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| BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 98/60 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 593
- GRUR 1961, 437
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.1955 - VI ZR 274/53
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 98/60
IIo a) Ist es demnach jedenfalls für den Revisionsrechtszug im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, es sei zwischen den Partnern des Mietvertrages vom 1" April 1950 nicht vereinbart worden, dass dem Kläger jede Konkurrenz in der Markthalle fernzuhalten habe, so braucht deshalb der Kläger doch die Konkurrenz nicht in jedem Ausmass und in jeder Art hinzunehmen« Vielmehr war - wie auch das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erwogen hat - schon deswegen, weil er dem Kläger die Räume ausdrücklich zum Betrieb einer Gastwirtschaft vermietet hat, nach Treu und Glauben verpflichtet, ihm Konkurrenzmindestens im gewissen Umfang fernzuhalten (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26« Januar 1955 VI ZR 274/53 Urteile des erkennenden Senats vom 8 « Januar 1957 - VIII ZR 225/56 und vom 26«, Januar I960 - VIII ZR 31/59 - IM BGB § 536 Nr« 2, 3 und 5 - mit Nachweisen) o. - BGH, 08.01.1957 - VIII ZR 225/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 98/60
IIo a) Ist es demnach jedenfalls für den Revisionsrechtszug im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, es sei zwischen den Partnern des Mietvertrages vom 1" April 1950 nicht vereinbart worden, dass dem Kläger jede Konkurrenz in der Markthalle fernzuhalten habe, so braucht deshalb der Kläger doch die Konkurrenz nicht in jedem Ausmass und in jeder Art hinzunehmen« Vielmehr war - wie auch das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erwogen hat - schon deswegen, weil er dem Kläger die Räume ausdrücklich zum Betrieb einer Gastwirtschaft vermietet hat, nach Treu und Glauben verpflichtet, ihm Konkurrenzmindestens im gewissen Umfang fernzuhalten (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26« Januar 1955 VI ZR 274/53 Urteile des erkennenden Senats vom 8 « Januar 1957 - VIII ZR 225/56 und vom 26«, Januar I960 - VIII ZR 31/59 - IM BGB § 536 Nr« 2, 3 und 5 - mit Nachweisen) o. - BGH, 26.01.1960 - VIII ZR 31/59
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 98/60
IIo a) Ist es demnach jedenfalls für den Revisionsrechtszug im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, es sei zwischen den Partnern des Mietvertrages vom 1" April 1950 nicht vereinbart worden, dass dem Kläger jede Konkurrenz in der Markthalle fernzuhalten habe, so braucht deshalb der Kläger doch die Konkurrenz nicht in jedem Ausmass und in jeder Art hinzunehmen« Vielmehr war - wie auch das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erwogen hat - schon deswegen, weil er dem Kläger die Räume ausdrücklich zum Betrieb einer Gastwirtschaft vermietet hat, nach Treu und Glauben verpflichtet, ihm Konkurrenzmindestens im gewissen Umfang fernzuhalten (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26« Januar 1955 VI ZR 274/53 Urteile des erkennenden Senats vom 8 « Januar 1957 - VIII ZR 225/56 und vom 26«, Januar I960 - VIII ZR 31/59 - IM BGB § 536 Nr« 2, 3 und 5 - mit Nachweisen) o. - BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 90/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 98/60
Der Kläger hat dagegen in dem Verfahren VIII ZR 90/60 Revision eingelegt, mit der er seinen Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von weiteren 50 326, 33 DM nebst 4 $ Zinsen seit den 18. Februar 1954 weiterverfolgt.
- OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17
Keine Schlüsselrückgabe - Keine Räumung!
Mit Blick auf die vorliegende Konstellation wurde in der Rechtsprechung eine Überschneidung bei den Hauptartikeln etwa angenommen im Verhältnis zwischen einer Imbissstube und einer Pizzeria (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 459), zwischen einem Cafe mit Konditorei und einem italienischen Eissalon (OLG Frankfurt, DB 1970, 46), aber auch zwischen einer Kantine und einem Cafe mit Eisdiele (BGH, GRUR 1961, 437; für den Fall der Vereinbarung eines Konkurrentenschutzes für das Sortiment eines Cafes bei Eröffnung eines Eiscafes auch OLG Koblenz, NZM 2008, 405). - BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69
Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen
Damit hat es im Kern an die durch Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätze über bestimmte Nebenpflichten des Vermieters von Geschäftsräumen angeknüpft: Werden Räume zum Betrieb eines bestimmten Gewerbes (etwa einer Gastwirtschaft) vermietet, so ist der Vermieter nach Treu und Glauben gehalten, dem Mieter jedenfalls in gewissem Umfang Konkurrenz fernzuhalten (BGH-Urteile vom 26. Januar 1955, VI ZR 274/53, LM BGB § 536 Nr. 2;… vom 26. Januar 1960, VIII ZR 31/59, LM a.a.O. Nr. 5; vom 22. März 1961, VIII ZR 98/60, LM a.a.O. Nr. 6;… Staudinger/Weber a.a.O. Nr. A 934 ff). - BGH, 24.04.1968 - VIII ZR 120/67
Abschluss eines Mietvertrages - Anspruch auf Schadensersatz - Vermietung von …
Aus der Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter den vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache zu gewähren (§§ 535, 536 BöB), hat die Rechtsprechung bei der Vermietung von Geschäftsräumen die Pflicht des Vermieters abgeleitet, den Mieter vor Konkurrenz zu schützen (BGH Urteile vom 26. Januar 1955 - VI ZR 274/53 LM BGB § 536 Nr. 2; vom 8. Januar 1957 - VIII ZR 225/56 LM BGB § 536 Nr. 3; vom 26. Januar 1960 - VIII ZK 31/59 LM BGB § 536 Nr. 5; vom 22. März 1961 - VIII ZR 98/60 LM BGB § 536 Nr. 6 = MDR 1961, 593). - BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 90/60
Rechtsmittel
Wegen des Sachverhalts und seiner rechtlichen Würdigung wird auf das in der Sache gleichen Rubrums heute verkündete Urteil des erkennenden Senats - VIII ZR 98/60 - Bezug genommen.
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