Rechtsprechung
| VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Neubau einer Werkstatt, Planungsleistung und Leistungsphase 5-7/8 - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08
Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
Demgemäß ist es auch nicht zulässig, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008, X ZR 129/06 m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009 , VII-Verg 59/08).In diesem Fall kann die graduell verschiedene Eignung der Bieter schon im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08).
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
In Bezug auf den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß der rechtswidrigen Aufhebung war eine Rüge der ASt im Übrigen entbehrlich, da die Aufhebung des Vergabeverfahrens erst während des Nachprüfungsverfahrens erfolgte und die ASt dementsprechend den diesbezüglich monierten Vergabeverstoß erst während des Nachprüfungsverfahrens erkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April 2008 und 19. Juli 2007, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 27/06). - EuGH, 24.01.2008 - C-532/06
Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
Dementsprechend sind - ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben (vgl. Art. 44 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Richtlinie 2004/18/EG) - bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Zuschlagskriterien diejenigen Kriterien unzulässig, die die Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des fraglichen Auftrags betreffen (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008, C- 532/06).
- BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
Sporthallenbau
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
Demgemäß ist es auch nicht zulässig, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008, X ZR 129/06 m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009 , VII-Verg 59/08). - BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96
Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
"Andere schwerwiegende Gründe" im Sinne dieser Vorschrift liegen dabei jeweils nur dann vor, wenn sie erst nach Beginn der Ausschreibung eingetreten sind oder dem Auftraggeber jedenfalls vorher nicht bekannt sein konnten (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96). - BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00
Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
bb) Die zuvor dargestellte unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien führt dazu, dass die Ag nicht verpflichtet werden kann, dass Vergabeverfahren fortzusetzen, da die Aufhebung der Sache nach gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00). - OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08
Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
In Bezug auf den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß der rechtswidrigen Aufhebung war eine Rüge der ASt im Übrigen entbehrlich, da die Aufhebung des Vergabeverfahrens erst während des Nachprüfungsverfahrens erfolgte und die ASt dementsprechend den diesbezüglich monierten Vergabeverstoß erst während des Nachprüfungsverfahrens erkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April 2008 und 19. Juli 2007, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 27/06). - OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 27/06
Vergaberecht: Verstoß gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
In Bezug auf den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß der rechtswidrigen Aufhebung war eine Rüge der ASt im Übrigen entbehrlich, da die Aufhebung des Vergabeverfahrens erst während des Nachprüfungsverfahrens erfolgte und die ASt dementsprechend den diesbezüglich monierten Vergabeverstoß erst während des Nachprüfungsverfahrens erkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April 2008 und 19. Juli 2007, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 27/06). - OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05
Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
Die ASt stellt sich - soweit sie unterliegt - zwar in einen Interessengegensatz zu der Bg. Die Bg hat jedoch keine eigenen Sachanträge gestellt und sich nicht aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII- Verg 61/05). - OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04
Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
Denn die Bg hat schon keine Anträge gestellt, gegen die hätte entschieden werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04). - OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!
- VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Vergabe von Bauleistungen
- VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 13/10
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote
Die Frage, ob der Auftraggeber den schwerwiegenden Mangel zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 7/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - VII-Verg 72/04; VK Bund, Beschluss vom 31.08.2009 - VK 1-152/09), ist allein unter dem Gesichtspunkt der Schadensersatzpflicht erheblich, denn der Auftraggeber, der den Aufhebungsgrund zu vertreten hat, macht sich gegenüber dem Unternehmer schadensersatzpflichtig, der durch die Beteiligung am Angebotsverfahren erhebliche Aufwendungen getätigt hat.Zu einer Aufhebung seiner Ausschreibung kann der öffentliche Auftraggeber insbesondere dann veranlasst sein, wenn die Korrektur des Fehlers im Laufe des Vergabeverfahrens und dessen Fortsetzung nicht mehr möglich ist, weil sich der Fehler auf die Erstellung der Angebote ausgewirkt hat (VK Bund, Beschluss vom31.12.2009 - VK 1-152/09) hat und weil darüber hinaus Alternativen zu einer Aufhebung nicht existieren.
- VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 14/10
Preis einziges Kriterium: Keine Nebenangebote!
