Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17955
VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04 (https://dejure.org/2004,17955)
VK Bund, Entscheidung vom 24.05.2004 - VK 2-22/04 (https://dejure.org/2004,17955)
VK Bund, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04 (https://dejure.org/2004,17955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für das Feststellungsinteresse nach § 114 Abs. 2 Satz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Anstreben einer Entscheidung in der Sache mit dem Feststellungsantrag mit dem Ziel des Erreichens einer für den Antragsteller günstigen Kostenentscheidung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Feststellungsantrag ohne Feststellungsinteresse!

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04
    Der Umstand, dass bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer es für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2003, X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen.
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Einstellung wegen Geringfügigkeit - Verstoß gegen das Kartellrecht - Ausschluss …

    Auszug aus VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04
    Nach der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur hat § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung (BGH NJW 1995, 737; weitere Nachweise s. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. April 2004, VK 1 - 09/04).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines …

    Auszug aus VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04
    Nur ausnahmsweise entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf im Hinblick auf § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützenden Charakter (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04
    Darüber hinaus scheidet eine Belastung der Beteiligten mit außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aus, weil dies für den Fall der (ungerechtfertigen) Beiladung eines von der Sache nicht mehr in rechtlichen Interessen Betroffenen nicht der Billigkeit entsprechen kann (analog § 162 Abs. 3 VwGO; vergl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 1990, BVerwGE 72, 165).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des …

    Auszug aus VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04
    Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6.2.2003, NZBau 2004, 174).
  • VK Bund, 01.04.2004 - VK 1-09/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …

    Auszug aus VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04
    Nach der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur hat § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung (BGH NJW 1995, 737; weitere Nachweise s. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. April 2004, VK 1 - 09/04).
  • VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

    Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

    Es muss zu erwarten sein, dass sich die Ausschreibung der Leistung unter gleichen Umständen wiederholen wird (2. VK Bund, B. v. 24.05.2004 - VK 2-22/04; VK Brandenburg, B. v. 09.09.2005 - 1 VK 33/05 (bestandskräftig).

    Diese Rechtsauffassung deckt sich auch mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass es nicht ausreichend ist, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, dass oder damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, B. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; B. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. VK Bund, B. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; B. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; B. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

    Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (so BGH, B. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (VK Sachsen, B. v. 17.01.2007 - 1/SVK/002-05; 2. VK Bund, B.v.. 14.02.2007 - VK 2 - 158/06; 2.09.2005 - VK 2 - 57/05; 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04).

  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Dagegen ist ein Feststellungsantrag lediglich zur Klärung abstrakter Rechtsfragen ausdrücklich nicht zulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - Verg 70/04; VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004, VK 2 - 22 / 04).

    Die zum Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO im Hinblick auf das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses entwickelten und anerkannten Grundsätze gelten insoweit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren entsprechend (KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 - Verg 70/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004 - VK 2-22/04; VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05).

    Im Übrigen würde auch das bloße Interesse, eine nachteilige Kostenentscheidung abzuwenden, nicht zur Annahme eines Feststellungsinteresses ausreichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04; VK Bund, Beschluss vom 24.05.2004, VK 2 - 22 / 04).

  • VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung betreffend die …

    Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).

    a) Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

    Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (so BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse v. 14. Februar 2007 - VK 2 - 158/06; 2. September 2005 - VK 2 - 57/05; 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04;… Maier in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, § 114, Rn. 57).

  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - 1 VK 33/05

    Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen

    Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschluss vom 18. Oktober 2000 - Verg 3/00; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 6. Februar 2004, NZBau 2004, 174; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

    Das Präjudizinteresse ist gegeben, wenn die begehrte Feststellung zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruches dient, ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 -Verg 70/04; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

    Es muss zu erwarten sein, dass sich die Ausschreibung der Leistung unter gleichen Umständen wiederholen wird (2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

  • VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06

    Natur- und Betonwerksteinarbeiten

    Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

    Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004, VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: Kausalität zwischen vermeintlicher …

    Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005 ­ Verg 70/04; Beschluss vom 18. Oktober 2000 ­ Verg 3/00; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 6. Februar 2004, NZBau 2004, 174; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ VK 2-22/04).

    Das Präjudizinteresse ist gegeben, wenn die begehrte Feststellung zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruches dient, ein solcher Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 ­ Verg 77/04; Beschluss vom 2. März 2005 ­Verg 70/04; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

    Es muss zu erwarten sein, dass sich die Ausschreibung der Leistung unter gleichen Umständen wiederholen wird (2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24. Mai 2004 - VK 2-22/04).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 2 VK 5/06

    Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis im Rahmen eines …

    Die Kostenregelung in § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB in Verbindung mit § 13 VwKostG, nach der Kostenschuldner des Nachprüfungsverfahrens derjenige ist, der durch Stellung eines Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat, führt nicht zu einem Ausschluss effektiven Rechtsschutzes im Nachprüfverfahren (1. VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: VK 33/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 02.09.2005, Az.: VK 2-57/05; Beschluss vom 29.12.2004, Az.: VK 2-136/03; Beschluss vom 16.02.2004, Az.: VK 2-22/04; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005, Az.: Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005, Az.: Verg 70/04).
  • VK Südbayern, 08.02.2024 - 3194.Z3-3_07-4

    Aufhebung des Vergabeverfahrens, Beiladungsbeschluß, Laufendes …

    Eine solche Widerholungsgefahr liegt jedenfalls dann vor, wenn das Risiko besteht, dass der Auftraggeber im streitgegenständlichen Vergabeverfahren oder bei der Neuausschreibung desselben Beschaffungsgegenstands bei gleicher Sachlage voraussichtlich dieselbe rechtswidrige Entscheidung erneut trifft (OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 77/04; VK Bund Beschluss vom 24.5.2004 - VK2-22/04).
  • VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03

    Lieferung von Schuhen

    Die Kammer merkt dabei an, dass die Kostenregelung in § 128 GWB im Falle der Erledigung im Übrigen für den Antragsteller den Vorteil hat, dass er unabhängig von den Erfolgsaussichten seines ursprünglichen Nachprüfungsantrags grundsätzlich nur seine eigenen Aufwendungen und nicht auch die Aufwendungen der Vergabestelle und eines möglichen Beigeladenen zu tragen hat (vgl. zu dem Ganzen auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 24. Mai und 2. Juli 2004, VK 2 - 22/04 und VK 2 - 28/04).
  • VK Bund, 03.04.2009 - VK 2-100/08

    Rahmenvertrag über die technische Betreuung des Internetangebotes des ... (incl. …

    Entgegen der Auffassung der Ag verfügt die ASt zudem über das bei Anträgen nach § 114 Abs. 2 GWB erforderliche (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 Rn. 1078) Fortsetzungsfeststellungsinteresse.
  • VK Bund, 02.09.2005 - VK 2-57/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen …

  • VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2006 - 3 VK 15/05

    Antragsbefugnis für die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens; Aufhebung der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VK Bund
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht