Rechtsprechung
| VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bezirksregierung Münster
- oeffentliche-auftraege.de
Gestattung des Zuschlags: durch den Auftraggeber geschaffene Zeitnot ist kein Rechtfertigungsgrund
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Interimsbeauftragung: Ausgeschlossener Bieter nicht beauftragbar!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Vorabgestattung hinsichtlich der Entsorgung von Restabfall durch Abfallwirtschaftsbetriebe; Zulässigkeit eines Abweichens von Vorgaben aus einem ursprünglichen Vergabeverfahren für eine Interimsbeauftragung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04
Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Gegen diesen Beschluss der Kammer wurde sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt, über die noch nicht entschieden ist (VII Verg 81/04).Dem steht nicht entgegen, dass dieser ,,rechtswidrige Zustand" nur für einige Zeit, hier bis zur Entscheidung des OLG Düsseldorf in dem Verfahren VII Verg 81/04, aufrechterhalten werden soll.
- OLG Jena, 14.11.2001 - 6 Verg 6/01
Vorabgestattung des Zuschlags; Angebotsfrist
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Grundlage der zu treffenden Ermessensentscheidung ist eine Interessenabwägung, wobei nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02, den die Kammer für zutreffend hält und ihrer Entscheidung zugrundelegt, bei einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 GWB neben dieser Interessenabwägung auch die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrages einzubeziehen sind (so auch OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01; OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03;… Boesen, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Auflage, § 115 Rd. 31).d) In die Interessenabwägung sind nach überwiegender Rechtsprechung auch die Erfolgsaussichten des Vergabenachprüfungsantrages einzubeziehen, soweit der zu beurteilende Sachverhalt offen zu Tage liegt und bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden kann (OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01; Beschluss vom 24.10.2003, 6 Verg 9/03; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2003, 13 Verg 20/03 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02).
- VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
Beauftragung eines Eigenbetriebes einer Nachbarkommune
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
In einem sich anschließenden Nachprüfungsverfahren wurde die Antragsgegnerin mit Beschluss der Vergabekammer vom 04.10.2004 (VK 21/04) verpflichtet, die Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen und dabei u.a. das Angebot der Abfallwirtschaftsbetriebe xxxxxxxxx berücksichtigt zu lassen.Dies habe die Vergabekammer im Beschluss vom 04.10.2004 in dem Verfahren VK 21/04 festgestellt und daran sei die Antragsgegnerin auch für den Fall einer Interimsbeauftragung gebunden.
- OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - Verg 44/02
Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Grundlage der zu treffenden Ermessensentscheidung ist eine Interessenabwägung, wobei nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02, den die Kammer für zutreffend hält und ihrer Entscheidung zugrundelegt, bei einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 GWB neben dieser Interessenabwägung auch die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrages einzubeziehen sind (so auch OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01; OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03;… Boesen, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Auflage, § 115 Rd. 31).d) In die Interessenabwägung sind nach überwiegender Rechtsprechung auch die Erfolgsaussichten des Vergabenachprüfungsantrages einzubeziehen, soweit der zu beurteilende Sachverhalt offen zu Tage liegt und bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden kann (OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01; Beschluss vom 24.10.2003, 6 Verg 9/03; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2003, 13 Verg 20/03 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02).
- EuGH, 14.09.2004 - C-385/02
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Auch das Verhandlungsverfahren unterliegt den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot, wobei ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung nur ausnahmsweise zulässig sein soll (VK Bund, Beschluss vom 25.05.2004, VK 1-51/04; EuGH, Urteil vom 14.09.2004, Rs. C-385/02). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 B 1873/04
Gemeinderecht steht der Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer …
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Mit Beschluss vom 12.10.2004 hat das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 15 B 1873/04) wegen desselben Sachverhaltes entschieden, dass es sich bei der beanstandeten beabsichtigten Sammlung von Abfällen und deren Transport im. - OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03
Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben …
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Grundlage der zu treffenden Ermessensentscheidung ist eine Interessenabwägung, wobei nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02, den die Kammer für zutreffend hält und ihrer Entscheidung zugrundelegt, bei einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 GWB neben dieser Interessenabwägung auch die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrages einzubeziehen sind (so auch OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01; OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03;… Boesen, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Auflage, § 115 Rd. 31). - OLG Celle, 19.08.2003 - 13 Verg 20/03
Angebotsformular; Begleitbrief; Begleitschreiben; Beschaffungswesen; …
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
d) In die Interessenabwägung sind nach überwiegender Rechtsprechung auch die Erfolgsaussichten des Vergabenachprüfungsantrages einzubeziehen, soweit der zu beurteilende Sachverhalt offen zu Tage liegt und bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden kann (OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01; Beschluss vom 24.10.2003, 6 Verg 9/03; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2003, 13 Verg 20/03 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02). - OLG Jena, 24.10.2003 - 6 Verg 9/03
Zuschlagsverzögerung wegen Vergabeprüfung
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
d) In die Interessenabwägung sind nach überwiegender Rechtsprechung auch die Erfolgsaussichten des Vergabenachprüfungsantrages einzubeziehen, soweit der zu beurteilende Sachverhalt offen zu Tage liegt und bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden kann (OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001, 6 Verg 6/01; Beschluss vom 24.10.2003, 6 Verg 9/03; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2003, 13 Verg 20/03 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02). - OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - Verg 75/04
vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen
Auszug aus VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.11.2004, VII-Verg 75/04, geht die Kammer davon aus, dass eine Kammerentscheidung sehr wohl umgangen werden kann, wenn diese noch nicht bestandskräftig ist, wie sich dies aus § 55 Abs. 1 VwVG NRW in Verbindung mit § 118 Abs. 3 GWB ableiten lässt, und das Abweichen von Vorgaben aus einem ursprünglichen Vergabeverfahren für eine Interimsbeauftragung, weil es sich um eine Fortsetzung des bisherigen Vergabeverfahrens darstellt, nicht ohne weiteres zulässig ist. - VK Münster, 23.09.2004 - VK 18/04
Neuwertung muss Rechtsauffassung der VK beachten!
- VK Bund, 25.05.2004 - VK 1-51/04
Vergabe eines Ausweislesers
- VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Alle Angebote fehlerhaft - dennoch keine Aufhebung der Ausschreibung?
Die AG hatte objektiv keine anderen Handlungsmöglichkeiten, die sie hätte nutzen können (vgl. hierzu VK BR Münster, Beschluss vom 10.11.2004, VK 29/04).Es wird zwar in der Rechtsprechung auch die Meinung vertreten, dass die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrags einzubeziehen sind, da zu jenen in die Interessenabwägung einzustellenden Belangen auch (und vor allem) der in § 97 Abs. 7 GWB normierte Anspruch auf Einhaltung der Vergabebestimmungen zählt und die Interessen des Antragstellers infolgedessen wesentlich auch durch die Erfolgsaussichten seines Nachprüfungsantrags bestimmt werden (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 10.11.2004, VK 29/04; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2003, 1 VK 44/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002, Verg 44/02).
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