Rechtsprechung
| VK Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - VK 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Angebot: Änderung an den Verdingungsunterlagen und zwingender Ausschluss (Änderung der Zuschlags- und Bindefrist)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Angebots von der Vergabe wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen; Geltung der gleichen Annahmefrist für alle Bieter auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Zulässigkeit der nachträglichen Änderung der Zuschlagsfrist; Einseitige ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderungen an den Verdingungsunterlagen
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Rechtsprechung
| VK Münster, 18.10.2004 - VK 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bezirksregierung Münster
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages (Erstattung der Auslagen)
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Nachprüfungsverfahren auf Grund der Rücknahme des Antrages und Berechnung und Bestimmung der Kostentragung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Münster, 18.10.2004 - VK 23/04
Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, entgegen, wonach bei einer Erledigungserklärung in der Hauptsache, die Aufwendungen für den Verfahrensbevollmächtigten nicht erstattet werden, weil dafür keine Rechtsgrundlage vorhanden ist. - OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus VK Münster, 18.10.2004 - VK 23/04
Denn auch in diesem Falle ist der Antragsteller im Sinne des Gesetzes ,,unterlegen", weil er sich quasi selbst in die Position des Unterlegenen begibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01). - OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01
Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber
Auszug aus VK Münster, 18.10.2004 - VK 23/04
Denn auch in diesem Falle ist der Antragsteller im Sinne des Gesetzes ,,unterlegen", weil er sich quasi selbst in die Position des Unterlegenen begibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
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Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 17.08.2004 - VK 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Vergabe nach VOF: Zulässigkeit des Verzichts auf die Vergabe eines Auftrags
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- ibr-online
Kein Nachprüfungsantrag bei Verzicht auf Ausschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Brandenburg, 17.08.2004 - VK 23/04
Der BGH hat zwar in seinem Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 - (NZBau 2003, 293) ausgeführt, dass auch noch nach Aufhebung eines Ausschreibungsverfahrens ein Nachprüfungsantrag zulässigerweise angebracht werden kann, der sich gegen die Aufhebung richtet und auf die Fortsetzung des Vergabeverfahrens abzielt.Denkbar ist auch die Anordnung einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens, wenn die Vergabestelle die Aufhebung nur deshalb verfügt hat, weil vermeintlich keiner der Bieter ein ordnungsgemäßes Angebot abgegeben hatte (BGH Beschluss vom 18. Februar 2003, a.a.O., 294).
- OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit …
Auszug aus VK Brandenburg, 17.08.2004 - VK 23/04
Eine andere rechtliche Betrachtung ist dann geboten, wenn der Auftraggeber sein konkretes Ausschreibungsvorhaben endgültig aufgegeben hat (OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2003 WVerg 15/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 Verg 59/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2003 Verg 8/03); denn ein öffentlicher Auftraggeber muss ein Ausschreibungsverfahren nicht mit einem Zuschlag an einen geeigneten Bieter beenden. - EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
HI - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe …
Auszug aus VK Brandenburg, 17.08.2004 - VK 23/04
Ein öffentlicher Auftraggeber hat beim Verzicht auf die Auftragsvergabe die allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien des Transparenzgebotes, des Vertrauensschutzprinzips sowie des Willkürverbotes und des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beachten, § 97 Abs. 1, 2 GWB (Urteil des EuGH vom 18. Juni 2002 C-92/00 ,,Hospital Ingenieure", VergabeR 2002, 361).
- OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …
Auszug aus VK Brandenburg, 17.08.2004 - VK 23/04
Eine andere rechtliche Betrachtung ist dann geboten, wenn der Auftraggeber sein konkretes Ausschreibungsvorhaben endgültig aufgegeben hat (OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2003 WVerg 15/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 Verg 59/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2003 Verg 8/03); denn ein öffentlicher Auftraggeber muss ein Ausschreibungsverfahren nicht mit einem Zuschlag an einen geeigneten Bieter beenden. - VK Brandenburg, 04.11.2003 - VK 62/03
Auschluss wegen fehlender Nachweise?
Auszug aus VK Brandenburg, 17.08.2004 - VK 23/04
Im Verlauf des Vergabeverfahrens hat in dem Vergabenachprüfungsverfahren (VK 62/03) die C... obsiegt. - VK Brandenburg, 19.02.2004 - VK 86/03
Wann liegt Ungleichbehandlung vor?
Auszug aus VK Brandenburg, 17.08.2004 - VK 23/04
In einem weiteren Vergabenachprüfungsverfahren (VK 86/03) ist die C... gescheitert; die Vergabekammer hat mit Beschluss vom 19. Februar 2004 ihren Antrag zurückgewiesen.
- VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07
Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags
Es liegt damit nicht in der Kompetenz der Vergabekammer, im Rahmen des § 114 Abs. 1 GWB zur Beseitigung einer Rechtsverletzung eine Maßnahme zu treffen, die für einen öffentlichen Auftraggeber, der trotz Einleitung eines Vergabeverfahrens einen Auftrag nicht mehr erteilen will, einen rechtlichen oder tatsächlichen Zwang bedeutete, sich doch vertraglich zu binden (BGH, B. v. 18.2.2003 - X ZB 43/02; OLG Celle, B. v. 22.5.2003 - 13 Verg 9/03; VK Hessen, B. v. 21.04.2005 - 69 d VK- 09/2005; VK Brandenburg, B. v. 30.08.2004 - VK 34/04; B. v. 17.08.2004 - VK 23/04; VK Lüneburg, B. v. 27.01.2005 - 203-VgK-57/2004; 2. VK Bund, B. v. 15.06.2004 - VK 2-40/03).
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