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Weitere Entscheidung unten: VK Brandenburg, 10.06.2004

Rechtsprechung
   VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6813
VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04 (https://dejure.org/2004,6813)
VK Münster, Entscheidung vom 04.10.2004 - VK 21/04 (https://dejure.org/2004,6813)
VK Münster, Entscheidung vom 04. Oktober 2004 - VK 21/04 (https://dejure.org/2004,6813)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschreibung von Sammlung und Transport von Abfällen in einem offenen Verfahren durch eine Stadt; Wahrung der Chancengleichheit bei Teilnahme einer öffentlichen Einrichtung an einem Vergabeverfahren; Möglichkeit der Abgabe von Angeboten in einem Vergabeverfahren durch ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines …

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Sie beruft sich dazu u.a. auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000, Verg 3/99 und Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02.

    Soweit die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.06.2002, Verg 18/02, davon ausgehe, dass Bieter, die gegen die Vorschriften zur kommunalwirtschaftlichen Betätigung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen, kann dies nach der Entscheidung des BGH nicht mehr aufrecht erhalten werden.

    Die Kammer hält die Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 12.01.2000, Verg 3/99, und vom 17.06.2002, Verg 18/02, im Wesentlichen für zutreffend und legt sie dieser Entscheidung zugrunde.

    Wenn eine Kommune sich an einer konkreten Ausschreibung beteiligt und sich in den Wettbewerb mit anderen Unternehmen in Bezug auf einen ganz konkreten Auftrag begibt, geht auch der BGH ­ ebenso wie das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02- davon aus, dass dem § 107 GO NW insofern eine den Wettbewerb regelnde Funktion zu entnehmen ist.

    Diese Auffassung korrespondiert mit der Ansicht des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, wonach die räumliche Überschreitung der Gemeindegrenzen nicht schrankenlos zulässig ist.

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Sie beruft sich dazu u.a. auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000, Verg 3/99 und Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02.

    Die Kammer hält die Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 12.01.2000, Verg 3/99, und vom 17.06.2002, Verg 18/02, im Wesentlichen für zutreffend und legt sie dieser Entscheidung zugrunde.

    Entgegen der Auffassung im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.01.2000, Verg 3/99, geht die Kammer davon aus, dass § 107 Abs. 2 Nr. 4 GO NW hier nicht zur Anwendung kommt, weil es sich um eine Fiktion des Gesetzgebers handelt.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Davon kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn die gerügten Vergaberechtsverstöße durchaus zur Beeinträchtigung der Chancengleichheit geeignet sind (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04).

    Ein transparentes und auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren sei nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder, sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht, vergleichbare Angebote gewertet werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04).

    Die Kammer hält gerade auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04, die rein formale Auffassung für sachgerecht.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    noch andere Belege fordern kann und dass sie den Bietern ebensowenig die Vorlage anderer Nachweise gestatten darf ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02; Beschluss vom 05.05.2003, Verg 20/03).

    Beides liefe dem Gebot der Transparenz und der Gleichbehandlung aus §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB zuwider (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    des Angebotes beeinflussen (vgl. Müller-Wrede, VOL/A, Kommentar 2001, § 21 Rd. 16 und 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss!

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Die Antragsgegnerin meint unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, VII-Verg 33/04, dass gerade nicht jeder steuerlich geförderte öffentliche oder private Bieter in den Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A falle.

    Die Beigeladene zu 1) meint unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, VII-Verg 33/04, dass gerade nicht jeder steuerlich geförderte öffentliche oder private Bieter in den Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A falle.

    Entsprechend dem Regelungszweck erfasst § 7 Nr. 6 VOL/A ausschließlich Einrichtungen der öffentlichen Hand, die zudem entweder auf dem Gebiet der Jugendhilfe oder der Aus- und Fortbildung tätig sein oder als ,,ähnliche Einrichtung" einem vergleichbaren sozialpolitischen Zweck dienen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, VII-Verg 33/04).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Ist nach den Vorgaben der Vergabestelle entweder in der Bekanntmachung oder spezifiziert in den Ausschreibungsunterlagen ein fester Termin für die Vorlage von Unterlagen bestimmt, dann haben die Bieter ihre Eignung zur Auftragsdurchführung innerhalb dieser Vorgabe nachzuweisen und ein vollständiges Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist bei der Vergabestelle vorzulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, VII-Verg 11/04).

