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| BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62 |
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- RG, 18.02.1919 - II 355/18
Einhaltung des richtigen Ortes bei einem Verkauf der geschuldeten Sache im …
Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62
Erhebt gegenüber der Kaufpreisklage der Käufer die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, so ist also der Verkäufer zum Beweise der Erfüllung gezwungen (RGZ 95, 116, 119; 106, 294, 299).Den Standpunkt, daß der den Kaufpreis unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen ungenügender Erfüllung zurückfordernde Käufer der beweispflichtige Teil sei, hat das Reichsgericht auch im Urteil RGZ 95, 116, 119 gebilligt.
Der Beweis dieses Rechtsgrundes liegt demjenigen ob, der das Recht für sich in Anspruch nimmt (RGZ 95, 116, 119;… BGB RGRK 11. Aufl. § 459 Anm. 30).
- BGH, 23.10.1958 - VII ZR 22/58
Beweislast bei Dienstvertragsverletzung
Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62
Ebenso hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 28, 251, 253) für den Schadenersatzanspruch des Auftraggebers aus einem Architektenverträge wegen positiver Vertragsverletzung ausgesprochen, den Auftraggeber treffe die Beweislast, daß der Architekt objektiv die ihn obliegende Leistung nicht gehörig erfüllt habe. - RG, 13.02.1923 - II 121/22
Gefahrübergang bei Rücksendung der Kaufsache; Beweislast
Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62
Erhebt gegenüber der Kaufpreisklage der Käufer die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, so ist also der Verkäufer zum Beweise der Erfüllung gezwungen (RGZ 95, 116, 119; 106, 294, 299). - RG, 02.07.1907 - II 126/07
Zugesicherte Eigenschaft; Beweislast; Annahme als Erfüllung
Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62
Das Reichsgericht (RGZ 66, 279, 285) hat in einem ähnlich liegenden Fall, in dem der Käufer als Schadensersatz wegen Nichterfüllung die Erstattung eines dem bezahlten Kaufpreise entsprechenden Betrages verlangte, ausgeführt, zur Rechtfertigung eines solchen Anspruches treffe den klagenden Käufer die Beweislast dafür, daß die Kaufsache die zugesicherte Eigenschaft nicht habe. - RG, 20.12.1922 - V 202/22
Leibrentenvertrag; Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62
Nur dann kann nach herrschender Rechtsprechung eine Leistung wegen des Nichteintritts des mit ihr bezweckten Erfolgs zurückgefordert werden, wenn nach dem Inhalt des Vertrags über die Gegenleistung hinaus ein bestimmter Erfolg bezweckt ist und als vereinbart gilt (RGZ 106, 93, 98).
- BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 295/63
Verletzung des Alleinvertriebsrechts; Anspruch auf Schadensersatz; Anspruch der …
- BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kaufvertrages - Anforderungen an die …
Das soll nicht nur der Fall sein, wenn der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangt, sondern auch wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 326 BGB geltend macht und der Käufer die vom Verkäufer behauptete Erfüllungsbereitschaft zur Zeit der Fristsetzung wegen angeblicher vom Verkäufer zu vertretender Mängel der Ware bestreitet, weil § 326 BGB Erfüllungsbereitschaft des Verkäufers voraussetzt (RGZ 76, 409, 413; RG HRR 1932 Nr. 436; Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - L M EGB § 326 (H) Nr. 8 = BGH Warn 1964 Nr. 87). - BGH, 23.04.1964 - VII ZR 154/62 Bei einem Anspruch aus positiver Vertragsverletzung, worum es sich hier handelt, muß vielmehr der Gläubiger die objektiven Voraussetzungen seines Schadensersatzanspruchs beweisen (so auch neuestens die Entscheidung BGH VIII ZR 90/62 vom 11. März 1964 = BB 1964, 448).
- BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 66/63
Verspätete Annahme eines Vertragsangebotes - Auslegung eines Vertragsangebotes …
Das soll nicht nur der Fall sein, wenn der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangt, sondern auch, wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 326 BGB geltend macht und der Käufer die vom Verkäufer behauptete Erfüllungsbereitschaft zur Zeit der Fristsetzung wegen angeblicher vom Verkäufer zu vertretender Mängel der Ware bestreitet, weil § 326 BGB Erfüllungsbereitschaft des Verkäufers voraussetzt (RGZ 76, 409, 413; RG HRR 1932, Nr. 436; Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - LM BGB § 326 (H) Nr. 8 = BGHWarn 1964 Nr. 87). - BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 137/63
Schadensersatzanspruch aus einem Aufstellungsvertrag für Automaten - Nichtigkeit …
Die Beweislast für die Voraussetzungen dieses Schadensersatzanspruches obliegt dem Kläger (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - m.w.N. = JZ 64, 425).
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