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Rechtsprechung
   VK Bund, 18.08.2017 - VK 2-82/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38096
VK Bund, 18.08.2017 - VK 2-82/17 (https://dejure.org/2017,38096)
VK Bund, Entscheidung vom 18.08.2017 - VK 2-82/17 (https://dejure.org/2017,38096)
VK Bund, Entscheidung vom 18. August 2017 - VK 2-82/17 (https://dejure.org/2017,38096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Erkennen im Rechtssinn; Rüge in verschlossenem Angebotsumschlag: kein rechtzeitiger Zugang

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Erkennen im Rechtssinn; Rüge in verschlossenem Angebotsumschlag: kein rechtzeitiger Zugang - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rüge mit Angebot eingereicht: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rüge mit Angebot eingereicht: Nachprüfungsantrag unzulässig! (VPR 2018, 49)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 81/11

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Rüge im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 18.08.2017 - VK 2-82/17
    Die Vergabestelle muss danach erkennen können, um welchen Verstoß es sich handelt und dass die Beseitigung des gerügten Vergabefehlers geltend gemacht wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Dezember 2011, Az.: VII-Verg 81/11, Rdnr. 25 - zit. nach juris;… ferner: Wiese, in: Kulartz/Kuß/Portz/Prieß (Hrsg.), Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 160 Rdnr.171 m.w.N.).

    Voraussetzung für den Zugang einer Rüge beim Adressaten, also hier der Ag, ist somit, dass die Rüge bis zum Ablauf der Angebotsfrist so in den Machtbereich des Auftraggebers gelangt, dass der Auftraggeber unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (grundlegend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011, Az.: VII-Verg 81/11, Rdnr. 29 - zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2011, Az.: VII-Verg 81/11, sub II.1.b), Rdnr. 17 - zit. nach juris).

    Darf der Inhalt des verschlossenen Umschlags aus rechtlichen Gründen aber erst nach Ablauf der Angebotsfrist zur Kenntnis genommen werden, so ist auch die Möglichkeit der Kenntnisnahme und damit der Zugang im Sinne von § 130 Abs. 1 BGB erst mit Ablauf der Angebotsfrist gegeben (grundlegend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011, Az.: VII-Verg 81/11, Rdnr.29 - zit. nach juris, noch zu § 17 Abs. 1 S. 1 EG VOL/A, der dem § 55 VgV inhaltlich in vollem Umfang entsprach;… bestätigend: Wiese, in: Kulartz/Kuß/Portz/Prieß (Hrsg.), Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 160 Rdnr.153).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im …

    Auszug aus VK Bund, 18.08.2017 - VK 2-82/17
    Die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist für jeden geltend gemachten Vergabefehler gesondert zu prüfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14).

    Die dargelegten Grundsätze zur Funktion der Rügeobliegenheit zeigen auch, dass auf dieses Erfordernis grundsätzlich nicht als Zulässigkeitskriterium im Nachprüfungsverfahren verzichtet werden kann (vgl. zur Bedeutung der Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juni 2015 - VII-Verg 4/15 und vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14).

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung: …

    Auszug aus VK Bund, 18.08.2017 - VK 2-82/17
    Eine aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ableitbare Ausnahme wäre allenfalls "dann anzunehmen, wenn die Vergabestelle von vornherein eindeutig zu erkennen gegeben hätte, dass sie unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird, sie also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines der Bieter hin, gewillt ist, einen vorliegenden Verfahrensverstoß abzustellen" (OLG Koblenz, Beschluss vom 18: September 2003, Az.: 1 Verg 4/03, Rdnr. 59 m.w.N. - zit nach juris; in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. Februar 2005, Az.: V-Verg 74/04, Rdnr. 48 - zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im …

    Auszug aus VK Bund, 18.08.2017 - VK 2-82/17
    Aus dem Hinweisschreiben geht mithin hervor, dass die ASt die den Verstoß begründenden Tatsachen und dessen rechtliche Beurteilung erkannt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011, Az.: VII-Verg 16/11, Rdnr. 43 - zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - Verg 4/15

