Rechtsprechung
| VK Bund, 20.07.2005 - VK 2-72/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Eignung: Beurteilungsspielraum und Grenzen der Überprüfung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§61 SGB III) - BvB/2005 - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabe einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme; Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren; Unverzüglichkeit der Rüge eines Vergaberechtsverstoßes; Ausschluss wegen einer falschen Angabe; Überschreitung der Grenzen eines eingeräumten ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Bund, 20.07.2005 - VK 2-72/05
Nicht erforderlich ist, dass bereits festgestellt werden kann, dass der behauptete Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften tatsächlich vorliegt, der Nachprüfungsantrag also in der Sache begründet ist (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04). - BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 20.07.2005 - VK 2-72/05
Die Vergabestelle ist allerdings nicht befugt, bei der Eignungsprüfung Umstände zu berücksichtigen, die sich außerhalb des Bereiches gesicherter Erkenntnisse bewegen (BGH, Urteil vom 26.10.1999, X ZR 30/98). - OLG Frankfurt, 30.03.2004 - 11 Verg 4/04
Vergabe öffentlicher Aufträge: Prüfung der Eignung des Bieters
Auszug aus VK Bund, 20.07.2005 - VK 2-72/05
Bei den genannten Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die dem Auftraggeber einen bestimmten Beurteilungsspielraum lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004, 11 Verg 4/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, Verg 20/03;… Kulartz in Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl. 2000, § 25, Rn. 32). - OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 20/03
AG ist an seine Nachweisforderungen gebunden
Auszug aus VK Bund, 20.07.2005 - VK 2-72/05
Bei den genannten Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die dem Auftraggeber einen bestimmten Beurteilungsspielraum lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004, 11 Verg 4/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, Verg 20/03;… Kulartz in Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl. 2000, § 25, Rn. 32).
- VK Niedersachsen, 01.11.2021 - VgK-38/21
Voraussetzungen für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren
Ermessensfehler liegen nur dann vor, wenn die vom Auftraggeber getroffenen Sachverhaltsermittlungen und Feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen, sachwidrigen Erwägungen beruht oder aber das Ermessen auf null reduziert war und der Auftraggeber das verkannt hat (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2005 - VgK-47/2005; VK Bund, Beschluss vom 20.07.2005 - VK 2-72/05). - VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
Auftraggeber darf zweifelhafte Bieterangaben nicht selbst korrigieren!
Ermessensfehler liegen nur dann vor, wenn die vom Auftraggeber getroffenen Sachverhaltsermittlungen und Feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen, sachwidrigen Erwägungen beruht oder aber das Ermessen auf Null reduziert war und der Auftraggeber das verkannt hat (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2005 - VgK-47/2005; VK Bund, Beschluss vom 20.07.2005 - VK 2-72/05). - VK Niedersachsen, 27.08.2021 - VgK-32/21
Europaweite Ausschreibung einer Schülerbeförderung im offenen Vergabeverfahren
Ermessensfehler liegen nur dann vor, wenn die vom Auftraggeber getroffenen Sachverhaltsermittlungen und Feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen, sachwidrigen Erwägungen beruht oder aber das Ermessen auf Null reduziert war und der Auftraggeber das verkannt hat (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2005 - VgK-47/2005; VK Bund, Beschluss vom 20.07.2005 - VK 2-72/05). - VK Sachsen, 03.11.2005 - 1/SVK/125-05
Kläranlage XXX: Teilprojekt B - E-/MSR-Technik
Daher ist davon auszugehen, dass diese Begriffe den Auftraggebern einen Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (2. VK des Bundes, Beschluss vom 20.07.2005 - Az.: VK 2-72/05; Beschluss vom 11.01.2005 - Az.: Vergabekammer 2-220/04; Beschluss vom 11.11.2004 - Az.: VK 2-196/04; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.10.2004 - Az.: VK-SH 26/04; VK Nordbayern, Beschluss vom 17.3.2003 - Az.: 320.VK- 3194-06/03, , Beschluss vom 14.2.2003 - Az.: 320.VK-319402/03; VK Münster, Beschluss vom 4.12.2003 - Az.: VK 21/03).
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