Rechtsprechung
| VK Bund, 16.02.2004 - VK 2-24/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens (Berücksichtigung der bisherigen Sach- und Rechtslage)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Konzeption und Durchführung der Maßnahmen der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahmen im Sinne des § 48 SGB III - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Einstellung des Nachprüfungsverfahren wegen Erledigung in sonstiger Weise; Entscheidung über die Auferlegung der Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen; Bestimmung des unterlegenen Verfahrensbeteiligten im Fall der Erledigung des Verfahrens ...
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Einstellung des Nachprüfungsverfahrens wegen Erledigung in sonstiger Weise; Entscheidung über die Auferlegung der Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen; Bestimmung des unterlegenen Verfahrensbeteiligten im Fall der Erledigung des Verfahrens ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …
Auszug aus VK Bund, 16.02.2004 - VK 2-24/04
Dies ergibt sich mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 128 Abs. 3, 4 GWB für den Fall der Erledigung aus der entsprechenden Anwendung von § 161 Abs. 2 VwGO (VK 1 - 119/03, Beschluss vom 23. Dezember 2003 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2001 (Verg 23/00); OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000 (11 Verg 1/99)). - BVerwG, 26.11.1991 - 7 C 16.89
Klage gegen Planfeststellungsbeschluß - Abfalldeponie
Auszug aus VK Bund, 16.02.2004 - VK 2-24/04
beantwortet werden müssen, kann der Umstand herangezogen werden, ob und aus welchen Gründen ein Verfahrensbeteiligter das zur Erledigung führende Ereignis bewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1991 (7 C 16/89), NVwZ 1992, 787ff., 788). - OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?
Auszug aus VK Bund, 16.02.2004 - VK 2-24/04
Dies ergibt sich mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 128 Abs. 3, 4 GWB für den Fall der Erledigung aus der entsprechenden Anwendung von § 161 Abs. 2 VwGO (VK 1 - 119/03, Beschluss vom 23. Dezember 2003 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2001 (Verg 23/00); OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2000 (11 Verg 1/99)).
- VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07
Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Eine zwingende Kostenfolge zu Lasten des Antragstellers würde diesen regelmäßig dazu veranlassen, einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zu stellen, um der ohne Erledigung möglicherweise nicht entstandenen Kostentragungspflicht zu entgehen (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 16.02.2004, VK2-24/04). - VK Bund, 13.04.2004 - VK 1-35/04
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …
Eine Erteilung des Zuschlag erfolgte jedoch auch nach Ablauf dieser Frist nicht, da ein anderer Bieter hinsichtlich des Loses 12 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes (Az. VK2-24/04) gestellt hatte, der der Ag auch zugestellt wurde. - VK Arnsberg, 12.02.2008 - VK 44/07
Erledigung statt Rücknahme: Günstigere Kostensituation für den Bieter!
Zusammen mit der Vergabekammer Schleswig-Holstein (Beschluss vom 7.3.2007, Az.: VK- SH 03/07) und der Vergabekammer Düsseldorf vom 16.2.2004, Az.: VK 2 - 24/04) vertritt die Kammer daher die Auffassung, dass bei objektiver Klaglosstellung eine zwingende Kostenlast zu Lasten der Antragsteller nicht gerechtfertigt sein kann. - VK Münster, 13.08.2008 - VK 15/08 Ansonsten würde man den Antragsteller zur Stellung eines Feststellungsantrages und zur Fortsetzung des Verfahrens zwingen, was nicht sachdienlich wäre, so auch VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2007, VK-SH 03/07; VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2004, VK 2-24/04 und VK Arnsberg, Beschluss vom 12.02.2008, VK 44/07.
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