    Zulässigkeit der losweisen Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für …

    Auszug aus VK Bund, 18.08.2017 - VK 2-82/17
    Die dargelegten Grundsätze zur Funktion der Rügeobliegenheit zeigen auch, dass auf dieses Erfordernis grundsätzlich nicht als Zulässigkeitskriterium im Nachprüfungsverfahren verzichtet werden kann (vgl. zur Bedeutung der Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juni 2015 - VII-Verg 4/15 und vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14).
  • VK Bund, 18.04.2018 - VK 2-32/18

    Widersprüchlichkeit des Angebots; Aufklärung des Angebotsinhalts vor Ausschluss

    Darauf, dass die ASt auf diesen Umstand erst im Begleitschreiben zu ihrem Angebot hingewiesen hat (vgl. hierzu 2. VK Bund, Beschluss vom 18. August 2017, VK2-82/17), kommt es ebenfalls nicht mehr an.
  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Zu § 160 GWB wird zur Fristwahrung bei den Rügen gegenüber der Vergabestelle in der Rechtsprechung einheitlich (OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2006, WVerg 13/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011, VII Verg 81/11) sowie auch deutlich überwiegend in der Literatur (…Staudinger/Singer/Benedict (2017) BGB § 130, Rn. 14;… Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Aufl., § 41 Rn. 67;… Gabriel/Mertens/Prieß/Stein, BeckOK Vergaberecht, 18. Edition, Rn. 202;… Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 160 GWB (Stand: 22.09.2020), Rn. 136 und 170;… Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, GWB § 160 Rn. 75 und 81, beck-online;… Ziekow/Völlink/Dicks, 4. Aufl. 2020, GWB § 160 Rn. 47b; siehe auch 2. Vergabekammer des Bundes, BKartA VK 2-82/17, Beschluss vom 18.08.2017;… siehe auch allgemein zu amtsempfangsbedürftigen Willenserklärungen MK/Einsele, 8. Aufl., § 130 Rn. 44) die Auffassung vertreten, dass auf den Zugang dieser Rüge § 130 BGB Anwendung finde und mithin der fristgerechte Zugang nur bewirkt ist, wenn die Rüge so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von dessen Inhalt noch innerhalb der Frist Kenntnis zu nehmen.
  • OLG Dresden, 11.05.2022 - U 30/21

    Rüge per E-Mail: Zugang nur zu normalen Behördenöffnungszeiten!

    Zu § 160 GWB (bzw. § 107 GWB a.F.) wird zur Fristwahrung bei den Rügen gegenüber der Vergabestelle in der Rechtsprechung (OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2006, WVerg 13/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011, Verg 81/11; offen OLG München, Beschluss vom 19.12.2013, Verg 12/13; siehe auch 2. Vergabekammer des Bundes, BKartA, Beschluss vom 18.08.2017, VK 2-82/17, Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 11.04.2012, 1/SVK/005-12) sowie in der Literatur (…Gabriel/Mertens/Prieß/Stein, BeckOK Vergaberecht, 23. Edition, § 160 GWB Rn. 202 f.;… Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 160 GWB, Stand: 21.06.2021, Rn. 136 und Rn. 170;… Nowak in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 160 GWB Rn. 75 und 81;… Dicks in Ziekow/Völlink, GWB, 4. Aufl., § 160 Rn. 47b;… Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Aufl., § 41 Rn. 67;… a.A.: Dreher in Immenga-Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., § 160 Rn. 80;… Byok in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 160 Rn. 111;… Hofmann in Müller-Wrede, GWB, § 160 Rn. 53, 66;… wohl auch Jaeger in MüKoEuWettbR, 2. Aufl., GWB § 160 Rn. 60) überwiegend die Auffassung vertreten, dass auf den Zugang dieser Rügen § 130 BGB Anwendung finde und mithin der fristgerechte Zugang nur bewirkt ist, wenn die Rüge so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von dessen Inhalt noch innerhalb der Frist Kenntnis zu nehmen.
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