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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4328
OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00 (https://dejure.org/2001,4328)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.02.2001 - 21 U 157/00 (https://dejure.org/2001,4328)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 21 U 157/00 (https://dejure.org/2001,4328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 9; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 9
    Voraussetzungen des gesetzlichen Besitzrechts öffentlicher Körperschaften an Verkehrsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Körperschaften; Körperschaften; Juristische Person; Grundstück; Zinsen; Verkehrsfläche; Flughafen; DDR; Enteignung; Restitution

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 2001, 562
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 322/00

    Öffentliche Körperschaften; Körperschaften; Juristische Person; Grundstück; …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    (Eine die Lage des Grundstücks darstellende Luftbildaufnahme des gesamten Flughafengeländes im Maßstab 1:5.000 ist dem im Parallelverfahren [OLG Dresden 21 U 322/00] eingeholten Gutachten von Frau beigefügt - dort Bl. 324 d.A., in dem Nutzungsentschädigung für einen anderen Zeitraum begehrt wird. In diesem Rechtsstreit ist die Aufnahme vom Kläger in Kopie als Anlage zu seinem Schriftsatz an das Landgericht vom 26.08.1998 in Kopie als Bl. 895 zur Akte gereicht worden).

    In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 23.11.2000 haben die Parteien sich auf Vorschlag des Senates dahin verständigt, dass in dem hier zu entscheidenden Fall (und im Verfahren 21 U 322/00) zur Ersparnis der Kosten einer weiteren Beweisaufnahme ohne Präjudiz für andere Verfahren und eine Gesamtentschädigungsregelung ein Bodenwert von 35 DM/m² als Berechnungsgrundlage für eine etwaige Nutzungsentschädigung in Ansatz gebracht werden kann.

    In der Sitzung des Senates am 23.11.2000 haben sich die Parteien dahin geeinigt, dass zur Vermeidung einer erneuten Beweiserhebung durch Einholung eines weiteren Gutachtens für dieses Verfahren (und die Parallelsache 21 U 322/00) ohne Präjudiz von einem Bodenwert von 35 DM/m² ausgegangen werden soll.

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Soll eine Nutzung des Grundstücks in Erwartung des Zustandekommens eines Kaufvertrages auf jeden Fall und ohne Gegenleistung übertragen werden, liegt in der Regel ein leiheähnliches Nutzungsverhältnis vorliegen (vgl. BGH - Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 45/94 - NJW 1995, 2627 f.).

    In der Begründung des Entwurfs zum GrundRÄndG ist darauf hingewiesen und dazu bemerkt worden, dass dieser Vorrang gerade auch für die stek-kengebliebenen oder angebahnten Kaufverträge gelten sollte, in denen (unter Hinweis auf die o.g. Entscheidung des BGH vom 14.07.1995 - V ZR 45/94) ggf. ein leiheähnliches, unentgeltliches Besitzrecht angenommen werden könne (…BT-Drs. 14/3508, S. 10).

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Die Grundstücke waren nicht unrichtigerweise als Volkseigentum gebucht (zu solchen Sachverhalten: BGH - Urteil vom 27.11.1998 -V ZR 180/97 - VIZ 1999, 161 ff.).

    Obwohl die Materialien keinen eindeutigen Aufschluss geben (vgl. zu diesem Befund: BGH - Urteil vom 27.11.1998 - V ZR 180/97 - VIZ 1999, 161 ff.) wird man den Zweck der Norm auch nach dem Wortlaut dahin verstehen müssen, dass die Wirksamkeit solcher Verfügungen nach dem 03.10.1990 nicht deshalb in Frage gestellt werden soll, wenn sich im Zuordnungsverfahren im Nachhinein ein andere Stelle als Berechtigte herausgestellt hat, als dies bei der Verfügung angenommen wurde.

  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Solange eine gegenteilige Entscheidung nicht ihrerseits bestandskräftig geworden ist, muss das Zivilgericht die Tatbestandswirkung eines bestandskräftigen Restitutionsbescheids der zivilrechtlichen Beurteilung der Eigentumslage und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen zugrunde legen (vgl. BGH - Urteil vom 19.06.1998- V ZR 43/97 - NJW 1998, 3055 f.).

    (BGH - Urteil vom 19.06.1998 - V ZR 43/97 - NJW 1998, 3055).

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus 1995 (Urteil vom 07.07.1995 - V ZR 46/94 - DtZ 1995, 30 f.) ein Besitzrecht aus in SBZ/DDR begründeter Sachherrschaft nur unter den Voraussetzungen bejaht, dass die Widmung zu einer öffentlichen Sache (auch in der Zeit zwischen dem 8.05.1945 und dem 2.10.1990) auf gesetzlicher Grundlage beruht haben müsse, die zudem noch in dem Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG qualifiziert gewesen sein müsse.

    d) Die Entscheidung des BGH vom 07.07.1995 (V ZR 46/94 - DtZ 1995, 360 ff.) steht einer entsprechenden Anwendung der Moratoriumsregelung nicht entgegen.

