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| BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 55/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 17.04.1903 - II 536/02
Rücktritt wegen Unmöglichkeit der Leistung.
Auszug aus BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 55/56
Das Reichsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß die schuldhafte Verletzung des dem Käufer eingeräumten Alleinverkaufsrechts diesen grundsätzlich zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, es hat diese Befugnis in Anwendung des § 325 BGB unter dem rechtlichen Gesichtspunkt bejaht, daß die Verletzung des Alleinverkaufsrechts eine positive Vertragsverletzung darstelle, durch die sich der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages, so wie er vereinbart worden sei, unmöglich gemacht habe (RGZ 54, 286; LZ 1908, 778 Nr. 23 und 24).
- BGH, 12.11.1969 - VIII ZR 116/67
Vertrag mit der aufschiebende Bedingung der Sicherung des Alleinvertriebsrechts - …
Das Reichsgericht (RGZ 54, 286; LZ 1908, 778 Nr. 23 und 24) und der erkennende Senat (Urteil vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 55/56 -) haben ausgesprochen, daß die schuldhafte Verletzung des einem Käufer eingeräumten Alleinverkaufsrecht diesen grundsätzlich zum Rücktritt vom Vertrage nach § 325 BGB berechtigt, weil die Verletzung eine positive Vertragsverletzung darstellt, durch die sich der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages, so wie er vereinbart worden ist, unmöglich gemacht hat.
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