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Rechtsprechung
   VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9703
VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04 (https://dejure.org/2004,9703)
VK Münster, Entscheidung vom 09.03.2004 - VK 2/04 (https://dejure.org/2004,9703)
VK Münster, Entscheidung vom 09. März 2004 - VK 2/04 (https://dejure.org/2004,9703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Überprüfung konkreter Zuschlagskriterien anhand der konkreten Angebote; Zulässigkeit der Beschränkung der Prüfung auf einen allgemeinen Abgleich ohne Bezug zum Inhalt der Angebote; Antragsbefugnis von Unternehmen in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Wird dies aber in der Ausschreibung verlangt, dann muss der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz bei der Geeignetheitsprüfung diese Teilnahmebedingungen auch berücksichtigen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01).

    Damit hat die Beigeladene zu 1) zwar offenbart, dass sie mit ihrem neu gegründeten Unternehmen nicht in der Lage ist, die Bedingungen der Ausschreibung zu erfüllen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01; Beschluss vom 20.11.2001, Verg 33/01).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass an einer Unternehmensleistung sowohl die Unternehmensleitung, die gesamte Betriebsorganisation und die Struktur des Unternehmens ansich maßgeblichen Anteil haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Denn die geforderten Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind keine Angaben und Erklärungen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A. Sonstige Angaben und Erklärungen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A sind vorrangig leistungsbezogene, technische Merkmale oder Erklärungen, die die Leistung und den Preis des Angebotes beeinflussen (vgl. Müller-Wrede, VOL/A, Kommentar 2001, § 21 Rd. 16 und 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Vergabestelle nach der Bekanntmachung weder zusätzliche noch andere Belege fordern kann und dass sie den Bietern ebensowenig die Vorlage anderer Nachweise gestatten darf ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02; Beschluss vom 05.05.2003, Verg 20/03).

    Beides liefe dem Gebot der Transparenz und der Gleichbehandlung aus §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB zuwider (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - Verg 33/01
    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Damit hat die Beigeladene zu 1) zwar offenbart, dass sie mit ihrem neu gegründeten Unternehmen nicht in der Lage ist, die Bedingungen der Ausschreibung zu erfüllen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01; Beschluss vom 20.11.2001, Verg 33/01).

    Die früheren Leistungen einer anderen Firma können nur dann die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens für einen konkreten Auftrag belegen, wenn sichergestellt ist, dass diese den ausgeschriebenen Auftrag vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Teil durch das Personal der früheren Firma durchführen wird (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2001, Verg 33/01).

  • OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02

    Fehlende Eignung eines "Newcomers"

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Entsprechend diesem Regelungszweck hat die antragstellende Partei für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003, Verg 26/03; Beschluss vom 14.05.2001, Verg 19/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.05.2000, 1 Verg 1/00) Hat ein Antragsteller mithin, den gerügten Vergabeverstoß zu seinen Lasten hinweggedacht, gleichwohl keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, so ist er nicht antragsbefugt; denn dann kann der geltend gemachte Schaden gerade nicht auf den Vergabeverstoß zurückgeführt werden, den der Antragsteller zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahren machen will (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002, WVerg 0007/02; BayObLG, Beschluss vom 12.04.2000, Verg 1/00).

    Die Eignung des Bieters bestimmt sich grundsätzlich nicht allein aus der Person seines Inhabers oder organschaftlichen Vertreters, sondern aus der Unternehmensorganisation als Ganzes, also durch die Gesamtheit der das Unternehmen prägenden Leistungsträger, welche die zu vergebende Leistung zu erbringen haben, d.h. letztlich über die Summe der in der betrieblichen Tätigkeit angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002, WVerg 0007/02).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 16/03

    Wirtschaftlichkeitsprüfung: Auschluss wegen fehlender Eignung möglich?

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Allein die verspätete Vorlage der geforderten Nachweise zwingt die Vergabestelle zum Ausschluss eines entsprechenden Angebotes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 16/03).

    In diesem Falle ist die Vergabestelle auch in einem späterem Stadium an ihre einmal getroffene Beurteilungsentscheidung nicht gebunden (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 16/03; VK Münster, Beschluss vom 04.12.2003, Iret 21/03 [richtig: VK 21/03 - d. Red.] ).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2002 - Verg 26/02

    Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24.08.2002, Verg 26/02, meint die Antragsgegnerin, die Beigeladene zu 1) habe diese Bescheinigungen rechtzeitig übermittelt, weil die geforderten Angaben und Erklärungen vor der Eignungsprüfung in einer wettbewerbsunschädlichen Art und Weise vorgelegt worden seien.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2002, Verg 26/02.

