsscheins handelt, ist als Voraussetzung einer Haftung des "Vertretenen" ferner zu fordern, daß der Geschäftsgegner (Klägerin) annehmen durfte, der "Vertretene" (Beklagte) wisse und billige das Handeln seines (angeblichen) Vertreters; denn nur unter dieser zusätzlichen Voraussetzung verdient der - vom "Vertretenen" möglicherweise schuldhaft mitverursachte - Rechtsschein Schutz im Rechtsverkehr in der Weise, daß das Handeln des "Vertreters" (Hauser) dem "Vertretenen" (Beklagte) zugerechnet wird (BGH, Urteile v. 12. Februar 1952 - I ZR 96/51 = BGHZ 5, 111, 116 = NJW 1952, 657 = LM BGB § 167 Nr. 3;… v. 10. März 1953 - I ZR 76, 152 = LM a.a.O. Nr. 4;… v. 12. Juli 1957 - VIII ZR 249/56 = LM a.a.O. Nr. 8;… v. 8. März 1961 - VIII ZR 49/60 = LM a.a.O. Nr. 10;… v. 28. März 1962 - VIII ZR 187/60 = LM a.a.O. Nr. 11; v. 24. September 1969 - VIII ZR 49/68 = LM a.a.O. Nr. 17 = MDR 1970, 41 = BB 1969, 1290). - BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest - …
Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das den objektiven Vollmachtrahmen überschreitende Verhalten seines Vertreters (zwar nicht kannte, es aber) bei pflichtmäßiger Sorgfalt hätte kennen und verhindern können und wenn der Vertragsgegner nach Treu und Glauben der Meinung sein durfte, daß dem Vertretenen die Vollmachtüberschreitung bei verkehrsüblicher Sorgfalt nicht verborgen bleiben konnte (BGH Urteil vom 24. September 1969, VIII ZR 49/68, WM 1969, 1301, 1302 mit Nachweisen).
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