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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,894
BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15 (https://dejure.org/2016,894)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2016 - VIII ZR 93/15 (https://dejure.org/2016,894)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 93/15 (https://dejure.org/2016,894)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB § 556 Abs. 3 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung bei Angabe von "Gesamtkosten"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 Abs 3 S 1 BGB
    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung bei Angabe von "Gesamtkosten"

  • IWW

    § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, § 556 Abs. 1, 3 Satz 1, § 259 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung hinsichtlich der Angabe der "Gesamtkosten"; Angabe des auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umgelegten Gesamtbetrags bei der jeweiligen Betriebskostenart; Bereinigung dieses Gesamtbetrags vorab ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 556 Abs. 3 Satz 1
    Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung bei Angabe der Gesamtkosten der jeweiligen Betriebskostenart für die gewählte Abrechnungseinheit (hier: Gebäude)

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 556 Abs. 3 Satz 1
    Angabe der Gesamtkosten bei Vorwegabzug nicht erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 ; BGB § 556 Abs. 3 S. 1
    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung hinsichtlich der Angabe der "Gesamtkosten"; Angabe des auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umgelegten Gesamtbetrags bei der jeweiligen Betriebskostenart; Bereinigung dieses Gesamtbetrags vorab ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenkostenabrechnung: Anforderungen an formelle Wirksamkeit weiter gelockert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mietrecht: Zur Bezeichnung der Gesamtkosten in der Nebenkostenabrechnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung und die Aufschlüsselung - Gesamtkosten können ausreichen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angabe eines umlagefähigen Gesamtbetrages für formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ausreichend

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mehr Spielraum für Vermieter bei Betriebskostenabrechnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsprechungsänderung zur Abrechnung von Mietnebenkosten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BGH verringert Anforderungen an Vermieter bei Nebenkostenabrechnung - BGH verringert Anforderungen an Vermieter bei Nebenkostenabrechnung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostenabrechnung - BGH lockert die Anforderungen an die formelle Wirksamkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angabe eines umlagefähigen Gesamtbetrages für formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ausreichend

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zu den formellen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Senkung der formalen Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ordnungsmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Nebenkostenabrechnungen verringert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Einmal Gesamtkosten und wieder zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung geändert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnungen gelockert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung für Vermieter erleichert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erleichterungen bei Betriebskostenabrechnung für Vermieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung zur Nebenkostenabrechnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Nebenkostenabrechnung vereinfacht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung wird für Vermieter einfacher

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Formelle Wirksamkeit auch bei Umlage bereinigter Gesamtbeträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Betriebskostenabrechnung im Mietrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung genügt Angabe eines umlagefähigen Gesamtbetrags - Angaben zu herausgerechneten nicht umlagefähigen Kostenanteilen sowie Erläuterung der angewendeten Rechenschritte nicht notwendig

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    BGH vereinfacht Nebenkostenabrechnung

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe "bereinigter" Betriebskosten reicht aus

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostenabrechnung - BGH lockert die Anforderungen an die formelle Wirksamkeit

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zu den formellen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Änderung der Rechtsprechung zum Vorwegabzug! (IMR 2016, 96)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 866
  • ZIP 2016, 19
  • MDR 2016, 262
  • NZM 2016, 192
  • ZMR 2016, 282
  • JR 2017, 367
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Gesamtbetrag vorab um nicht auf den Mieter umlagefähige Kostenanteile bereinigt hat; einer Angabe und Erläuterung der zum angesetzten Gesamtbetrag führenden Rechenschritte bedarf es nicht (Aufgabe der Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 2007, VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10; …und vom 9. Oktober 2013, VIII ZR 22/13, WuM 2013, 734 Rn. 14 ff. mwN).

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10) nicht fest, wonach die Angabe lediglich "bereinigter" Gesamtkosten die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge hat.

    Zum anderen geht es um die Fälle, in denen einzelne dem Vermieter entstandene Kosten nicht vollständig als Betriebskosten umlagefähig sind, etwa weil ein angestellter Hausmeister teils umlagefähige Arbeiten ausführt und teils vom Vermieter mit der Ausführung nicht als Betriebskosten umlagefähiger Verwaltungstätigkeiten betraut ist oder weil im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung einzelner Einheiten ein Vorwegabzug vorgenommen wird (vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10;… vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, aaO Rn. 11 f., …sowie vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, NJW-RR 2012, 215 Rn. 21 ff. [zum preisgebundenen Wohnraum]).

  • BGH, 11.08.2010 - VIII ZR 45/10

    Wohnraummiete: Inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Rn. 10 a) Dabei hat der Senat die bei der Abrechnung von Betriebskosten bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig aufzunehmenden Mindestangaben in zahlreichen Entscheidungen wie folgt umschrieben: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 194/14, juris Rn. 13; vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, WuM 2010, 627 Rn. 10;… vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78 Rn. 21;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10;… vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258 Rn. 15; jeweils mwN).

    Zum anderen geht es um die Fälle, in denen einzelne dem Vermieter entstandene Kosten nicht vollständig als Betriebskosten umlagefähig sind, etwa weil ein angestellter Hausmeister teils umlagefähige Arbeiten ausführt und teils vom Vermieter mit der Ausführung nicht als Betriebskosten umlagefähiger Verwaltungstätigkeiten betraut ist oder weil im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung einzelner Einheiten ein Vorwegabzug vorgenommen wird (…vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10; vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, aaO Rn. 11 f., …sowie vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, NJW-RR 2012, 215 Rn. 21 ff. [zum preisgebundenen Wohnraum]).

