Rechtsprechung
| VK Bund, 11.04.2003 - VK 2-10/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung: Risiko für die Nichterweislichkeit der Tatbestandsvoraussetzungen des § 3a Nr. 2 VOL/A
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Lieferung von Pockenimpfstoffen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabe von Aufträgen zur Lieferung eines Pockenimpfstoffs im Wege einer förmlichen Ausschreibung im Rahmen eines Beschaffungsvorgangs; Bestehen einer Verwechslungsgefahr bei verschiedenen Komponenten des Pockenimpfstoffs; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; ...
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- OLG Dresden, 16.10.2001 - WVerg 7/01
Antragsbefugnis eines am Vergabeverfahren nicht beteiligten Unternehmens
Auszug aus VK Bund, 11.04.2003 - VK 2-10/03
das OLG Dresden auf den Standpunkt gestellt, dass eine Vorabinformationspflicht auch gegenüber Unternehmen bestehe, die in vergaberechtswidriger Weise gehindert worden seien, eine Bieterstellung zu erlangen (OLG Dresden vom 16. Oktober 2001, VergabeR 2002, 142, 144 ff).Im Fall des OLG Dresden (Beschluss vom 16. Oktober 2001, -Wverg 0007/01- "Müllentsorgungsfahrzeuge", VergabeR 2002, 142 ff) hatte die VSt zunächst eine praktisch unmöglich zu erfüllende Leistung ausgeschrieben.
- OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VK Bund, 11.04.2003 - VK 2-10/03
(Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00) hält es jedenfalls bei einer bewussten Nichtanwendung von Vergabevorschriften für möglich, dass eine Rügeobliegenheit nicht besteht, da der Rügezweck, nämlich eine Abhilfe seitens der Vergabestelle, nicht erreicht werden kann.Sogar bei Kenntnis der Tatsachen entsteht eine Rügeobliegenheit erst dann, wenn sich der Verdacht nach Einholung von Rechtsrat zur Gewissheit verdichtet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00).
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus VK Bund, 11.04.2003 - VK 2-10/03
Nach der Konzeption des Gesetzes kann das Recht auf Einhaltung der Vergaberegeln nur bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens geltend gemacht werden, "weil nach erteiltem Zuschlag und Abschluß eines Vertrages kein Raum mehr für Rechte auf Einhaltung von Verfahrensregeln ist; nach deutschem Recht kommt durch den Zuschlag der Vertrag zustande, der grundsätzlich nicht mehr aufhebbar ist (§ 114 Abs. 2)." (Begründung der Bundesregierung zu § 114 GWB, aus: Begründung zum Regierungsentwurf vom 3. Dezember 1997 - BT-Drucksache 13/9340, abgedruckt WuW Sonderheft GWB, S. 162; so auch die Rspr.: BGH vom 19. Dezember 2000, NZBau 2001, 151, VergabeR 2000, 71).
- OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …
Auszug aus VK Bund, 11.04.2003 - VK 2-10/03
Diese hat zwar keine Anträge gestellt, aber durch ihren schriftlichen sowie mündlichen Sach- und Rechtsvortrag das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000 - Verg 2/99, NZBau 2001, 165), so dass ihr im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung die Kosten zu erstatten sind. - VK Bund, 12.12.2002 - VK 1-83/02
Beschaffung von Schuhen
Auszug aus VK Bund, 11.04.2003 - VK 2-10/03
Im Fall der 1. Vergabekammer des Bundes (VK 1 - 83/02, Beschluss vom 12. Dezember 2002, noch nicht rechtskräftig) hatte der öffentliche Auftraggeber versucht, einen in der Vergangenheit immer unstreitig dem Vergaberecht unterliegenden Sachverhalt (Beschaffung von Kampfschuhen für die ...) dadurch dem Vergaberecht zu entziehen, dass ein allgemein mit der Beschaffung von ...-Bekleidung beauftragtes Privatunternehmen solche Einkäufe tätigt. - OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02
Kostentragungspflicht
Auszug aus VK Bund, 11.04.2003 - VK 2-10/03
Die Erstattung der Kosten eines Beigeladenen hängt in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO von einer Billigkeitsprüfung ab (zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2002, Verg 10/02).
- VK Hessen, 27.04.2007 - 69d-VK-11/07
Rügepflicht bei de-facto-Vergaben entbehrlich
Die Neulieferung muss nämlich entweder der teilweisen Erneuerung oder der Erweiterung der ursprünglichen Lieferung dienen, also in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang zu dieser stehen (VK Bund, Beschluss vom 11.04.2003, VK 2-10/03). - VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung
Ausnahmeregelungen eignen sich aber naturgemäß nicht für ihren Anwendungsbereich ausdehnende Interpretationen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 11.11.2004, 2 Verg 16/04; OLG Jena, Beschluss vom 28.01.2004, 6 Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03, NJW 2004, 1331, NZBau 2004, 113; VergabeR 2004, 216 ff. mit zahlreichen Literaturnachweisen; 2. VK Bund, Beschluss vom 11.04.2003, VK 2-10/03; OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2001, WVerg 9/01, NZBau 2002, 351). - VK Südbayern, 08.04.2004 - 120.3-3194.1-07-03/04
Muss die AOK Bayern das GWB-Vergaberecht anwenden?
(2. Vergabekammer des Bundes VK 2-10/03 vom 11.04.2003).".
- VK Südbayern, 02.07.2004 - 12-03/04
Eigenschaft der AOK Bayern als öffentlicher Auftraggeber
(2. Vergabekammer des Bundes VK 2-10/03 vom 11.04.2003)." . - VK Südbayern, 02.07.2004 - 08-03/04
Eigenschaft der AOK Bayern als öffentlicher Auftraggeber
(2. Vergabekammer des Bundes VK 2-10/03 vom 11.04.2003)." . - VK Südbayern, 02.07.2004 - 11-03/04
Eigenschaft der AOK Bayern als öffentlicher Auftraggeber
(2. Vergabekammer des Bundes VK 2-10/03 vom 11.04.2003)." . - VK Südbayern, 02.07.2004 - 10-03/04
Eigenschaft der AOK Bayern als öffentlicher Auftraggeber
(2. Vergabekammer des Bundes VK 2-10/03 vom 11.04.2003)." . - VK Südbayern, 02.07.2004 - 07-03/04
Eigenschaft der AOK Bayern als öffentlicher Auftraggeber
(2. Vergabekammer des Bundes VK 2-10/03 vom 11.04.2003)." . - VK Südbayern, 02.07.2004 - 09-03/04
Eigenschaft der AOK Bayern als öffentlicher Auftraggeber
(2. Vergabekammer des Bundes VK 2-10/03 vom 11.04.2003)." .
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