    Wird dies aber in der Ausschreibung verlangt, dann muss der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz bei der Geeignetheitsprüfung diese Teilnahmebedingungen auch berücksichtigen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01; Beschluss vom 09.06.2004, VII-Verg 11/04).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer …

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des BGH, Urteil vom 26.09.2002, I ZR 293/99, und Urteil vom 25.04.2002, I ZR 250/00, entgegen.
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit …

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des BGH, Urteil vom 26.09.2002, I ZR 293/99, und Urteil vom 25.04.2002, I ZR 250/00, entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Die Beigeladene zu 1) und die Antragstellerin zu 2) sind im Verhältnis zur Antragsgegnerin, obwohl sie gemäß § 128 Abs. 3 Satz 2 GWB gesamtschuldnerisch haftet, nicht von der Zahlung der Gebühr befreit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000, Verg 21/00).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
    Wird dies aber in der Ausschreibung verlangt, dann muss der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz bei der Geeignetheitsprüfung diese Teilnahmebedingungen auch berücksichtigen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01; Beschluss vom 09.06.2004, VII-Verg 11/04).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 152/00

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04

    Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 16/03

    Wirtschaftlichkeitsprüfung: Auschluss wegen fehlender Eignung möglich?

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2003 - Verg 20/03

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Münster, 12.08.2004 - 1 L 1018/04

    Berechtigtes Rechtsschutzinteresse für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren …

  • VK Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - VK 20/04

    Eindeutige Angaben zu Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes

  • LG Münster, 10.08.2004 - 1 L 960/04
  • VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04

    Keine Mindestbedingungen für Nebenangebote: Unverzügliche Rüge nötig!

    Wie bereits im Beschluss der Vergabekammer vom 04.10.2004, VK 21/04, ausgeführt, hält die Kammer die Prüfung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 VOL/A in einem Vergabeverfahren für zulässig und auch für erforderlich (so auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12.01.2000, Verg 3/99 und vom 17.06.2002, Verg 18/02 und vom 09.04.2003, Verg 43/02).

    (1) Wie bereits im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, ausgeführt, kann man bei der Prüfung eines öffentlichen Zwecks im Sinne von § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NW für das Tätigwerden eines Unternehmens, welches teilweise im Eigentum einer Gemeinde steht, nicht auf unternehmerische oder betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte abstellen.

    Im Bereich der Abfallentsorgung, so meinte die Kammer im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, greift dieser Subsidiaritätsgrundsatz, weil es genügend private Anbieter auf dem Markt gibt, die diese Aufgabe genau so gut erfüllen können, wie die kommunalen Betriebe.

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1 gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 4. Oktober 2004 (VK 21/04) werden zurückgewiesen.
  • VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04

    Unvollständige Angebote sind von der Wertung auszuschließen!

    Sie beruft sich hierbei auf einen Beschluss der Vergabekammer Münster vom 04.10.2004 mit dem Aktenzeichen VK 21/04 und einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.06.2002, Verg 18/02, auf die sie vollinhaltlich Bezug nimmt.

    Zudem meint die Beigeladene, dass die Auffassung der Vergabekammer im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, zu eng sei.

    Wie das OLG Düsseldorf (…a.a.O.) hat auch die Kammer im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, angenommen, dass § 107 GO NRW nicht nur den Selbstschutz der sich wirtschaftlich betätigenden Gemeinde bezweckt, sondern auch eine den Wettbewerb zwischen öffentlichen Einrichtungen, die sich.

  • VK Saarland, 12.12.2005 - 3 VK 03/05

    Kommunales Entsogungs-Unternehmen über Gemeindegrenzen hinaus

    Die Beteiligung eines kommunalen Unternehmens - und um ein solches handelt es sich bei der xxxxxxxxxx, denn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe befand sie sich ausschließlich im Besitz der Landeshauptstadt xxxxxxxxxx, der Stadt xxxxxxxxxx und der Stadt xxxxxxxxxx ­ an einem Vergabeverfahren ist insbesondere dann unlauter im Sinne der vorerwähnten Vorschrift, wenn die Teilnahme am Wettbewerb nicht durch die jeweilige Gemeindeordnung hier (KSVG) gedeckt ist (vgl. insoweit VK Münster, Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000, Verg 3/99; Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2004, 203 ­ VgK ­ 43/2003).

    Die Kammer teilt insoweit die von der Vergabekammer Münster (Beschluss vom 04.10.2004, Aktenzeichen: VK 21/04), vom OLG Düsseldorf ­ Vergabesenat (Beschluss v. 17.06.2002, Aktenzeichen: VK 18/02) und von der Vergabekammer Niedersachsen (Beschluss vom 10.02.2004 ­ Az.: 203 ­ VgK ­ 43/2003) vertretene Rechtsauffassung.

  • VK Saarland, 12.12.2005 - 3 VK 04/05

    Kommunales Entsogungs-Unternehmen über Gemeindegrenzen hinaus

    Die Beteiligung eines kommunalen Unternehmens - und um ein solches handelt es sich bei der ###########, denn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe befand sie sich ausschließlich im Besitz der Landeshauptstadt ###########, der Stadt ########### und der Stadt ########### - an einem Vergabeverfahren ist insbesondere dann unlauter im Sinne der vorerwähnten Vorschrift, wenn die Teilnahme am Wettbewerb nicht durch die jeweilige Gemeindeordnung hier (KSVG) gedeckt ist (vgl. insoweit VK Münster, Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000, Verg 3/99; Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2004, 203 - VgK - 43/2003).

    Die Kammer teilt insoweit die von der Vergabekammer Münster (Beschluss vom 04.10.2004, Aktenzeichen: VK 21/04), vom OLG Düsseldorf - Vergabesenat (Beschluss v. 17.06.2002, Aktenzeichen: VK 18/02) und von der Vergabekammer Niedersachsen (Beschluss vom 10.02.2004 - Az.: 203 - VgK - 43/2003) vertretene Rechtsauffassung.

  • VK Münster, 31.10.2007 - VK 22/07

    Rechtsverbindliche Erklärungen im Begleitschreiben: Teil des Angebots!

    Diese seien nicht als wirtschaftliche Betätigungen im Sinne von §§ 107 ff. GO NW anzusehen, gleichwohl könnten diese Tätigkeiten aber nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Verg 18/02 sowie der erkennenden Kammer, VK 21/04, nicht schrankenlos ausgeübt werden.

    Die Kammer hat sich bereits im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, dahingehend geäußert, dass für derartige grenzüberschreitende Tätigkeiten nicht nur ein fördernder Zusammenhang (so OLG Düsseldorf, Verg 18/02) erforderlich ist, sondern ein öffentlicher Zweck im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 1 GO NW.

  • VK Münster, 31.10.2007 - VK 23/07

    Gewichtung von Zuschlagskriterien

    Diese seien nicht als wirtschaftliche Betätigungen im Sinne von §§ 107 ff. GO NW anzusehen, gleichwohl könnten diese Tätigkeiten aber nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Verg 18/02 sowie der erkennenden Kammer, VK 21/04, nicht schrankenlos ausgeübt werden.

    Die Kammer hat sich bereits im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, dahingehend geäußert, dass für derartige grenzüberschreitende Tätigkeiten nicht nur ein fördernder Zusammenhang (so OLG Düsseldorf, Verg 18/02) erforderlich ist, sondern ein öffentlicher Zweck im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 1 GO NW.

  • VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04

    Interimsbeauftragung: Ausgeschlossener Bieter nicht beauftragbar!

    In einem sich anschließenden Nachprüfungsverfahren wurde die Antragsgegnerin mit Beschluss der Vergabekammer vom 04.10.2004 (VK 21/04) verpflichtet, die Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen und dabei u.a. das Angebot der Abfallwirtschaftsbetriebe xxxxxxxxx berücksichtigt zu lassen.

    Dies habe die Vergabekammer im Beschluss vom 04.10.2004 in dem Verfahren VK 21/04 festgestellt und daran sei die Antragsgegnerin auch für den Fall einer Interimsbeauftragung gebunden.

  • VK Münster, 15.09.2009 - VK 14/09

    Ausschluss eines Unterkostenangebots

    bb) Eine in diesem Sinn gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und ­ verzerrung stellt es dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft eines gesetzlichen Verbots (hier § 107 GO NW) eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, dies aber dennoch unternimmt und darin von anderen öffentlichen Auftraggebern, wie hier die Kommunen, durch die Auftragsvergabe auch noch unterstützt wird, OLG Düsseldorf, 13.8.2008, Verg 42/07; VK Münster, 4.10.2004, VK 21/04.
  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Ihr steht insoweit im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04).
  • VK Münster, 11.02.2010 - VK 29/09

    Ausschluss wegen Abweichung nur bei unmissverständlichen Vorgaben!

  • VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05

    Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle

  • VK Münster, 09.10.2009 - VK 19/09

    Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW bei Busdienstleistungen?

  • VK Münster, 19.09.2006 - VK 12/06

    Geforderte Erklärungen fehlen: Ausschluss auch im VOL/A-Verfahren

  • VK Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - VK-SH 17/06

    Aktualität der Nachweise

  • VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09

    Auschlusstatbestände sind in jedem Verfahrensstadium zu prüfen!

  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - VK-SH 1/06

    Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!

  • VK Münster, 11.11.2008 - VK 18/08

    Nichtvorlage von eindeutig geforderten Erklärungen

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Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 10.06.2004 - VK 21/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33310
VK Brandenburg, 10.06.2004 - VK 21/04 (https://dejure.org/2004,33310)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2004 - VK 21/04 (https://dejure.org/2004,33310)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - VK 21/04 (https://dejure.org/2004,33310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.06.2004 - VK 21/04
    Nur ein solches Verständnis wird auch dem Normzweck der Vorschriften gerecht, durchsichtige, in den ausgewiesenen Leistungspositionen identische und miteinander ohne weiteres vergleichbare Vertragsangebote zu gewährleisten, um so einen echten fairen Wettbewerb unter den Bietern sicherzustellen (OLG Düsseldorf, IBR 2001, 75).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung …

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.06.2004 - VK 21/04
    Mit Rücksicht auf dieses Regelungsziel geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass jede Änderung an den Verdingungsunterlagen zwingend den Angebotsausschluss nach sich zieht (BGH, BauR 1998, 1249).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00

    Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im …

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.06.2004 - VK 21/04
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayOBLG, Beschluss vom 19. Dezember 2000 ­ Verg 10/00; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2000 ­ 2 Verg 3/00).
  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.06.2004 - VK 21/04
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayOBLG, Beschluss vom 19. Dezember 2000 ­ Verg 10/00; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2000 ­ 2 Verg 3/00).
  • VK Sachsen, 07.07.2005 - 1/SVK/061-05

    Änderung der Verdingungsunterlagen durch Bieter: Ausschluss!

    Dabei liegt eine Änderung der Verdingungsunterlagen immer schon dann vor, wenn die angebotene Leistung nicht der Leistungsbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers entspricht, also eine andere Leistung darstellt (…Franke/Grünhagen, a. a. O. Rdnr. 132; VK Brandenburg, B. v. 10.06.2004, VK 21/04, wenn der Bieter etwa den Standort des Krans abweichend von den Anforderungen im Leistungsverzeichnis und deren Anlage angibt).
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