Rechtsprechung
| BGH, 05.04.1989 - VIII ZR 72/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer einer beweglichen Sache - Beurteilung nach den Umständen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses beim Stückkauf - Umstände im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bei Gattungskauf - Nichteingreifen der kurzen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 477 Abs. 1, § 480 Abs. 2
Maßgeblicher Zeitpunkt für arglistiges Verschweigen eines Mangels einer beweglichen Sache - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88
- BGH, 05.04.1989 - VIII ZR 72/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2051
- NJW-RR 1989, 1073 (Ls.)
- ZIP 1989, 644
- MDR 1989, 1095
- BB 1989, 1223
- DB 1989, 1181
- AnwBl 1990, 106
- JR 1990, 66
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83
Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 05.04.1989 - VIII ZR 72/88
Es stützt sich hierfür zutreffend auf das Senatsurteil vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 317/83 (WM 1985, 463, 464 f unter II. 1).Das Berufungsgericht hat - in Anlehnung an das Senatsurteil vom 16. Januar 1985 (a.a.O. unter II 2) - ersichtlich ein arglistiges Verschweigen der Mängel der Anlage durch den Beklagten angenommen.
Diesem Vortrag ist nicht zu entnehmen, daß der Beklagte sich der Kenntnis der Mangelhaftigkeit seines Produktes verschlossen hat, indem er sich um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen nicht kümmerte (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1985 a.a.O. unter II. 2 vor a).
Als Hersteller in dem hier interessierenden Sinn muß auch derjenige angesehen werden, der Werkstoffe und vorgefertigte Teile von Dritten bezieht und diese in eigener Verantwortung zu dem verwendungsfertigen Arbeitsmittel zusammenbaut (Senatsurteil vom 16. Januar 1985 a.a.O. unter II. 2).
Außerdem kann der Klaganspruch unter dem vom Berufungsgericht nicht näher behandelten Gesichtspunkt begründet sein, daß - wie der Kläger geltend macht - der Beklagte seinen Vertragspartnern für die Aufstellung der Reinigungsanlage ungeeignete Räume vermittelt hat (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1985 a.a.O. unter III.).
- BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84
Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge
Auszug aus BGH, 05.04.1989 - VIII ZR 72/88
Ebensowenig kann er aus dem Senatsurteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 175/84 (WM 1985, 1418) etwas für seinen Standpunkt herleiten. - BGH, 10.07.1963 - V ZR 66/62
Auszug aus BGH, 05.04.1989 - VIII ZR 72/88
Diese Grundsätze sind zwar - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur bisher nur in den Fällen der §§ 463 Satz 2, 480 Abs. 2 BGB ausgesprochen worden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 66/62, LM BGB § 463 Nr. 8 unter 1. Abs. 2; RG WarnRspr 1941 Nr. 16; RG SeuffArch 77 Nr. 65;… MünchKomm/H.P. Westermann, BGB, 2. Aufl., § 463 Rdn. 8 a.E.;… RGRK-Mezger, BGB, 12. Aufl., § 463 Rdn. 8;… Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl., § 480 Rdn. 28;… Staudinger/Honsell, BGB, 12. Aufl., § 463 Rdn. 8, 9). - RG, 09.03.1918 - I 235/17
Kauf noch zu erzeugender Güter; Unmöglichkeit der Lieferung auf Grund staatlich …
Auszug aus BGH, 05.04.1989 - VIII ZR 72/88
Für eine abweichende Bestimmung dieses Zeitpunkts würde auch dann die Rechtsgrundlage fehlen, wenn bei Vertragsabschluß die Reinigungsanlage noch nicht vorhanden war, aber gleichwohl - was rechtlich nicht ausgeschlossen ist (vgl. RGZ 92, 369) - die Parteien sich auf einen Spezieskauf geeinigt haben.
- BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90
Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit …
Eine solche liegt beim Gattungskauf nur vor, wenn der Verkäufer oder sein Erfüllungsgehilfe im Zeitpunkt des Gefahrübergangs weiß oder damit rechnet, daß die Ware fehlerhaft ist, er ferner weiß oder damit rechnet, daß dem Käufer der Fehler nicht bekannt ist, und der Verkäufer schließlich weiß oder damit rechnet, der Käufer würde bei Kenntnis des Fehlers die Ware nicht als Erfüllung annehmen (st. Rspr. RGZ 62, 300, 302; Senatsurteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 175/84 = NJW 1986, 316 unter II 2 b; Senatsurteil vom 5. April 1989 - VIII ZR 72/88 = WM 1989, 880 unter II 1 a = BGHR BGB § 477 Abs. 1 Arglist 1;… siehe auch Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 480 Rz. 44). - BGH, 25.11.1997 - VI ZR 402/96
Umfang des deliktischen Schadensanspruchs wegen Täuschung beim Abschluß eines …
In diesem Fall wäre zwar der nach § 463 Satz 1 BGB für die Täuschung maßgebliche Zeitpunkt des Kaufabschlusses gemäß § 480 Abs. 2 BGB auf die später liegende Zeit des Gefahrübergangs, d.h. die Lieferung des Drahtes, zu verlegen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1989 - VIII ZR 72/88 - NJW 1989, 2051, 2052;… Soergel/Huber, aaO, § 480 Rdn. 43 f.). - BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90
Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung
Eigene Arglist der Beklagten zu 2 zu dem nach § 463 Satz 2 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Senatsurt. v. 10. Juli 1963, V ZR 66/62, LM BGB § 463 Nr. 8; vgl. auch BGH, Urt. v. 5. April 1989, VIII ZR 72/88, WM 1989, 880, 881) stellt das Berufungsgericht nicht fest. - OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 9 U 124/96
Voraussetzungen für Wissenszurechnung
- OLG Celle, 23.10.1997 - 7 U 11/97 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Arglist des Verkäufers ist beim Stückkauf der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 1989, 2051, 2052).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung einer Bürokraft in einer Anwaltskanzlei - Glaubhaftgemachter Vortrag über die langjährige Zuverlässigkeit einer Angestellten
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88
- BGH, 05.04.1989 - VIII ZR 72/88
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1141
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 48/81
Versehen - Kanzleiangestellte - Entlastung - Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88
Dessen bedurfte es hier seinerzeit auch nicht, weil glaubhaft gemacht ist, daß Frau S. während ihrer langjährigen Tätigkeit als Bürovorsteherin nicht nur noch nie eine Frist versäumt hatte, sondern ihr bisher auch keine Ungenauigkeit im Zusammenhang mit Terminen oder Fristen unterlaufen war (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 16. September 1981 - VIII ZB 48/81, VersR 1982, 67, 68 unter 2 b). - BGH, 28.02.1985 - III ZB 38/84
Folgen der Versäumis der Berufungsbegründungsfrist - Fristversäumnis durch Urlaub …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 72/88
Daß eine Vorfrist von einer Woche (damit - irrtümlicher - Eintrag auf 21. April 1988) zu kurz gewesen sei, wie der Kläger zu bedenken gibt, ist hier schon deshalb ohne Belang, weil eine Vorfrist von mehr als zehn Tagen nicht verlangt werden könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - III ZB 38/84 und 39/84, VersR 1985, 574: etwa eine Woche) und die Handakten am 18. April dem Rechtsanwalt vorlagen.
- BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19
Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, durch Stichproben eine allgemeine Anweisung zur Ausgangskontrolle der Schriftsätze zu überwachen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die mit dieser Aufgabe betraute Bürokraft während ihrer langjährigen Tätigkeit noch nie eine Frist versäumt hatte und es sich um einen einmaligen Fehler handelte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141).Vortrag dazu, dass die Bürokraft stichprobenartig kontrolliert worden ist, ist jedoch entbehrlich, wenn glaubhaft gemacht wird, dass während der langjährigen Tätigkeit der Bürokraft keine Fehler aufgetreten sind und diese sich daher als zuverlässig erwiesen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141, juris Rn. 7 m.w.N.).
- BGH, 09.10.2007 - XI ZB 14/07
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts
Der Durchführung von Stichproben bedarf es lediglich bei solchen Angestellten nicht, denen während ihrer langjährigen Tätigkeit weder ein Fristversäumnis noch eine Ungenauigkeit im Zusammenhang mit Terminen oder Fristen unterlaufen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141). - BGH, 18.02.2016 - IX ZB 30/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Anwaltsunterschrift auf dem …
Eine solch erfahrene, 25 Jahre fehlerlos arbeitende Bürokraft musste auch nicht stichprobenartig überprüft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141;… vom 9. Oktober 2007 - XI ZB 14/07, nv Rn. 9).
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