    In gleicher Weise hat der Senat die Nichtvornahme eines gebotenen Vorwegabzugs für einzelne gewerbliche Einheiten allein als materiellen Fehler eingeordnet (Senatsurteile vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, aaO Rn. 11;… vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, aaO Rn. 18).

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Rn. 10 a) Dabei hat der Senat die bei der Abrechnung von Betriebskosten bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig aufzunehmenden Mindestangaben in zahlreichen Entscheidungen wie folgt umschrieben: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 194/14, juris Rn. 13;… vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, WuM 2010, 627 Rn. 10;… vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78 Rn. 21; vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10;… vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258 Rn. 15; jeweils mwN).

    Rn. 14 Weiter hat es der Senat bei der Heizkostenabrechnung ausreichen lassen, dass nur die verbrauchte Brennstoffmenge und der Gesamtbetrag der dafür angefallenen Kosten angegeben werden, während die Mitteilung der Zählerstände, aus denen sich der Brennstoffverbrauch erst ergibt, nicht zu den Mindestvoraussetzungen gehört (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 14;… Senatsbeschluss vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, NZM 2012, 96 Rn. 3).

  • BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11

    Wohnraummiete: Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Rn. 13 Der Senat hat zwischenzeitlich mehrfach betont, dass an die Abrechnung von Nebenkosten in formeller Hinsicht keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. nur Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11, NJW 2012, 1502 Rn. 24 mwN).

    Später hat er gänzlich davon abgesehen, Angaben zu den Vorauszahlungen zu den Mindestanforderungen zu zählen, weil es auf eine leere Förmelei hinausliefe, etwa eine ausdrückliche Angabe "Null Vorauszahlungen" zu verlangen (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11, aaO Rn. 24 f.).

  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 22/13

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Gesamtbetrag vorab um nicht auf den Mieter umlagefähige Kostenanteile bereinigt hat; einer Angabe und Erläuterung der zum angesetzten Gesamtbetrag führenden Rechenschritte bedarf es nicht (Aufgabe der Senatsrechtsprechung;… vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 2007, VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10; und vom 9. Oktober 2013, VIII ZR 22/13, WuM 2013, 734 Rn. 14 ff. mwN).

    Vielmehr hat er vom Vermieter in einigen Sonderfällen verlangt, auch darüber hinausgehende Kosten anzugeben sowie den Rechenschritt zu erläutern, mit dem die letztlich umgelegten Gesamtkosten der Abrechnungseinheit erst ermittelt worden sind (vgl. nur Senatsurteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 22/13, WuM 2013, 734 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 118/11

    Betriebskostenabrechnung für eine preisgebundene Wohnung in einer gemischt …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Zum anderen geht es um die Fälle, in denen einzelne dem Vermieter entstandene Kosten nicht vollständig als Betriebskosten umlagefähig sind, etwa weil ein angestellter Hausmeister teils umlagefähige Arbeiten ausführt und teils vom Vermieter mit der Ausführung nicht als Betriebskosten umlagefähiger Verwaltungstätigkeiten betraut ist oder weil im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung einzelner Einheiten ein Vorwegabzug vorgenommen wird (…vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10;… vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, aaO Rn. 11 f., sowie vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, NJW-RR 2012, 215 Rn. 21 ff. [zum preisgebundenen Wohnraum]).

    In gleicher Weise hat der Senat die Nichtvornahme eines gebotenen Vorwegabzugs für einzelne gewerbliche Einheiten allein als materiellen Fehler eingeordnet (…Senatsurteile vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, aaO Rn. 11; vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, aaO Rn. 18).

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Rn. 10 a) Dabei hat der Senat die bei der Abrechnung von Betriebskosten bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig aufzunehmenden Mindestangaben in zahlreichen Entscheidungen wie folgt umschrieben: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 194/14, juris Rn. 13;… vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, WuM 2010, 627 Rn. 10;… vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78 Rn. 21;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10; vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Rn. 10 a) Dabei hat der Senat die bei der Abrechnung von Betriebskosten bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig aufzunehmenden Mindestangaben in zahlreichen Entscheidungen wie folgt umschrieben: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 194/14, juris Rn. 13;… vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, WuM 2010, 627 Rn. 10; vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78 Rn. 21;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10;… vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    Vielmehr genügt es auch in diesen Fällen, wenn der Vermieter in der Abrechnung bei der jeweiligen Betriebskostenart - beziehungsweise, soweit eine Zusammenfassung mehrerer Betriebskostenarten zulässig ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, NZM 2009, 698 Rn. 18), bei dieser zusammengefassten Position - den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt.
  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 240/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei fehlender …

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
    So hat er bei den Vorauszahlungen jeden Fehler (zu hoch oder zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen, Ansatz der Soll- statt der Istvorauszahlungen) als lediglich materiellen Fehler eingestuft, der nicht zur Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen führt (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer …

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13

    Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung aus kalenderübergreifenden Rechnungen des …

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 194/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der …

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