Rechtsprechung
| VK Arnsberg, 25.08.2008 - VK 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zulässigkeit einer Interimsbeauftragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Arnsberg, 25.08.2008 - VK 14/08
- OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - Verg 57/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07
Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe …
Auszug aus VK Arnsberg, 25.08.2008 - VK 14/08
Nach der Rechtsprechung des OLG Dresden sei § 13 VgV auf diese Konstellation anwendbar (Beschluss vom 25.01.2008, Az.: WVerg 10/07). - OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …
Auszug aus VK Arnsberg, 25.08.2008 - VK 14/08
Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung nach § 162 Abs. 3 analog im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2000 (Verg 2/99; vom 23.04.2001 Az.: Verg 28/00 -, S. 6). - OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00
Kosten nach Beschwerderücknahme
Auszug aus VK Arnsberg, 25.08.2008 - VK 14/08
Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung nach § 162 Abs. 3 analog im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2000 (Verg 2/99; vom 23.04.2001 Az.: Verg 28/00 -, S. 6).
- OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - Verg 57/08
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine …
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 25. August 2008, VK 14/08, wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert. - VK Rheinland-Pfalz, 22.05.2014 - VK 1-7/14
Interimsvergaben: Bieterkreis kann nicht beliebig eingeschränkt werden!
Auch darüber hinaus gehende Interimsvergaben werden bis zum Zeitraum von maximal einem Jahr allgemein als vergaberechtlich zulässig angesehen {vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 11.11.2008, Verg 006-08; VK Lüneburg, Beschl. v. 03.07.2009, VgK-30/2009; VK Arnsberg, Beschl. v. 25.08.2008, VK 14/08). - VK Schleswig-Holstein, 11.09.2009 - VK-SH 14/09 Trotz des Ansatzes, dass auch Interimsverträge mit neuen Preisen als neue Auftragsvergabe dem Vergaberecht unterliegen können, wenn diese eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen darstellen (im Ergebnis so EuGH, Urteil vom 19.06.2008 C 454/06), ist die Rspr. einhellig der Auffassung, dass die Vergabestelle bei dringenden und unaufschiebbaren Leistungen berechtigt ist, bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahrens oder bis zur Abwicklung eines geregelten Vergabeverfahrens in rechtlich zulässiger Weise Interimsverträge ohne Bekanntgabe und Ausschreibung zu vergeben (so OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.08 Vgk FB 1/08: OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.08 Wverg 10/07; VK Arnsberg, Beschluss vom 25.08.08-VK 14/08; VKBrandenburg, Beschluss vom 01.02.07 2 VK 56/06; VK Lüneburg, Beschluss vom 27.06.03 203-VgK- 14/2003).
- VK Arnsberg, 15.12.2011 - VK 16/11
Auftrag zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen
Die grundsätzliche Zulässigkeit von Interimsvergaben im Bereich der Daseinsvorsorge ist zwar nur Gegenstand weniger Entscheidungen gewesen, aber am Rahmen des unbedingt Erforderlichen überwiegend anerkannt (vgl. insoweit OLG Dresden, Beschluss v. 11.11.2008 - WVerg 006/08 und darauf Bezug nehmend VK Sachsen vom 31.8.2011 - 1/SVK/030-11, für die Unterbringung für Asylbewerber VK Arnsberg v. 25.8.2008 - VK 14/08).
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Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 27.06.2008 - VK 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 27.06.2008 - VK 14/08
- OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 12/08
- OLG Brandenburg, 25.08.2008 - Verg W 12/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 12/08 Verg W 12/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 14/08 Vergabekammer des Landes Brandenburg beim MfW (Geschäftsnummer der Vorinstanz).
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 27.6.2008 - VK 14/08 zu verlängern, wird zurückgewiesen.
- OLG Brandenburg, 25.08.2008 - Verg W 12/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsbehelf nach der Ablehnung des Antrags auf …
Der Antrag der Antragstellerin, unter Aufhebung des Senatsbeschlusses vom 7. August 2008 die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 27.6.2008 - VK 14/08 wiederherzustellen, wird zurückgewiesen.
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