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2002 - Verg 45/01

    Wertungsstufen der VOL/A

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Ändern sich Umstände, die Inhalt einer Beurteilungsentscheidung sind, dann kann die Vergabestelle erneut werten (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2002, Verg 45/01).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 19/00

    Fehlerhafte Ausschreibung von 9.700 Paar Schnürschuhen für die Polizei

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist der Eingriff in das Vergabeverfahren aber stets auf das mildeste Mittel zu beschränken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 19/00).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Ausgehend von der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02, verlangt der in § 97 Abs. 2 GWB normierte Gleichbehandlungsgrundsatz von dem Ausschreibenden, dass alle Bieter gleich behandelt werden.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Auszug aus VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
    Entsprechend diesem Regelungszweck hat die antragstellende Partei für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003, Verg 26/03; Beschluss vom 14.05.2001, Verg 19/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.05.2000, 1 Verg 1/00) Hat ein Antragsteller mithin, den gerügten Vergabeverstoß zu seinen Lasten hinweggedacht, gleichwohl keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, so ist er nicht antragsbefugt; denn dann kann der geltend gemachte Schaden gerade nicht auf den Vergabeverstoß zurückgeführt werden, den der Antragsteller zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahren machen will (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002, WVerg 0007/02; BayObLG, Beschluss vom 12.04.2000, Verg 1/00).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 …

  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2003 - Verg 20/03

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VK Münster, 04.12.2003 - VK 21/03

    Umfang der Überprüfung im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2001 - Verg 19/01

    Rügefrist maximal zwei Wochen!

  • VK Münster, 23.09.2004 - VK 26/04

    Neuwertung muss Rechtsauffassung der VK beachten!

    Der Antragsgegnerin wird - um sie zur Befolgung der Beschlüsse der Vergabekammer vom 09.03.2004, VK 2/04, und des Oberlandesgerichts Düsseldorfs vom 09.06.2004, VII-Verg 11/04, anzuhalten, ein Zwangsgeld in Höhe von 70 000 Euro angedroht, falls sie diesen Vorgaben bis zum 09. November 2004 nicht nachgekommen ist.

    Durch Beschluss vom 09.03.2004 (VK 2/04) hat die Vergabekammer Münster der Antragsgegnerin aufgegeben, die Angebote der Bieter mit Ausnahme des Angebotes der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Beigeladene zu 1) in dem Verfahren VK 2/04) erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu werten.

    Hinsichtlich des Loses 2, das nicht Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens und Nachprüfungsverfahrens ist, wurde der bestehende Vertrag mit der Firma xxxxxxxx (Beigeladene zu 2) in dem Verfahren VK 2/04) verlängert.

    Die Antragstellerin aus dem ersten Nachprüfungsverfahren (VK 2/04) hat mit Schriftsatz vom 22.06.2004 die Vollstreckung der o.g. Beschlüsse und die Feststellung der Nichtigkeit des zwischenzeitlich mit der Firma xxxxx geschlossenen Interimsvertrages beantragt (VK 18/04).

    festzustellen, dass ein zwischen der Antragsgegnerin und der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx GmbH ggf. geschlossener Vertrag über Leistungen, die Gegenstand des seitens der Antragsgegnerin begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens 2003/S 174-157941 und des Nachprüfungsverfahrens VK 2/04 sind bzw. waren, nichtig ist;.

    a) Die Beauftragung der Firma xxxxx, deren Angebot in dem Ausgangsverfahren (VK 2/04) aus formalen Gründen auszuschließen war, stellt eine Umgehung des Beschlusses der Kammer dar (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2002, Verg 33/02).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 09.03.2004 - VK 2/04 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 14 09.03.2004 - VK 2/04 - aufzuheben und die Anträge der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 2) zurückzuweisen und der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 2) die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin aufzuerlegen.

    Rn. 16 die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 24.03.2004 gegen den Beschluss der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster vom 09.03.2004 (Az.: VK 2/04) zurückzuweisen;.

  • VK Münster, 23.09.2004 - VK 18/04

    Neuwertung muss Rechtsauffassung der VK beachten!

