Rechtsprechung
| VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02 MD |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Rügeobliegenheit bei "de-facto-Vergaben" (in Ausnahmefällen besteht eine Rügepflicht)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- VK Sachsen-Anhalt
§ 107 Abs. 3 S. 1 GW
Rügeobliegenheiten bei "de-facto-Vergaben" - Eindeutigkeit der Rüge - "Memorandum" oder Angabe "Non-Paper" unzureichend für die Wertung als Rüge - Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Rüge durch "Memorandum" möglich
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 16.01.2003 - 33-32571/07 VK 18/02
- VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02 MD
Papierfundstellen
- NZBau 2003, 640 (Ls.)
- ZfBR 2003, 509
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02
Dies schließe aus, eine zur Präklusion führende Rügeobliegenheit anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber kein derartiges Verfahren in formellem Sinne durchgeführt habe (so BayOblG Verg 18/01; offen: OLG Düsseldorf Verg 3/01). - OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
EuGH bestätigt Vergaberechtsentscheidung
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02
Dagegen wurde jüngst zu bedenken gegeben, dass die Präklusionswirkung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB bei "defacto-Vergaben" damit ins Leere laufe (vgl. OLG Naumburg Az. 1 Verg 7/02 vom 08.01.2003, Seite 13). - OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00
Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02
Eine Rügefrist von zwei Wochen wird dem Unternehmen nur dann zugebilligt, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird (OLG Koblenz 1 Verg 1/00).
- BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01
Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02
Dies schließe aus, eine zur Präklusion führende Rügeobliegenheit anzunehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber kein derartiges Verfahren in formellem Sinne durchgeführt habe (so BayOblG Verg 18/01; offen: OLG Düsseldorf Verg 3/01). - VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00
Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02
Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin auch die zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000). - VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02
Vergabe von Telefondienstleistungen
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02
Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin auch die zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
- VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 5/02
Rügeobliegenheit bei einer "de-facto-Vergabe"
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss vom 03.02.2003, Az.: 33-32571/07 VK 18/02 MD, verwiesen.Es wird des weiteren auf die entsprechenden Ausführungen des Beschlusses in der Hauptsache im Nachprüfungsverfahren, Az.: 33-32571/07 VK 18/02 MD verwiesen.
- VK Saarland, 12.12.2005 - 3 VK 03/05
Kommunales Entsogungs-Unternehmen über Gemeindegrenzen hinaus
Die Kammer teilt insoweit die von der Vergabekammer Münster (Beschluss vom 04.10.2004, Aktenzeichen: VK 21/04), vom OLG Düsseldorf Vergabesenat (Beschluss v. 17.06.2002, Aktenzeichen: VK 18/02) und von der Vergabekammer Niedersachsen (Beschluss vom 10.02.2004 Az.: 203 VgK 43/2003) vertretene Rechtsauffassung. - VK Saarland, 12.12.2005 - 3 VK 04/05
Kommunales Entsogungs-Unternehmen über Gemeindegrenzen hinaus
Die Kammer teilt insoweit die von der Vergabekammer Münster (Beschluss vom 04.10.2004, Aktenzeichen: VK 21/04), vom OLG Düsseldorf - Vergabesenat (Beschluss v. 17.06.2002, Aktenzeichen: VK 18/02) und von der Vergabekammer Niedersachsen (Beschluss vom 10.02.2004 - Az.: 203 - VgK - 43/2003) vertretene Rechtsauffassung. - VK Sachsen-Anhalt, 06.05.2004 - VK 2 LVwA 10/04 Hierbei kann offen bleiben, ob generell bei faktischen Vergaben die Antragsteller von ihrer Rügepflicht befreit sind (so OLG Düsseldorf Verg 3/01 vom 20.Juni 2001; Bayerisches OLG Verg 18/01 vom 22.Januar 2002; anderer Auffassung allerdings bei anderer Sachlage VK Magdeburg VK 18/02 MD vom 03. Februar 2003).
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