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Rechtsprechung
   VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18861
VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03 (https://dejure.org/2004,18861)
VK Bund, Entscheidung vom 29.12.2004 - VK 2-136/03 (https://dejure.org/2004,18861)
VK Bund, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - VK 2-136/03 (https://dejure.org/2004,18861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Lieferung von Schuhen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse als Voraussetzung für Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Möglichkeit der Begründung eines Feststellungsinteresses bzw. Rechtsschutzbedürfnisses mit einemVerweis auf die anderenfalls drohende ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsantrag nach § 114 GWB erfordert Rechtsschutzinteresse!

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine …

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags; insbesondere handelt es sich bei der Ag um einen öffentlichen Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. Dezember 2002, VK 1 - 83/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Az.: Verg 67/02).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03

    Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit …

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    In seinem Beschluss vom 19. November 2003 (Az.: VII-Verg 59/03) hat das OLG Düsseldorf zwar die Erforderlichkeit der Darlegung eines besonderen Feststellungsinteresses im Rahmen von § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB verneint, jedoch fordert es das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses (…vgl. auch Dreher in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 114 Rn. 43).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    Zwar hat der Antragsteller bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Kosten zu tragen, da er das Nachprüfungsverfahren durch Antragstellung in Gang gesetzt hat, und findet eine Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2003, Az.: X ZB 14/03).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine …

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    a) Der Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Februar 2001, Az.: Verg 14/00, WuW/E Verg 459, und vom 22. Mai 2002, Az.: Verg 6/02, VergabeR 2002, 668; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, Az.: 11 Verg 3/02, NZBau 2004, 174;… Byok in Byok/Jaeger, § 114 Rn. 748;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, 2. Aufl., § 114 Rn. 58;… Boesen, Vergaberecht, § 114 Rn. 73;… a.A. Kus in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, § 114, Rn. 70).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren; …

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    a) Der Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Februar 2001, Az.: Verg 14/00, WuW/E Verg 459, und vom 22. Mai 2002, Az.: Verg 6/02, VergabeR 2002, 668; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, Az.: 11 Verg 3/02, NZBau 2004, 174;… Byok in Byok/Jaeger, § 114 Rn. 748;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, 2. Aufl., § 114 Rn. 58;… Boesen, Vergaberecht, § 114 Rn. 73;… a.A. Kus in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, § 114, Rn. 70).
  • VK Bund, 12.12.2002 - VK 1-83/02

    Beschaffung von Schuhen

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags; insbesondere handelt es sich bei der Ag um einen öffentlichen Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. Dezember 2002, VK 1 - 83/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Az.: Verg 67/02).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des …

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    a) Der Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Februar 2001, Az.: Verg 14/00, WuW/E Verg 459, und vom 22. Mai 2002, Az.: Verg 6/02, VergabeR 2002, 668; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, Az.: 11 Verg 3/02, NZBau 2004, 174;… Byok in Byok/Jaeger, § 114 Rn. 748;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, 2. Aufl., § 114 Rn. 58;… Boesen, Vergaberecht, § 114 Rn. 73;… a.A. Kus in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, § 114, Rn. 70).
  • VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    Die Kammer merkt dabei an, dass die Kostenregelung in § 128 GWB im Falle der Erledigung im Übrigen für den Antragsteller den Vorteil hat, dass er unabhängig von den Erfolgsaussichten seines ursprünglichen Nachprüfungsantrags grundsätzlich nur seine eigenen Aufwendungen und nicht auch die Aufwendungen der Vergabestelle und eines möglichen Beigeladenen zu tragen hat (vgl. zu dem Ganzen auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 24. Mai und 2. Juli 2004, VK 2 - 22/04 und VK 2 - 28/04).
  • VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …

    Auszug aus VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03
    Die Kammer merkt dabei an, dass die Kostenregelung in § 128 GWB im Falle der Erledigung im Übrigen für den Antragsteller den Vorteil hat, dass er unabhängig von den Erfolgsaussichten seines ursprünglichen Nachprüfungsantrags grundsätzlich nur seine eigenen Aufwendungen und nicht auch die Aufwendungen der Vergabestelle und eines möglichen Beigeladenen zu tragen hat (vgl. zu dem Ganzen auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 24. Mai und 2. Juli 2004, VK 2 - 22/04 und VK 2 - 28/04).
  • VK Bund, 12.12.2002 - VK 1-83/02

    Beschaffung von Schuhen

    Da die ASt diesbezüglich ihren Ausschluss im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs befürchtete, beantragte sie die Durchführung eines Nachprüfungsverfahren, das bei der 2. Vergabekammer des Bundes unter dem Geschäftszeichen VK 2 - 136/03 (als Fortsetzungsfeststellungsverfahren) geführt wird.

    Soweit die ASt zu dem Nachprüfungsverfahren VK 2 - 136/03 bei der 2. Vergabekammer des Bundes vortrage, sei dies nicht Gegenstand des vorliegenden Vollstreckungsverfahrens.