    Durch Beschluss vom 09.03.2004 (VK 2/04) hat die Vergabekammer Münster der Antragsgegnerin aufgegeben, die Angebote der Bieter mit Ausnahme des Angebotes der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Beigeladene zu 1) in dem Verfahren VK 2/04) erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu werten.

    Hinsichtlich des Loses 2, das nicht Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens und Nachprüfungsverfahrens ist, wurde der bestehende Vertrag mit der Firma xxxxxxxx (Beigeladene zu 2) in dem Verfahren VK 2/04) verlängert.

    Die Antragstellerin aus dem ersten Nachprüfungsverfahren (VK 2/04) hat mit Schriftsatz vom 22.06.2004 die Vollstreckung der o.g. Beschlüsse und die Feststellung der Nichtigkeit des zwischenzeitlich mit der Firma xxxxx geschlossenen Interimsvertrages beantragt (VK 18/04).

    geeignete Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes NRW zu treffen, insbesondere der Antragsgegnerin ein angemessenes Zwangsgeld anzudrohen und dieses ggf. festzusetzen, um den bestandskräftigen Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 09.03.2004 durchzusetzen, 2. festzustellen, dass ein zwischen der Antragsgegnerin und der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx GmbH ggf. geschlossener Vertrag über Leistungen, die Gegenstand des seitens der Antragsgegnerin begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens 2003/S 174-157941 und des Nachprüfungsverfahrens VK 2/04 sind bzw. waren, nichtig ist; 3. der Antragsgegnerin zu untersagen, einen entsprechenden Vertrag gemäß Antrag zu 2) mit der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx GmbH zu schließen;.

    a) Die Beauftragung der Firma xxxxx, deren Angebot in dem Ausgangsverfahren (VK 2/04) aus formalen Gründen auszuschließen war, stellt eine Umgehung des Beschlusses der Kammer dar (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2002, Verg 33/02).

  • VK Münster, 14.10.2004 - VK 15/04

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge

    Nachdem die Antragsgegnerin von der Vergabekammer in dem Verfahren VK 2/04 zur Neubewertung der Angebote für die Lose 1 und 2 verpflichtet worden war, legte sie gegen diesen Beschluss vom 09.03.2004 Beschwerde ein.

    Die Antragstellerin in diesem Verfahren war in dem ersten Verfahren (VK 2/04) von der Vergabekammer beigeladen worden (Beigeladene zu 2), weil sie mit ihrem Angebot für das Los 2 auf dem 2. Rang hinter einem Unternehmen lag, dessen Angebot von der Wertung auszuschließen war.

    In der Beschwerdeinstanz beim OLG Düsseldorf entstand in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat der Eindruck, dass der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin aus dem Verfahren VK 2/04 hinsichtlich Los 2 unzulässig sein könnte, weil sie dort mit ihrem Angebot lediglich auf dem 6. Rang lag.

    Mit Beschluss vom 09.06.2004, VII-Verg 11/04, hat das OLG Düsseldorf dann die Antragsbefugnis der Antragstellerin aus dem Verfahren VK 2/04 auch für das Los 2 angenommen und den Nachprüfungsantrag hinsichtlich beider Lose für zulässig erklärt und die Entscheidung der Vergabekammer auf Neubewertung durch die Antragsgegnerin bestätigt.

    Mit Vermerk vom 19.08.2004 hat die Antragsgegnerin hinsichtlich Los 2 entschieden, dass der Auftrag an die Antragstellerin aus diesem Verfahren, der Beigeladenen zu 2) aus dem Verfahren VK 2/04, geht.

  • VK Sachsen, 14.04.2008 - 1/SVK/013-08

    Bindung an Wertungsmatrix

    So ist beispielsweise die Berufung auf Referenzen eines insolventen, vom Bieter übernommenen Unternehmens ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden (2. VK des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 27.08.2002 - Az.: VK 2-60/02), wenn sichergestellt ist, dass der Bieter den ausgeschriebenen Auftrag vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Teil durch das Personal der früheren Firma durchführen wird (VK bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 09.03.2004 - Az.: VK 2/04).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - Verg 75/04

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

    Ferner ist der Antragsgegnerin ein Zwangsgeld angedroht worden, um sie zur Befolgung der Beschlüsse der Vergabekammer vom 09.03.2004, Az.: VK 2/04, und des Senates vom 09.06.2004, Az.: VII Verg 11/04, anzuhalten (Ziff. 3 des Beschlusses).

