Rechtsprechung
| VK Arnsberg, 28.06.2005 - VK 8/2005 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: gesicherter Nachweis notwendig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auschluss bei wettbewerbsbeschrändenden Abreden
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschreibung der Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern im offenen Verfahren; Ausschluss des Angebots eines Bieters nach § 25 Nr.1 Abs.1 Buchst. f der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/A); Vorgaben der Preisbindung durch das ...
Verfahrensgang
- VK Arnsberg, 28.06.2005 - VK 8/2005
- VK Arnsberg, 05.07.2005 - VK 8/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VK Münster, 24.09.2004 - VK 24/04
Überprüfung eines Beurteilungsspielraums
Auszug aus VK Arnsberg, 28.06.2005 - VK 8/05
Da die in der Rechtsprechung bislang in diesem Zusammenhang betrachteten Preisabsprachen im Bereich der preisgebundenen Schulbuchvergaben nicht relevant sind, sind hier die Verhaltensweisen zu betrachten, die Wettbewerb von einander unabhängiger Firmen vortäuschen (VK Düsseldorf vom 29.6.2005 Az. VK 24/2004) und in diesem Sinne auch VK Arnsberg vom 13.7.2004 , Az.: VK 2-08/04 zu abgestimmten Verhaltensweisen). - VK Arnsberg, 13.07.2004 - VK 2-08/04
Auszug aus VK Arnsberg, 28.06.2005 - VK 8/05
Da die in der Rechtsprechung bislang in diesem Zusammenhang betrachteten Preisabsprachen im Bereich der preisgebundenen Schulbuchvergaben nicht relevant sind, sind hier die Verhaltensweisen zu betrachten, die Wettbewerb von einander unabhängiger Firmen vortäuschen (VK Düsseldorf vom 29.6.2005 Az. VK 24/2004) und in diesem Sinne auch VK Arnsberg vom 13.7.2004 , Az.: VK 2-08/04 zu abgestimmten Verhaltensweisen).
- VK Schleswig-Holstein, 13.07.2006 - VK-SH 15/06
Ausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
Ein auf § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A gestützter Ausschluss der ASt kommt damit nicht (mehr) in Betracht (vgl. VK Arnsberg, Beschluss vom 28.06.2005, VK 08/2005), da der Agg dafür keine tragfähigen Argumente vorgebracht hat (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 23.06.2005, 1/SVK/068-05, IBR 2006, 1128).
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