Die Frage, ob der Auftraggeber den schwerwiegenden Mangel zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96; OLG Naumburg, Beschluss vom13.10.2006 - 1 Verg 7/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - VII-Verg 72/04; VK Bund, Beschluss vom 31.08.2009 - VK 1-152/09), ist allein unter dem Gesichtspunkt der Schadensersatzpflicht erheblich, denn der Auftraggeber, der den Aufhebungsgrund zu vertreten hat, macht sich gegenüber dem Unternehmer schadensersatzpflichtig, der durch die Beteiligung am Angebotsverfahren erhebliche Aufwendungen getätigt hat.Zu einer Aufhebung seiner Ausschreibung kann der öffentliche Auftraggeber insbesondere dann veranlasst sein, wenn die Korrektur des Fehlers im Laufe des Vergabeverfahrens und dessen Fortsetzung nicht mehr möglich ist, weil sich der Fehler auf die Erstellung der Angebote ausgewirkt hat (VK Bund, Beschluss vom 31.12.2009 - VK 1-152/09) hat und weil darüber hinaus Alternativen zu einer Aufhebung nicht existieren.
- OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender …
Der von der Vergabekammer und von der Antragstellerin vertretenen Auffassung, dass der Aufhebungsgrund des § 26 Nr. 1 d VOL/A voraussetzt, dass der Aufhebungsgrund nicht aus der Sphäre des Auftraggebers stammen darf, klingt in verschiedenen Entscheidungen an (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96 = BGHZ 139, 280 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 7/06, bei Veris abrufbar; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005, VII-Verg 72/04; VK Bund, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1- 152/09, jeweils bei Veris abrufbar), diesen Entscheidungen lagen jedoch andere Sachverhalte zugrunde.Hierzu kann sich der Ausschreibende insbesondere dann veranlasst sehen, wenn eine Diskriminierungsfreiheit oder die Korrektur des Fehlers im Laufe des Vergabeverfahrens und dessen Fortsetzung nicht möglich ist, weil sich der Fehler auf die Erstellung der Angebote ausgewirkt und somit durch eine Wiederholung der Angebotsbewertung nicht zu beseitigen ist (VK Bund, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1-152/09, bei Veris abrufbar).
- VK Sachsen, 22.07.2010 - 1/SVK/022-10
Absehen von der Losvergabe
Hierzu kann sich der Ausschreibende insbesondere dann veranlasst sehen, wenn eine Diskriminierungsfreiheit oder die Korrektur des Fehlers im Laufe des Vergabeverfahrens und dessen Fortsetzung nicht möglich ist, weil sich der Fehler auf die Erstellung der Angebote ausgewirkt und somit durch eine Wiederholung der Angebotsbewertung nicht zu beseitigen ist (VK Bund, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1- 152/09, VK Schleswig-Holstein, B. vom 23.10.2009, VK - SH 14 / 09). - VK Bund, 08.02.2011 - VK 2-134/10
Lagerhaltung und Distribution
im Übrigen wurde auch schon zur VOL/A (2006) nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass zumindest auch das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgrund seines den "Ausschreibungsverfahren" entsprechenden Publizitätsgrades in den Anwendungsbereich des § 26 VOL/A fällt (…vgl. Portz, in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, 2007, Rn.19 zu § 26 VOL/A; vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2011, 13 Verg 15/10; erste Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1 - 152/09; VK Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2002, VK 50/02;… a.A. Lischka, in: Müller-Wrede, VOL/A, 2. Auflage 2007, § 26 VOL/A Rn.22, VK Detmold, Beschluss vom 19. Dezember 2002, VK.21-41/02). - VK Schleswig-Holstein, 26.11.2009 - VK-SH 22/09
Ohne vergleichbare Preise kann kein Angebot ermittelt werden!
Nach der Rechtsprechung des BGH liegt ein ,,anderer schwerwiegender Grund" nur dann vor, wenn dieser nicht in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fällt bzw. für diesen vor Versendung der Verdingungsunterlagen nicht voraussehbar war (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96; vgl. etwa BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96; OLG Naumburg, B. v. 13.10.2006 - 1 Verg 7/06; OLG Düsseldorf, B. v. 16.02.2005 - VII - Verg 72/04; VK Bund, B. v. 31.08.1999 - VK 1 - 152/09).
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