    Wenn man dagegen davon ausginge, dass die Stornierung wie von der Ag vorgetragen stattgefunden habe, ergebe sich der Verdacht einer wettbewerbswidrigen Absprache zwischen der Ag und K in dem Vergabeverfahren, auf das sich das Nachprüfungsverfahren bei der 2. Vergabekammer des Bundes mit dem Geschäftszeichen VK 2 - 136/03 bezieht.

  • VK Niedersachsen, 08.08.2014 - VgK-22/14

    Bewertung der Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Estricharbeiten

    Es ist daher vorliegend nicht entscheidungserheblich, ob die Antragstellerin - wie von ihr geltend gemacht - ihr Fortsetzungsfeststellungsinteresse weiterhin auch damit begründen kann, dass sie infolge der Rechtssprechung des BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11, wonach eine Erstattung notwendiger Aufwendungen der Beteiligten bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung des Nachprüfungsverfahrens ausscheidet, ihre Kosten für die Hinzuziehung des Bevollmächtigten nur im Wege des Fortsetzungsfeststellungsverfahrens nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB durchsetzen kann (so VK Lüneburg, Beschluss vom 31.05.2011 - VgK 14/2011; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.10.2012 - VK-SH 28/12;… Gause in: Willenbruch / Wieddekind, Vergaberecht, 3. Auflage, 11. Los, § 114 GWB, Rdnr. 12; a. A. VK Bund, Beschlüsse vom 24.05.2004 - VK 2-22/4 und vom 29.12.2004 - VK 2-136/03 sowie Maier, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage, § 114, Rdnr. 85, 86).
  • VK Bund, 17.11.2004 - VK 1-83/02

    Verpflichtender oder feststellender Verwaltungsakt als Voraussetzung für …

    Da die ASt diesbezüglich ihren Ausschluss im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs befürchtete, beantragte sie die Durchführung eines Nachprüfungsverfahren, das bei der 2. Vergabekammer des Bundes unter dem Geschäftszeichen VK 2 - 136/03 (als Fortsetzungsfeststellungsverfahren) geführt wird.

    Soweit die ASt zu dem Nachprüfungsverfahren VK 2 - 136/03 bei der 2. Vergabekammer des Bundes vortrage, sei dies nicht Gegenstand des vorliegenden Vollstreckungsverfahrens.

    Wenn man dagegen davon ausginge, dass die Stornierung wie von der Ag vorgetragen stattgefunden habe, ergebe sich der Verdacht einer wettbewerbswidrigen Absprache zwischen der Ag und K in dem Vergabeverfahren, auf das sich das Nachprüfungsverfahren bei der 2. Vergabekammer des Bundes mit dem Geschäftszeichen VK 2 - 136/03 bezieht.

  • VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09

    Mieter hat Einfluss auf die Mietsache: Bauauftrag oder "nur" Mietvertrag?

    Dagegen fehlt es an einer Antragsbefugnis, wenn eine begehrte Feststellung nur der Klärung abstrakter Rechtsfragen dienen soll und mit ihr die Position desjenigen, der die Feststellung begehrt, nicht verbessert werden kann (2. VK Bund, Beschluss vom 29.12.2004 - VK 2 - 136/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - VII - Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005 - VII - Verg 70/04).
  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen einem Bauauftrag und einem …

    Dagegen fehlt es an Antragsbefugnis, wenn eine begehrte Feststellung nur der Klärung abstrakter Rechtsfragen dienen soll und mit ihr die Position desjenigen, der die Feststellung begehrt, nicht verbessert werden kann (OLG Saarbrücken, B. v. 29.01.2014 - 1 Verg 3/13; 2. VK Bund, B. v. 29.12.2004 - VK 2 - 136/03; OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - VII - Verg 77/04; B. v. 02.03.2005 - VII - Verg 70/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06

    § 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Feststellung nur der Klärung abstrakter Rechtsfragen dienen soll und mit ihr die Position desjenigen, der die Feststellung begehrt, nicht verbessert werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005, Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005, Verg 70/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 29.12.2004, VK 2-136/03).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 2 VK 5/06

    Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis im Rahmen eines …

    Die Kostenregelung in § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB in Verbindung mit § 13 VwKostG, nach der Kostenschuldner des Nachprüfungsverfahrens derjenige ist, der durch Stellung eines Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat, führt nicht zu einem Ausschluss effektiven Rechtsschutzes im Nachprüfverfahren (1. VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: VK 33/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005, Az.: VK 2-57/05; Beschluss vom 29.12.2004, Az.: VK 2-136/03; Beschluss vom 16.02.2004, Az.: VK 2-22/04; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005, Az.: Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005, Az.: Verg 70/04).
  • VK Niedersachsen, 01.02.2011 - VgK-75/10

    Eine nur nationale Vergabeausschreibung der Entsorgung von schadstoffhaltigen …

    Dagegen fehlt es an einer Antragsbefugnis, wenn eine begehrte Feststellung nur der Klärung abstrakter Rechtsfragen dienen soll und mit ihr die Position desjenigen, der die Feststellung begehrt, nicht verbessert werden kann (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 29.12.2004 - VK2-136/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - VII-Verg 77/04, Beschluss vom 02.03.2005 - VII-Verg 70/04).
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