Rechtsprechung
| VK Bund, 24.06.2005 - VK 2-70/05 |
Volltextveröffentlichung
- oeffentliche-auftraege.de
Entscheidung der Vergabekammer: Aufhebung der Aufhebung und erneute Eignungsprüfung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 77/03
Besondere Eignung ist doch berücksichtigungsfähig!
Auszug aus VK Bund, 24.06.2005 - VK 2-70/05
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Wertung der Angebote der Bieter unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senates des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 25. Februar 2004 VII - Verg 77/03) vorzunehmen.Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, in Gemäßheit zu dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25. Februar 2004, VII Verg 77/03, die Angebotswertung in dem Vergabeverfahren betreffend den Ausbau des ...kanals, ..., Los 2, km ... ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates durchzuführen bzw. zu wiederholen.
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …
Auszug aus VK Bund, 24.06.2005 - VK 2-70/05
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH NJW 1998, 3636) ist daher § 26 VOB/A eng auszulegen. - OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 11 Verg 1/00
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter
Auszug aus VK Bund, 24.06.2005 - VK 2-70/05
Soweit sich die ASt auf die Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 4. Dezember 2002 (Verg 45/01) sowie des OLG Frankfurt vom 20. Dezember 2000 (11 Verg 1/00) stützt, muss ihr entgegengehalten werden, dass in den dortigen Verfahren die Vergabestelle autonom von ihrer ursprünglichen Bejahung der fachlichen Eignung und Leistungsfähigkeit abweichen wollte und auch konnte, weil sich im weiteren Verfahren ein zwingender Ausschlussgrund herausstellte.
- OLG Düsseldorf, 04.12.2002 - Verg 45/01
Wertungsstufen der VOL/A
Auszug aus VK Bund, 24.06.2005 - VK 2-70/05
Soweit sich die ASt auf die Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 4. Dezember 2002 (Verg 45/01) sowie des OLG Frankfurt vom 20. Dezember 2000 (11 Verg 1/00) stützt, muss ihr entgegengehalten werden, dass in den dortigen Verfahren die Vergabestelle autonom von ihrer ursprünglichen Bejahung der fachlichen Eignung und Leistungsfähigkeit abweichen wollte und auch konnte, weil sich im weiteren Verfahren ein zwingender Ausschlussgrund herausstellte. - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 24.06.2005 - VK 2-70/05
Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 18. Februar 2003 X ZB 43/02, und ihm folgend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 Verg 59/03) kann aus der Aufhebung der Ausschreibung durch den Aufraggeber nicht zum Nachteil der Bieter geschlossen werden, dass diese nicht mehr in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein können. - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus VK Bund, 24.06.2005 - VK 2-70/05
Weder vom Tatsächlichen noch vom Rechtlichen her besagt die Vorschrift, dass eine Entscheidung der Vergabekammer nach der Aufhebung ein daraufhin angestrengtes Nachprüfungsverfahren ausschließen soll (BGH a.a.O., a.A. noch BGH, VergabeR 2001, 71). - OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit …
Auszug aus VK Bund, 24.06.2005 - VK 2-70/05
Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 18. Februar 2003 X ZB 43/02, und ihm folgend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 Verg 59/03) kann aus der Aufhebung der Ausschreibung durch den Aufraggeber nicht zum Nachteil der Bieter geschlossen werden, dass diese nicht mehr in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein können.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 2 VK 17/05
Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes im Vergabeverfahren; Anforderungen …
Das bedeutet konsequenterweise, dass der Auftraggeber im Vergabeverfahren mit der gewählten Vergabeart zu verbleiben hat, wenn er den Auftrag weiterhin zu vergeben beabsichtigt (im Ergebnis ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.11.2003, Az.: 1 Verg 3/03 ; VK Bund, Beschluss vom 24.06.2005, Az.: VK 2-70/05; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: VK 2-40/03).
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