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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 58/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3265
BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 58/03 (https://dejure.org/2003,3265)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2003 - VIII ZR 58/03 (https://dejure.org/2003,3265)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2003 - VIII ZR 58/03 (https://dejure.org/2003,3265)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    MiethöheRegG § 3 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    MiethöheRegG § 3 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mieterhöhungsverlangen bei Einschränkungen durch öffentliche Fördermittel; Eintritt des Erwerbers in bestehende Mietverträge bei vertraglicher Einschränkung der Möglichkeit der Mieterhöhung; Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht; ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Modernisierungsförderung bei Vermieterwechsel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 557, 558, 559 a
    Keine Beschränkung für Mieterhöhung nach Erwerb in der Zwangsversteigerung und Rückzahlung der öffentlichen Mittel; Drittmittel; Kürzungsbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MiethöheRegG § 3 Abs. 1
    Erwerb eines öffentlich geförderten Wohnhauses in der Zwangsversteigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Miethöhe auch nach Versteigerung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietvertragsvereinbarungen gelten auch bei Zwangsversteigerung

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Miethöhebegrenzung durch Vereinbarung nach Modernisierung

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3767
  • NZM 2003, 973
  • ZMR 2004, 22
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von …

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 58/03
    Da die Klägerin selbst keine öffentlichen Mittel erhalten hat, sondern nur ihre Rechtsvorgängerin, und die Verpflichtungen aus dem Fördervertrag nicht an sie weitergegeben worden sind, ist sie an die dort vereinbarte Mieterhöhungsbegrenzung nicht gebunden; § 571 BGB ist nicht anwendbar (Senatsurteil vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer …

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 58/03
    Zwar unterliegt die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann der uneingeschränkten Prüfung durch das Revisionsgericht, wenn sie in mindestens zwei Oberlandesgerichtsbezirken verwendet werden und deshalb im Interesse der Rechtseinheit ein Tätigwerden des Revisionsgerichts geboten ist (Senatsurteil BGHZ 112, 204, 210 m.w.Nachw.;… MünchKomm/Basedow, 4. Aufl., § 305 Rdnr. 45).
  • LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15

    Wohnraummiete: Vereinbarung einer einkommensabhängigen Miethöhe

    Keine der Klägerin günstigere Beurteilung folgt aus dem zwischen der ursprünglichen Vermieterin und der IBB geschlossenen Fördervertrag, der die Klägerin mangels einer entsprechenden rechtsgeschäftlichen Vereinbarung mit ihrer Rechtsvorgängerin zwar nicht unmittelbar bindet (…vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445), in den sie aber durch den Erwerb des Grundstücks über den Mietvertrag nebst ergänzender Vereinbarungen in den Anlagen eingetreten und daraus in gleicher Weise wie ihre Rechtsvorgängerin berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 10. September 2003 - VIII ZR 58/03, NJW 2003, 3767;… Kammer, Urt. v. 5. September 2013 - 67 S 24/13, n.v.).
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