Rechtsprechung
| VK Bund, 14.11.2000 - VK 1-35/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Durchführung von Pfahlgründungsarbeiten zum Neubau eines Labor- und Bürogebäudes - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabe eines Auftrages zur Durchführung von Pfahlgründungsarbeiten zum Neubau eines Laborgebäudes und Bürogebäudes; Erteilung eines Zuschlags für den Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot; Einreichung der Verdingungsunterlagen zur ordnungsgemäßen Ausschreibung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pfahlgründungsarbeiten: Auslegung einer Leistungsbeschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pfahlgründungsarbeiten: Auslegung einer Leistungsbeschreibung (IBR 2001, 222)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …
Auszug aus VK Bund, 14.11.2000 - VK 1-35/00
Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg. 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. August 2000, VK 2 - 18/00). - OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00
Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Bund, 14.11.2000 - VK 1-35/00
Dabei geht es um eine auftragsbezogene Sach- und Rechtsfrage, deren Lösung der Auftraggeber durch das Vorhandensein der erforderlichen Sachkunde und Rechtskenntnis ohnehin organisieren muss (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg. 1/00). - VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00
Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe
Auszug aus VK Bund, 14.11.2000 - VK 1-35/00
Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg. 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. August 2000, VK 2 - 18/00).
- OLG Karlsruhe, 29.04.2016 - 15 Verg 1/16
BW-Modell - Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen im …
Würde man bei jeder noch so geringen Unklarheit dem Auftraggeber die Verantwortung aufbürden, bestünde die Gefahr, dass die Bieter durch geschickte Argumentation nachträglich Unklarheiten in die Leistungsbeschreibung hineininterpretieren könnten (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.9.2004 Vergabe W 5/04; VK Bund, Beschluss vom 14.11.2000, VK 1 - 35 /00). - VK Westfalen, 21.09.2016 - VK 1-30/16
Privatschule e.V. ist öffentlicher Auftraggeber!
Unter Berufung auf zwei vergaberechtliche Beschlüsse (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.07.2014 - 15 Verg 4/14; VK Bund, Beschl. v. 14.11.2000 - VK 1-35/00) meint der Antragsgegner, es liege auch dann kein Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung vor, wenn man zu dem Ergebnis gelänge, die Leistungsbeschreibung weise in dem vorgenannten Punkt eine geringe Unklarheit auf und sei auslegungsbedürftig. - VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23
Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail!
Würde man bei jeder noch so geringen Unklarheit dem Auftraggeber die Verantwortung aufbürden, bestünde die Gefahr, dass die Bieter durch geschickte Argumentation nachträglich Unklarheiten in die Leistungsbeschreibung hineininterpretieren könnten, um Vorteile aus diesem "Fehler der Vergabestelle" bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses unverhältnismäßig zu erhöhen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 4/14 m. Verw. a. VK Bund, Beschluss vom 14.11.2004 - VK 1-35/2000).
- OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 4/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegungsbedürftigkeit einer die Beförderung von …
Würde man bei jeder noch so geringen Unklarheit dem Auftraggeber die Verantwortung aufbürden, bestünde die Gefahr, dass die Bieter durch geschickte Argumentation nachträglich Unklarheiten in die Leistungsbeschreibung hineininterpretieren könnten, um Vorteile aus diesem "Fehler der Vergabestelle" bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses unverhältnismäßig zu erhöhen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14.11.2004 - VK 1-35/2000 - juris). - OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 5/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer losweisen Vergabe und einer …
Würde man bei jeder noch so geringen Unklarheit dem Auftraggeber die Verantwortung aufbürden, bestünde die Gefahr, dass die Bieter durch geschickte Argumentation nachträglich Unklarheiten in die Leistungsbeschreibung hineininterpretieren könnten, um Vorteile aus diesem "Fehler der Vergabestelle" bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses unverhältnismäßig zu erhöhen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14.11.2004, VK 1 - 35/2000 - Juris). - OLG Brandenburg, 14.09.2004 - Verg W 5/04
Zur Auslegung von Leistungsbeschreibungen
Würde man bei jeder noch so geringen Unklarheit dem Auftraggeber die Verantwortung aufbürden, bestünde die Gefahr, daß die Bieter durch geschickte Argumentation nachträglich Unklarheiten in die Leistungsbeschreibung hineininterpretieren könnten, um Vorteile aus diesem "Fehler" der Vergabestelle bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses unverhältnismäßig zu erhöhen (VK Bund, Beschluß vom 14.11.2000, VK 1-35/00 - "Pfahlgründungsarbeiten").Hat der Auftraggeber die Bieter aufgefordert, solche Unklarheiten sofort mitzuteilen, trifft die Bieter eine entsprechende Mitwirkungspflicht (VK Bund, Beschluß vom 14.11.2000, VK 1-35/00 - "Pfahlgründungsarbeiten").
- VK Bund, 15.11.2000 - VK 2-34/00
Vergabe eines Bauvorhabens
entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg 2/99; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2000, VK 1 - 35/00). - VK Bund, 18.07.2002 - VK 2-40/02
Vergabe eines Auftrags über die Errichtung eines Laborgebäudes
Es entspricht daher der Billigkeit, der unterliegenden ASt die Auslagen der Beigeladenen nicht aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO analog; vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 165 (166) m.w.Nachw.; Beschluss vom 19. Februar 2002, Verg 33/01; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2000, VK 1 - 35/00). - VK Bund, 04.05.2001 - VK 2-12/01
Ausbau des Mittellandkanals, Gewässerbett S 20, von MLK- km 322+316 bis MLK- km …
- VK Bund, 08.01.2004 - VK 2-124/03
Bauleistungen zur Entwässerung des Tagebaus
Es entspricht deshalb der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000, Verg 2/99; VK des Bundes, Beschluss vom 14. November 2000, VK 1-35/00). - VK Bund, 16.05.2002 - VK 1-21/02
Wärmeversorgung - Wärmetechnische Hausstationen
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