Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.10.1996 - 3 U 20/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Erfüllungsbefugnis aus § 8 VZOG
Papierfundstellen
- VIZ 1997, 360
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.1994 - V ZR 171/92
Fortbestehen der Eigentumsverschaffungspflicht des Grundstücksverkäufers nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.1996 - 3 U 20/94
Allein in diesen Fällen sind diein bundesdeutsches Recht übergeleiteten Vorschriften der DDR nunmehr vor dem Hintergrund des GG auszulegen (BGH ZIP 1994, 910). - BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 1430/94
Keine Grundrechtsschutz von Sparkassen gegenüber Ermittlungsmaßnahmen
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.1996 - 3 U 20/94
Soweit der BGH die in der DDR erfolgte Gesetzesanwendung bei der heutigen Beurteilung von Rechtsfragen für unmaßgeblich erklärt hat (NJW 1995, 582), betrifft das nur solche Fälle, in denen der Gesetzgeber die Fortgeltung des DDR-Rechts auch für die Zukunft angeordnet hat.
- LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
Einhaltung der notariellen Form beim Verkauf einer unvermessenen …
Wurde vor Eintragung des Käufers im Grundbuch der Grundstücksverkäufer enteignet oder das im Beitrittsgebiet belegene Grundstück in Volkseigentum überführt, ist die Übereignungspflicht des Verkäufers wegen (rechtlicher) Unmöglichkeit nach § 275 BGB erloschen (…vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1995, VI ZR 377/94 , ZOV 1996 30; OLG Brandenburg, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 3 U 20/94 - VIZ 1997, 360 ).In der Enteignung des zu übereigneten Grundstücks oder in der Überführung des Grundstücks in Volkseigentum liegt rechtliche Unmöglichkeit, da die Leistung aus Rechtsgründen nicht mehr erbracht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris = MDR 1996, 106, 107; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 360; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 419).
- VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 858/97
Recht der offenen Vermögensfragen; Grundstückverkehrsgenehmigung für im Wege der …
Die Voraussetzungen des Genehmigungstatbestandes unterliegen damit der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. OVG Berlin, U. v. 10.06.1997 - Az.: 8 B 133.96 - VIZ 1997, 360 ff.).
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