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Rechtsprechung
   VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8735
VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19 (https://dejure.org/2019,8735)
VK Bund, Entscheidung vom 13.02.2019 - VK 1-03/19 (https://dejure.org/2019,8735)
VK Bund, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - VK 1-03/19 (https://dejure.org/2019,8735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Bundeskartellamt PDF

    Neubau Kältetechnische Anlagen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebot 60% über Kostenschätzung: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haushaltsmittel überschritten: Ausschreibung kann aufgehoben werden! (VPR 2019, 90)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot 60% über Kostenschätzung: Ausschreibung kann aufgehoben werden! (IBR 2019, 392)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19
    aa) Ein deutliche Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (wie hier zu mehr als 60%) berechtigt einen öffentlichen Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn er die Finanzierungslücke nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10 m..w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, VII-Verg 14/17).

    Ein öffentlicher Auftraggeber muss bei seiner Kostenschätzung jedoch Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Wie die Ag im Einzelnen belegt hat, waren diese Vergabeverfahren "Sanitär" und "Heizung" nicht nur in zeitlicher, sondern auch in inhaltlicher Hinsicht mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar (Leitungen in Edelstahl für flüssige Medien) und fanden in anderen Gebäuden auf demselben Kasernengelände und damit in so enger räumlicher Nähe statt, dass auch mangels etwaiger regionaler Besonderheiten nichts dagegen spricht, diese Werte auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu übertragen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Lediglich in wenigen Positionen hat sich die Ag ausschließlich auf die Erfahrungen des von ihr eingesetzten Ingenieurbüros gestützt, was ebenfalls nicht zu beanstanden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Wollte man hierüber hinaus noch weitere Sicherheitszuschläge auf die Schätzung vornehmen, würde sich die Frage stellen, ob das Angebot der ASt in wirtschaftlicher Hinsicht überhaupt akzeptabel ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Mit mehr als 60% lag das einzige in der Wertung verbliebene Angebot der ASt so erheblich über den ihr zu Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, dass die Aufhebung allein schon unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung geboten erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19
    aa) Ein deutliche Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (wie hier zu mehr als 60%) berechtigt einen öffentlichen Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn er die Finanzierungslücke nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10 m..w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, VII-Verg 14/17).

    Eine Schätzung ist daher nicht bereits dann fehlerhaft, wenn die Preise der tatsächlich abgegebenen Angebote hiervon abweichen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10) - abgesehen davon kommt der Preis eines der beiden abgegebenen Angebote dem Schätzergebnis der Ag sehr nahe und spräche für sich betrachtet anders als der Angebotspreis der ASt gerade für die Richtigkeit der Schätzung.

    Ein öffentlicher Auftraggeber muss bei seiner Kostenschätzung jedoch Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Diesen Anforderungen hat die Ag genügt, indem sie umfangreiche Ermittlungen angestellt hat, um die zu erwartenden Kosten der verfahrensgegenständlichen Baumaßnahme vorab realistisch zu schätzen: Sie hat das ausgeschriebene LV vollständig bepreist und so für die gebotene Deckungsgleichheit der Gegenstände der Schätzung mit denen der ausgeschriebenen Maßnahme gesorgt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. November 2012, a.a.O.).

    Selbstverständlich sind Schätzergebnisse fortzuschreiben und ggf. anzupassen, wenn die Schätzgrundlagen nicht mehr aktuell sind und sich nicht unerheblich verändert haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2012, a.a.O.).

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung …

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19
    aa) Ein deutliche Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (wie hier zu mehr als 60%) berechtigt einen öffentlichen Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn er die Finanzierungslücke nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10 m..w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, VII-Verg 14/17).

    Einem solchen Zwang unterliegen jedoch auch öffentliche Auftraggeber nicht (std. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, jeweils m.w. N.).

    Aufgrund der Rechtmäßigkeit der Aufhebung stehen der ASt auch keine weiteren Ansprüche zu; auch etwaige (vor dem zuständigen Zivilgericht geltend zu machende) Schadensersatzansprüche bestünden nur dann, wenn die Ag vergabefehlerhaft gehandelt hätte (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19
    Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung zum Abruf der Vergabeunterlagen entspricht jedoch den vergaberechtlichen Vorgaben an die Transparenz und Eindeutigkeit eines Vergabeverfahrens nicht, weil sich die Bieter die an sie gestellten Anforderungen erst im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen zusammensuchen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. September 2018, VII-Verg 14/18, und vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2018 - X ZR 100/16

    Uferstützmauer - Vergabeverfahren: Indizien für eine unzulässige Verlagerung von …

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19
    Mit einer solchen Kalkulation hat die ASt möglicherweise auch gegen ihre Rücksichtnahmepflicht auf § 241 Abs. 2 BGB verstoßen und ist aus diesem Grund auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2018, X ZR 100/16).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19
    Einem solchen Zwang unterliegen jedoch auch öffentliche Auftraggeber nicht (std. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, jeweils m.w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19
    Einem solchen Zwang unterliegen jedoch auch öffentliche Auftraggeber nicht (std. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, jeweils m.w. N.).
  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebieten dann eine Aufhebung des Vergabeverfahrens (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Karlsruhe, NZBau 2014, 189, 192; VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019, Az.: VK 1-3/19).
  • VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten zum Bauvorhaben Neu- und Umbau der …

    Die Rechtsprechung verwendet den Begriff der "Kostenschätzung" häufig vereinfachend als Oberbegriff für alle Kostenprognosen vor dem Submissionsergebnis, also sowohl für diese Kostenschätzung als auch für die nachfolgend dargestellten weiteren Kostenberechnungen (vgl. BGH…, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10, Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019-VK 1-3/19).
  • VK Thüringen, 06.12.2019 - 250-4002-15195/2019-E-006-ABG
    Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebieten dann eine Aufhebung des Vergabeverfahrens (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Karlsruhe, NZBau 2014, 189, 192; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 13.02.2019, Az.: VK 1-3/19).
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