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Rechtsprechung
   VK Bund, 19.05.2009 - VK 2-15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39639
VK Bund, 19.05.2009 - VK 2-15/09 (https://dejure.org/2009,39639)
VK Bund, Entscheidung vom 19.05.2009 - VK 2-15/09 (https://dejure.org/2009,39639)
VK Bund, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - VK 2-15/09 (https://dejure.org/2009,39639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Rabattverträgen: Ist ein Vertragsabschluss nur mit einem Rabattpartner pro Wirkstoff zulässig? (IBR 2009, 1117)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Rn. 16 1.den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 19.05.2009, Az.: VK 2-15/09, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag vom 03.02.2009 zurückzuweisen, 2.der AS die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen aufzuerlegen, 3.die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die AG für notwendig zu erklären.

    Rn. 18 1.die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19.05.2009, Az.: VK 2-15/09 zurückzuweisen, 2.die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragstellerin, 3.es wird festgestellt, dass die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die AS notwendig war.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2010 - Verg 14/10

    Ausschließung eines Angebots wegen Tarifverstößen und unterbliebener Abführung …

    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 16. Februar 2010 (VK 2-15/09) aufgehoben.
  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-65/12

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten …

    § 4 Abs. 1 S. 1 EG VOL/A sieht ausdrücklich beide Ausschreibungsvarianten vor (vgl. OLG Düsseldorf, 24.11.2011, VII-Verg 62/11), wobei das Mehrpartnermodell ein im Vergleich zum Einpartnermodell erhöhtes Kalkulationsrisiko birgt (vgl. etwa VK Bund, 21.06.2012, VK3-57/12; VK Bund, 24.04.2011, VK2-58/11; VK Bund, 19.05.2009, VK2-15/09).

    Das Mehrpartnermodell würde das dem Rabattvertrag ohnehin innewohnende Risiko für jeden einzelnen Leistungserbringer dabei noch erhöhen, so dass vorliegend gute Gründe für das Einpartnermodell sprechen, zumal dieses hinsichtlich seiner vergaberechtlichen Zulässigkeit - anders als das auch aus anderen Gründen nicht unproblematische Mehrpartnermodell (vgl. VK Bund, 19.05.2009, VK2- 15/09) - niemals umstritten war.

  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 2-58/11

    Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für …

    RL 2004/18/EG in nationales Recht umsetzt, verstößt (vgl. z.B. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. Mai 2009, VK 2 - 15/09, Beschluss vom 22. Mai 2009, VK 2 - 27/09, Beschlüsse vom 26. Mai 2009, VK 2 - 30/09 und - 33/09 unter ausdrücklicher Aufgabe der gegenteiligen Spruchpraxis, Beschlüsse vom 15. November 2007 - VK 2 - 102/07, - 105/07, - 108/07, - 114/07, - 117/07, - 120/07, -123/07; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. August 2009, VK 3 - 145/09).

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hatte die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. Mai 2009 (VK 2 - 15/09) aufgehoben, da nach Ansicht des Senats das Mehr-Partner-Modell weder gegen § 3a Nr. 4 Abs. 6 VOL/A 2006 verstoße, noch die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung verletze (Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB).

  • VK Bund, 29.09.2009 - VK 2-162/09

    Abschluss einer Rabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    § 3a Nr. 4 Absatz 1 Satz 1 VOL/A geht ausdrücklich davon aus, dass Rahmenvereinbarungen an ein oder mehrere Unternehmen vergeben werden können (So noch LSG NRW L 21 KR 26/09 SFB, Beschluss vom 26. März 2009; zweite Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 19. und 26. Mai 2009, VK 2 - 15/09 und 30/09; dritte Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 28. Juli 2009, VK 3 - 142/09).

    Aus der - bislang nicht schriftlich vorliegenden - Entscheidung des LSG Nordrhein- Westfalen zum Beschluss der Kammer vom 19. Mai 2009 (VK 2 - 15/09) ergibt sich keine andere Einschätzung.

  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten …

    § 4 Abs. 1 S. 1 EG VOL/A sieht ausdrücklich beide Ausschreibungsvarianten vor (vgl. OLG Düsseldorf, 24.11.2011, VII-Verg 62/11), wobei das Mehrpartnermodell ein im Vergleich zum Einpartnermodell erhöhtes Kalkulationsrisiko birgt (vgl. etwa VK Bund, 21.06.2012, VK3-57/12; VK Bund, 24.04.2011, VK2-58/11; VK Bund, 19.05.2009, VK2-15/09).

    Das Mehrpartnermodell würde das dem Rabattvertrag ohnehin innewohnende Risiko für jeden einzelnen Leistungserbringer dabei noch erhöhen, so dass vorliegend gute Gründe für das Einpartnermodell sprechen, zumal dieses hinsichtlich seiner vergaberechtlichen Zulässigkeit - anders als das auch aus anderen Gründen nicht unproblematische Mehrpartnermodell (vgl. VK Bund, 19.05.2009, VK2- 15/09) - niemals umstritten war.

  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

    Die Bedenken, die seitens der Vergabekammern des Bundes in der ersten Instanz vor dem Hintergrund der Kalkulationssicherheit für die Bieter gegen Rabattverträge mit mehreren Partnern erhoben wurden (vgl. z.B. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. Mai. 2009 - VK 2- 15/09), vermochten in der zweiten Instanz zwar nicht zu überzeugen (LSG NRW, Beschluss vom 3. September 2009 - L 21 KR 51/09 SFB).
  • VK Bund, 21.06.2012 - VK 3-57/12

    Abschluss von Verträgen

    Wie bereits durch die 2. Vergabekammer des Bundes (Beschlüsse vom 24.04.2011, VK 2 - 58/11 und 19.05.2009, VK 2 - 15/09) dargelegt wurde, birgt das Mehrpartnermodell ein im Vergleich zum Einpartnermodell erhöhtes Kalkulationsrisiko.
  • VK Bund, 17.12.2010 - VK 2-119/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    Wie die erkennende Kammer (vgl. Beschl. v. 19. Mai 2009 - VK 2 - 15/09) hat auch das Landessozialgericht NRW die Beteiligung von mehreren konzernangehörigen Unternehmen im Rahmen einer Ausschreibung nach dem "Drei-Partner-Modell" für sich genommen nicht als zum Angebotsausschluss verpflichtend angesehen (vgl. Beschl. v. 3. September 2009 - L 21 KR 51/09 SFB).
  • VK Bund, 29.09.2009 - VK 3-166/09

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    Das LSG Nordrhein-Westfalen habe in einem gegen den Beschluss VK 2 - 15/09 gerichteten Verfahren die Auffassung vertreten, dass sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des § 129 SGB V und § 4 Abs. 2 Satz 5 des "Rahmenvertrages für die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V" für den Apotheker mit hinreichender Deutlichkeit die Pflicht zur Abgabe des billigsten Arzneimittels entnehmen lasse.
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