    Rn. 13 Mit Beschluss vom 09.03.2004 (Az.: VK 2/04) hat die Vergabekammer der Antragsgegnerin aufgegeben, die Angebote der Bieter mit Ausnahme des Angebotes der Firma T. A. W. GmbH erneut unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung zu werten.

  • VK Münster, 28.08.2007 - VK 14/07

    Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwandlung

    Der Bieter muss belegen, ob er Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistungen hat und ob er in der Lage sein wird, den Auftrag auch tatsächlich auszuführen, VK Münster, 09.03.2004, VK 2/04.
  • VK Münster, 28.08.2007 - VK 15/07

    Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwand

    Der Bieter muss belegen, ob er Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistungen hat und ob er in der Lage sein wird, den Auftrag auch tatsächlich auszuführen, VK Münster, 09.03.2004, VK 2/04.
  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Ihr steht insoweit im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - VK-SH 27/07

    Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

    Diese Unterlagen sind Eignungsnachweise im Sinne von § 25 Nr. 2 VOL/A, denn bei diesen Unterlagen handelt es sich um solche, die dem Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A (VK Münster, Beschluss vom 09.03.2004 - VK 2/04) dienen.
  • VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05

    Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle

  • VK Münster, 22.07.2005 - VK 16/05

    Angebotsprüfung auch hinsichtlich Plausibilität nötig

  • VK Schleswig-Holstein, 18.12.2007 - VK-SH 25/07

    Anforderungen an Eignungsnachweise

  • VK Sachsen, 11.05.2010 - 1/SVK/011-10

    Zur Eintragung in ein Präqualifikations-Verzeichnis

  • VK Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - VK-SH 17/06

    Aktualität der Nachweise

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen; …

  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - VK-SH 1/06

    Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!

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Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 01.03.2004 - VK 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,42067
VK Brandenburg, 01.03.2004 - VK 2/04 (https://dejure.org/2004,42067)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2004 - VK 2/04 (https://dejure.org/2004,42067)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2004 - VK 2/04 (https://dejure.org/2004,42067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 4/02

    Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.03.2004 - VK 2/04
    Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt voraus, dass überhaupt ein Vergabenachprüfungsverfahren zulässig ist (OLG Jena, Beschluss vom 26.10.1999 ­ 6 Verg 3/99, NZBau 2000, 354 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 ­ Verg W 4/02).
  • OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99

    Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.03.2004 - VK 2/04
    Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt voraus, dass überhaupt ein Vergabenachprüfungsverfahren zulässig ist (OLG Jena, Beschluss vom 26.10.1999 ­ 6 Verg 3/99, NZBau 2000, 354 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 ­ Verg W 4/02).
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Rechtsprechung
   VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 08.06.2005 - VK 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,100478
VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 08.06.2005 - VK 2/04 (https://dejure.org/2005,100478)
VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 08.06.2005 - VK 2/04 (https://dejure.org/2005,100478)
VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - VK 2/04 (https://dejure.org/2005,100478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Rechtsprechung
   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 08.06.2005 - VK 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,71861
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 08.06.2005 - VK 2/04 (https://dejure.org/2005,71861)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 08.06.2005 - VK 2/04 (https://dejure.org/2005,71861)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - VK 2/04 (https://dejure.org/2005,71861)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekvw.de

    §§ 84, 85 PfDG
    Abberufung, Pfarramt, Gemeindefrieden, Verhalten (pflichtwidriges)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 24.09.2003 - VK 10/02
    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 08.06.2005 - VK 2/04
    Diesen Beschluss sowie den hierzu ergangenen Bescheid des LKA hob die vom Kläger mit Klage vom 13. August 2002 angerufene erkennende Kammer durch Urteil vom 24. September 2003 ( VK 10/02 ) mit der Begründung auf, dass die formellen Voraussetzungen für eine Abberufung nach § 84 Abs. 2 des Pfarrdienstgesetzes nicht erfüllt seien; es fehle insoweit an dem notwendigen Antrag des Presbyteriums der Kirchengemeinde N. und des Kreissynodalvorstandes; beide Gremien hätten lediglich eine Abberufung nach § 84 Abs. 1 Nr. 2 des Pfarrdienstgesetzes beantragt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens VK 10/02 sowie der beigezogenen Verwaltungsakten des LKA Bezug genommen.

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