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Rechtsprechung
   VK Münster, 17.07.2001 - VK 14/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22337
VK Münster, 17.07.2001 - VK 14/01 (https://dejure.org/2001,22337)
VK Münster, Entscheidung vom 17.07.2001 - VK 14/01 (https://dejure.org/2001,22337)
VK Münster, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - VK 14/01 (https://dejure.org/2001,22337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vorrang des Offenen Verfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverfahren für den Abschluss von Dienstleistungsverträgen über den Betrieb zweier Tiefgaragen; Auslegung des Betriebes von Parkhäusern als eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe; Begriff der Nichtgewerblichkeit im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Parkhaus-GmbH: Öffentlicher Auftraggeber? (IBR 2002, 31)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus VK Münster, 17.07.2001 - VK 14/01
    So ist etwa das Abholen und die Behandlung von Haushaltsabfällen unbestreitbar eine im Allgemeininteresse liegende Aufg abe (vgl. EuGH, Urteil vom 10.11.1998, Rechtssache C -360/96, Gemeente Arnhem, Gemeente Rheden/BFI Holding BV, Slg. 1998, I-6821, EzEG I 40 Rdnr. 52), wobei der Europäische Gerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, dass diese Aufgabe möglicherweise durch das Dienstleistungsangebot privater Unternehmen nicht in dem Maß erfüllt wird, das aus Gründen des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit für erforderlich gehalten wird, und dass ein Staat diese Aufgabe von Behörden wahrnehmen lassen kann oder auf sie einen entscheidenden Einfluss behalten kann.
  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a. / Strohal Rotationsdruck - Öffentliche …

    Auszug aus VK Münster, 17.07.2001 - VK 14/01
    Aus Gründen der Rechtssicherheit kommt es bei der Einstufung der Vergabestelle als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB nicht darauf an, ob die von der Vergabestelle wahrgenommenen Aufgaben sämtlich oder überwiegend im Allg emeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art sind (vgl. EuGH, Urteil vom 15.01.1998, Rechtssache C- 44/96, Slg. 1998, I -73, EzEG I 36, Rdnr 25 ff.).
  • VK Sachsen-Anhalt, 06.06.2002 - 33-32571/07 VK 5/02

    Vorrang des Offenen Verfahrens: auch bei Dienstleistungen, die nach den …

    Dies deutet darauf hin, dass er hierbei die Durchführung eines solchen Verfahrens im formellen Sinne vorausgesetzt hat (…vgl. OLG Düsseldorf Verg 3/01 vom 20.06.2001, S. 39; im Ergebnis ebenso VK Münster VK 14/01 vom 17.07.2001, S. 11 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - Verg 29/01

    Darf die Vergabekammer den Streitwert isoliert festsetzen?

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17. Juli 2001 (VK 14/01) wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,84160
VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01 (https://dejure.org/2002,84160)
VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 05.06.2002 - VK 14/01 (https://dejure.org/2002,84160)
VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - VK 14/01 (https://dejure.org/2002,84160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kirchenrecht-ekd.de PDF, S. 14

    Wartestand, Einschränkung des Beschäftigungsauftrages

  • kirchenrecht-ekvw.de

    §§ 89 Abs. 2, 90 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 s. 1 PfDG; §§ 26 Abs. 3 S. 1, 39 PfBVO; § 46 VwGG
    Beschäftigungsauftrag, Wartestand, Berufsbeamtentum (Grundsätze)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01
    (Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 2000, 209, 210).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01
    (Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196, 203).
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Rechtsprechung
   VK Köln, 10.09.2001 - VK 14/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,73423
VK Köln, 10.09.2001 - VK 14/2001 (https://dejure.org/2001,73423)
VK Köln, Entscheidung vom 10.09.2001 - VK 14/2001 (https://dejure.org/2001,73423)
VK Köln, Entscheidung vom 10. September 2001 - VK 14/2001 (https://dejure.org/2001,73423)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,59705
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01 (https://dejure.org/2002,59705)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 05.06.2002 - VK 14/01 (https://dejure.org/2002,59705)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - VK 14/01 (https://dejure.org/2002,59705)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekvw.de

    §§ 89 Abs. 2, 90 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 s. 1 PfDG; §§ 26 Abs. 3 S. 1, 39 PfBVO; § 46 VwGG
    Beschäftigungsauftrag, Wartestand, Berufsbeamtentum (Grundsätze)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01
    (Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 2000, 209, 210).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01
    (Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196, 203).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.06.2004 - 5/04
    § 59 Abs. 3 Württ. Pfarrergesetz dient vorrangig dem Interesse des Dienstgebers, einen - trotz Verlust der Pfarrstelle weiter zu alimentierenden - Pfarrer oder Pfarrerin im Wartestand anderweitig für kirchliche Aufgaben zu verwenden (vgl. hierzu Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Urteil vom 5. Juni 2002 - VK 14/01 -, in: Rechtssprechungsbeilage 2003 zum Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Seite 14).
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