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Sachenrecht">233 § 2a EGBGB den Auflagen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.04.1998 (1 BvR 1680/93 u.a. - BVerfGE 98, 17 ff. = NJW 1998, 3033 ff.)- angepasst werden, das die Regelung in Art. …
  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 115/80

    Rechtskraftwirkung eines eine Herausgabeklage abweisenden Urteils

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Diese Ansprüche setzen voraus, dass der Besitzer ihm gegenüber auch zur Herausgabe verpflichtet war (sog. Vindikationslage - vgl. BGH - Urteil vom 13.03.1981 - V ZR 115/80 - NJW 1981, 1517, 1518).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94

    Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Der Bescheid hat jedoch zur Folge, dass nach bestandskräftiger Zuordnung kein in jenem Verfahren Beteiligter jetzt noch berechtigt ist, vor den Zivilgerichten eine andere Eigentumszuweisung nach den Art. 21, 22 und 25 EV geltend zu machen (vgl. BGH - Urteil vom 14.07.1995 - V ZR 39/94 - DtZ 1995, 372).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Der Bescheid ist insoweit bestandskräftig geworden, weil - wie im Urteil des BVerwG vom 14.12.1995 (AZ: 7 C 63.94, Seite 23) ausgeführt - beim zuständigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen kein Widerspruch bezüglich der Entscheidung zur Rückübertragung dieses Grundstücks auf den Kläger eingegangen war.
  • BGH, 23.05.1989 - IX ZR 135/88

    Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 157/00
    Diese Rechtsfrage braucht hier jedoch nicht entschieden zu werden, weil eine Verfügung nur wirksam werden kann, wenn der Genehmigende im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung noch verfügungsberechtigt ist (vgl. BGH - Urteil vom 23.05.1989 - IX ZR 135/88 - BGHZ 107, 340 ff. = NJW 1989, 2049 f.).
  • BGH, 17.05.1995 - XII ZR 235/93

    Umfang der Verfügungsbefugnisse der kommunalen Gebietskörperschaften über …

  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96

    Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher …

  • BGH, 24.05.1996 - V ZR 148/94

    Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Zwecke aufgrund rechtswidriger …

  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 129/95

    Rechtskraft der Einräumung eines Vorkaufsrechts

  • KG, 27.04.1994 - 24 U 4599/93

    Herabsetzung der vor dem 1. Juli 1990 in einem DDR-Einfuhrvertrag festgelegten …

  • BVerwG, 10.08.1994 - 7 B 49.94

    Voraussetzungen des Eigentumserwerbs an dem in Rechtsträgerschaft befindlichen …

  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 322/00

    Öffentliche Körperschaften; Körperschaften; Juristische Person; Grundstück; …

    Nach einer Auskunft des technischen Leiters des Flughafens aus dem Jahre 1993 (Vorgelegt im Parallelverfahren 21 U 157/00 als Anlage K 30 = Bl. 631 d.A.), die in dem nachstehend erwähnten Rechtsstreit über die Restitution u.a. dieses Grundstücks erstellt worden ist, befinden sich auf dem Grundstück folgende, zum Flughafen gehörende Einrichtungen:.

    Der Bundesminister der Finanzen teilte in einem Schreiben vom 14.12.1991 (im Parallelverfahren - 21 U 157/00 als Anlage K 21 = Bl. 491 ff. d.A. eingereicht) an die damalige Präsidentin der Treuhandanstalt mit, dass diese Flughafengrundstücke nach dortiger Auffassung Verwaltungsvermögen der Länder nach Art. 21 des Einigungsvertrages (EV) seien.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 23.11.2000 haben die Parteien auf Vorschlag des Senates sich dahin verständigt, dass in dem hier zu entscheidenden Fall (und im Verfahren 21 U 157/00) zur Ersparnis der Kosten einer weiteren Beweisaufnahme ohne Präjudiz für andere Verfahren und eine Gesamtentschädigungsregelung ein Bodenwert von 35 DM/m² als Berechnungsgrundlage für eine etwaige Nutzungsentschädigung in Ansatz gebracht werden kann.

    Diese Auffassung vertrat auch der damalige Bundesminister der Finanzen in einem Schreiben an die seinerzeitige Präsidentin der Treuhandanstalt in einem Schreiben vom 14.12.1991 (Anlage K 21 = Bl. 491 ff. d.A. der Akte 21 U 157/00).

    Mit der Einbringung sollte auch dieses zum Flughafenareal gehörende Grundstück vom Freistaat auf die Beklagte übereignet werden (Schriftsätze der Beklagten in der Sache 21 U 157/00, vom 30.03.1998,Seiten 2, 3 = Bl 420, 421 d.A. und vom 30.05.2000, Seite 7 = Bl. 1071 d.A.).

    In der Sitzung des Senates am 23.11.2000 haben sich die Parteien dahin geeinigt, dass zur Vermeidung einer erneuten Beweiserhebung durch Einholung eines weiteren Gutachtens für dieses Verfahren (und die Parallelsache 21 U 157/00) ohne Präjudiz von einem Bodenwert von 35 DM/m² ausgegangen werden soll.

  • KG, 06.11.2008 - 19 U 11/08

    Ankaufsrecht nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz: (Un-)Anwendbarkeit auf …

    Der erkennende Senat tritt in diesem Punkt der im Schrifttum dazu - soweit ersichtlich - überwiegend vertretenen Ansicht bei (…Kimme/Matthiessen, a.a.O., § 1 VerkFlBerG RdNr. 4.; Stavorinus, NotBZ 2001, 349, 352 Fn. 27; Salzig, NotBZ 2007, 164, 166), die dies unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 18. Januar 2002 (- V ZR 104/01 - VIZ 2002, 422, 425; vorgehend OLG Dresden, VIZ 2001, 562, 567; ferner OLG Dresden, VIZ 2001, die noch zu Art. …
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