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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1712
BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57 (https://dejure.org/1958,1712)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1958 - VIII ZR 86/57 (https://dejure.org/1958,1712)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1958 - VIII ZR 86/57 (https://dejure.org/1958,1712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1727
  • MDR 1958, 687
  • DB 1958, 893
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57
    In einem solchen Falle darf das Revisionsgericht die vom Berufungsgericht als unzulässig angesehene Klage als unbegründet abweisen (BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 49, 50; RG DR 1940, 161 Nr. 15 mit Hinweis darauf, daß das Verbot der Schlechterstellung - reformatio in peius - nicht entgegensteht).
  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50

    Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57
    Unter diesen Umständen ist es daher der Beklagten versagt, sich deshalb, weil der Kauf des Papiers mit Rücksicht auf die Forderung der Zollbehörde für sie weniger günstig ist, als sie erwartet hatte, durch Anfechtung wegen Irrtums von dem Vertrage zu lösen (vgl. BGH Urt. I ZR 121/50 vom 15. Juni 1951 - NJW 1951, 705).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57
    In einem solchen Falle darf das Revisionsgericht die vom Berufungsgericht als unzulässig angesehene Klage als unbegründet abweisen (BGHZ 12, 308, 316; 23, 36, 49, 50; RG DR 1940, 161 Nr. 15 mit Hinweis darauf, daß das Verbot der Schlechterstellung - reformatio in peius - nicht entgegensteht).
  • RG, 01.06.1921 - V 82/21

    Zurückverweisung. Vereinbarung der Klagezurücknahme

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57
    Wenn die erwähnte Vereinbarung wirksam ist, was für diesen Rechtszug zu unterstellen ist, so würde sie dem Gegner des der Vereinbarung Zuwiderhandelnden eine Einrede gewähren und zur Abweisung der Klage (oder der Widerklage) als unzulässig führen (vgl. RGZ 102, 217, 222; 159, 186, 189; 160, 241, 245; RAG 13, 28, 30; 16, 236, 239).
  • RG, 16.05.1938 - I 232/37

    1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen …

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57
    Das von dem Berufungsgericht angeführte Urteil RGZ 157, 389, 393, 394 ist nicht geeignet, die von ihm vertretene Meinung zu stützen.
  • RG, 06.02.1939 - IV 220/38

    Steht dem Beklagten der Arglisteinwand zu, wenn der Kläger sich zur …

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57
    Wenn die erwähnte Vereinbarung wirksam ist, was für diesen Rechtszug zu unterstellen ist, so würde sie dem Gegner des der Vereinbarung Zuwiderhandelnden eine Einrede gewähren und zur Abweisung der Klage (oder der Widerklage) als unzulässig führen (vgl. RGZ 102, 217, 222; 159, 186, 189; 160, 241, 245; RAG 13, 28, 30; 16, 236, 239).
  • RG, 18.11.1941 - VI 30/41

    Ist eine Klagezurücknahme und infolgedessen keine Unterbrechung der Verjährung …

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57
    Der Sinn dieser Feststellungswiderklage, der von dem erkennenden Senat selbst ermittelt werden kann, da es sich um die Würdigung des Verhaltens der Beklagten im Prozeß handelt (vgl. RGZ 168, 56, 57 mit weiteren Nachweisen), geht ersichtlich dahin, den Streitwert des Rechtsstreites auf einen über 6.000 DM liegenden Betrag zu erhöhen und damit der Beklagten, die offenbar mit einer ihr ungünstigen Entscheidung des Berufungsgerichts rechnete, die Revisionsmöglichkeit zu eröffnen.
  • RG, 04.04.1939 - I 195/38

    1. Kann eine Verpflichtung, nicht im Urkundenprozeß zu klagen, durch Vertrag …

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 86/57
    Wenn die erwähnte Vereinbarung wirksam ist, was für diesen Rechtszug zu unterstellen ist, so würde sie dem Gegner des der Vereinbarung Zuwiderhandelnden eine Einrede gewähren und zur Abweisung der Klage (oder der Widerklage) als unzulässig führen (vgl. RGZ 102, 217, 222; 159, 186, 189; 160, 241, 245; RAG 13, 28, 30; 16, 236, 239).
  • BGH, 19.10.1995 - III ZR 2/95

    Vereinbarung eines Musterprozesses bei Stationierungsschäden - Zulässigkeit einer …

    Auch eine Vereinbarung, einen Musterprozeß über einen Teil des Anspruchs zu führen, ist grundsätzlich zulässig (…Stein/Jonas/Leipold a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1958 - VIII ZR 86/57 - NJW 1958, 1727).
  • BGH, 11.04.1958 - VIII ZR 190/57

    Anderweitige Rechtshängigkeit bei Klage vor einem Schiedsgericht

    Nach jetzt herrschender Meinung, der der Senat beitritt, führt eine Klagerhebung vor einem Schiedsgericht, unbeschadet der Frage sachlich-rechtlicher Wirkungen (vgl. z.B. § 220 BGB ), nicht zur Rechtshängigkeit im Sinne der Vorschriften der Zivilprozeßordnung und kann deshalb weder einen von Amts wegen zu beachtenden Umstand bedeuten, noch eine Einrede der Rechtshängigkeit (Schiedsgerichtshängigkeit) gemäß § 274 Abs. 2 Nr. 4 ZPO begründen (…so Stein/Jonas/Schönke ZPO 18. Aufl. § 263 Anm. I 2, § 1034 Anm. IV 1, Wieczorek § 263 Anm. A IV a 1;… Baumbach/Lauterbach, 25. Aufl. ZPO, § 263 Anm. 2 B, § 1034 Anm. 5 unter Stichwort Rechtshängigkeit;… Rosenberg, Lehrbuch, 7. Aufl. § 97 II 1 a S. 461; Nikisch, Zivilprozeßrecht, 1950, § 145 I 2, LG Hamburg gemäß OLG Hamburg ZZP 59, 188, a.A. Reichel ZZP 59, 188 [BGH 24.06.1958 - VIII ZR 86/57] , Anmerkung, Beitzke ZZP 60, 317 ff; RGZ 88, 179, 183), der Beklagte ist vielmehr auf die Einrede der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts beschränkt, die er hier, wie ausgeführt, verspätet erhoben hat.
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