Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 68/62 |
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Papierfundstellen
- MDR 1964, 142
- DB 1963, 1712
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.1959 - VIII ZR 28/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 68/62
Als Beweisanzeichen dafür, daß aus besonderen Gründen im vorliegenden Fall eine Mieterhöhung nach dem mutmaßlichen Willen der Parteien ausgeschlossen sein solle, könnten die Langfristigkeit des Darlehens, seine Unverzinslichkeit und der geringe Satz der Amortisation sowie die von der Klägerin behauptete Tatsache, ihr Darlehen decke 38 % der Baukosten der beiden Wohnungen, gewertet werden (vgl. BGHZ 26, 510, 317 f; Urteil des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1959 - VIII ZR 28/59 - LM 1. BKG § 19 Nr. 4 = NJW 1960, 386).Der Senat hat im Urteil vom 20. Oktober 1959 (a.a.O.) hervorgehoben, zur Würdigung der gesamten Umstände gehöre auch die Prüfung, welche Auswirkungen es für den Vermieter haben wurde, wenn er für die Dauer der vertraglichen Bindung an einem die Kostenmiete nicht erreichenden Mietzins-Anspruch festgehalten würde.
- BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57
Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen
Auszug aus BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 68/62
Diese Umstände dürfen nicht in dem Inhalt der beanstandeten Entscheidung und in deren Ausnutzung allein gefunden werden; sie müssen vielmehr zu beidem hinzukommen (BGHZ 26, 391, 396). - BVerwG, 27.11.1959 - VII C 208.57
Auszug aus BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 68/62
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 9, 351) in einem Fall, der etwas anders als der hier zu entscheidende lag, ausgesprochen, die Preisbehörde sei nicht berechtigt, nachträglich die früher genehmigten Mieten über die landesrechtlich bestimmten Richtsätze hinaus zu erhöhen. - BGH, 03.10.1953 - II ZR 216/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 68/62
Für das Kaufrecht hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Oktober 1953 (II ZR 216/52 - LM WiStG § 19 Nr. 1 = JZ 1954, 356) angenommen, ein Preisvorbehalt des Verkäufers, wonach er bei Erhöhung der Gestehungskosten der verkauften Ware berechtigt sein solle, einen entsprechenden Preisaufschlag zu beanspruchen, sei in der Regel nicht dahin auszulegen, daß auch der Käufer bei Sinken der Beschaffungskosten zu einem Preisabschlag berechtigt sei.
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83
Begründungspflicht bei Mieterhöhung
Zwar hat die Bundesregierung in der Begründung zu dem Gesetzentwurf des § 10 WoBindG 1965 (BT-Drucksache IV 2891) auf das Urteil des beschließenden Senats vom 30. Oktober 1963 - VIII ZR 68/62 (LM Nr. 13 zu § 181. BMG = WM 1963, 1324) Bezug genommen, welches sich damit befaßt, ob in allen Fällen einer Mieterhöhung nach § 181. BMG die Beifügung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich ist, und in dem Gesetzentwurf durch Übernahme des Beifügungserfordernisses die Folgerung daraus gezogen. - BGH, 18.03.1968 - VIII ZR 86/66
Mieterhöhungserklärung des Vermieters steuerbegünstigten Wohnraums - …
Im Urteil vom 30. Oktober 1963 (VIII ZR 68/62 - LM 1. BMG § 19 Nr. 10 = WM 1963, 1324) hat der erkennende Senat es mit auf die Behauptung der Mieterin abgestellt, ihr Darlehen decke einen beachtlichen Prozentsatz der beiden von ihr finanzierten Wohnungen. - BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 1.85
Mieter - Öffentlich geförderte Wohnung - Klagebefugnis - Freistellung - …
Danach verlangt die Prüfung, ob der Ausschluß einer Mieterhöhung "sich aus den Umständen ergibt", eine dem Grundsatz von Treu und Glauben gerecht werdende und die Interessenlage der Parteien berücksichtigende Würdigung der gesamten Verhältnisse, um den hypothetischen Parteiwillen zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 1958 - VIII ZR 13/57 - BGHZ 26, 310 [BGH 04.02.1958 - VIII ZR 13/57] und vom 20. Oktober 1959 - VIII ZR 28/59 - LM § 19 I. BMG Nr. 4 Bl. 1 ; siehe ferner BGH, Urteile vom 18. März 1968 - VIII ZR 49/66 - LM § 19 I. BMG Nr. 16 Bl. 1 und vom 30. Oktober 1963 - VIII ZR 68/62 - LM § 242 BGB Nr. 95).
- StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie …
In der von ihr zitierten Begründung der Bundesregierung zu § 10 WoBindG äußert sich die Bundesregierung ebensowenig zu der vorliegenden Fallkonstellation wie der Bundesgerichtshof in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung vorn 30. Oktober 1963 -VIII ZR 68/62- (MDR 1964, S. 142), die Anlass zur Regelung in § 10 WoBindG war. - BGH, 18.03.1968 - VIII ZR 76/66
Recht des Vermieters von steuerbegünstigtem Wohnraum auf Kostenmiete - Erwirkung …
Im Urteil vom 30. Oktober 1963 (VIII ZR 68/62 - LM 1. BMG § 19 Nr. 10 = WM 1963, 1324) hat der erkennende Senat es mit auf die Behauptung der Mieterin abgestellt, ihr Darlehen decke einen beachtlichen Prozentsatz der beiden von ihr finanzierten Wohnungen. - BGH, 18.03.1968 - VIII ZR 74/66
Recht des Vermieters von steuerbegünstigtem Wohnraum auf Kostenmiete - Erwirkung …
Im Urteil vom 30. Oktober 1963 (VIII ZR 68/62 - LM 1. BMG § 19 Nr. 10 = WM 1963, 1324) hat der erkennende Senat es mit auf die Behauptung der Mieterir abgestellt, ihr Darlehen decke einen beachtlichen Prozentsatz der beiden von ihr finanzierten Wohnungen. - KG, 03.03.1982 - 8 W REMiet 2291/81
Vermietung einer im sozialen Wohnungsbau errichteten Neubauwohnung; Wirksamkeit …
Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. Oktober 1963 (BGH LM Nr. 13 zu § 18 1. BMietG. = Warn. 1963 Nr. 236 = MDR 1964, 142 = ZMR 1964, 51, 54 = DWW 1964, 4) den Standpunkt vertreten hat, daß die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in den Fällen erforderlich ist, in denen die Vertragsmiete der Kostenmiete angepaßt werden soll, deren Berechnung sich aus der vom Vermieter aufzustellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt, sind im vorliegenden Gesetzentwurf die Folgerungen daraus gezogen worden. - BGH, 18.03.1968 - VIII ZR 75/66
Recht des Vermieters von steuerbegünstigtem Wohnraum auf Kostenmiete - Erwirkung …
Im Urteil vom 30. Oktober 1963 (VIII ZR 68/62 - LM 1. BMG § 19 Nr. 10 = WM 1963, 1324) hat der erkennende Senat es mit auf die Behauptung der Mieterin abgestellt, ihr Darlehen decke einen beachtlichen Prozentsatz der beiden von ihr finanzierten Wohnungen. - BGH, 18.03.1968 - VIII ZR 73/66
Recht des Vermieters von steuerbegünstigtem Wohnraum auf Kostenmiete - Erwirkung …
In Urteil vom 30. Oktober 1963 (VIII ZR 68/62 - LM 1. BMG § 19 Nr. 10 = WM 1963, 1324) hat der erkennende Senat es mit auf die Behauptung der Mieterin abgestellt, ihr Darlehen decke einen beachtlichen Prozentsatz der beiden von ihr finanzierten Wohnungen.
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