Rechtsprechung
| VK Bund, 01.12.2009 - VK 3-205/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Juristische Beratung und Nachtragsmanagement - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Juristische Beratung und Nachtragsmanagement für Neubauprojekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
Sporthallenbau
Auszug aus VK Bund, 01.12.2009 - VK 3-205/09
Zwar treffe es zu, dass nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil - X ZR 129/06 - vom 15.4.2008) die Eignung nicht das maßgebliche Zuschlagskriterium sein dürfe. - EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
Auszug aus VK Bund, 01.12.2009 - VK 3-205/09
Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die Mitteilung beim EuGH Nichtigkeitsklage erhoben habe (Rechtssache T-258/06). - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus VK Bund, 01.12.2009 - VK 3-205/09
Nach dieser Vorschrift kommt ein Nachprüfungsverfahren nicht in Betracht, wenn der Zuschlag wirksam erteilt worden ist (vgl. zur parallelen Fallgestaltung vor Einführung des § 13 VgV BGH, Beschluss - X ZB 14/00 - vom 19. Dezember 2000). - OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05
Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Bund, 01.12.2009 - VK 3-205/09
Sie hat damit ein Kostenrisiko auf sich genommen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 61/05).
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
Anforderungen an die Ausschreibung baubegleitender Rechtsberatung
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 1. Dezember 2009 (VK 3-205/09) wird zurückgewiesen. - VK Berlin, 03.02.2017 - VK-B2-40/16
Wie detailliert ist die Nichtberücksichtigung zu begründen?
Denn der behauptete Verstoß gegen die Vorabinformations- und Stillhaltefrist gegenüber Dritten begründete nur in deren Verhältnis zur Antragsgegnerin subjektive Rechte und eine etwaige (relative) Nichtigkeit (vgl. VK Bund, Beschluss v. 1.12.2009 - VK 3-205/09; vgl. auch OLG München, Beschluss v. 31.1.2013 - Verg 31/12; VK Bund, Beschluss v. 14. - VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
Kooperationsvereinbarungen über die Lieferung von Grippeimpfstoffen für die …
Da die Ag am 28. Juni 2010 mehrere Impfstoffhersteller zur Angebotsabgabe aufgefordert und damit an ihrem "Vergabeverfahren" beteiligt hat, wäre diese Voraussetzung vorliegend nicht erfüllt (vgl. in diesem Sinne 3. Vergabekammer des Bundes, 1. Dezember 2009, VK 3-205/09).Nach deren Auffassung kann die Unwirksamkeit einer de facto-Vergabe bereits dann nicht gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB geltend gemacht werden, wenn überhaupt mehr als ein Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt worden ist, unabhängig also davon, ob auch der Antragsteller zum Kreis der Beteiligten gezählt hat (Beschluss vom 1. Dezember 2009, VK 3-205/09).
- OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 1 Verg 3/13
Vergabeverfahren: Wirksamkeit einer Auftragsvergabe bei nur nationaler anstatt …
Rn. 26 Nach einer Ansicht scheidet eine analoge Anwendung mangels planwidriger Regelungslücke aus (vgl. VK Bund, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - VK 3 - 205/09 -, juris, Absatz-Nr. 91). - VK Bund, 23.03.2011 - VK 2-12/11
Kooperationvereinbarung über die Lieferung von Grippeimpfstoffen
Da die Ag am 28. Juni 2010 mehrere Impfstoffhersteller zur Angebotsabgabe aufgefordert und damit an ihrem "Vergabeverfahren" beteiligt hat, wäre diese Voraussetzung vorliegend nicht erfüllt (vgl. in diesem Sinne 3. Vergabekammer des Bundes, 1. Dezember 2009 - VK 3-205/09).Nach deren Auffassung kann die Unwirksamkeit einer de-facto-Vergabe bereits dann nicht gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB geltend gemacht werden, wenn überhaupt mehr als ein Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt worden ist, unabhängig also davon, ob auch der Antragsteller zum Kreis der Beteiligten gezählt hat (Beschluss vom 1. Dezember 2009 - VK 3-205/09).
- VK Baden-Württemberg, 06.03.2013 - 1 VK 2/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Auftragswerts für einen Bauauftrag
Rn. 27 Ebenso kann die mögliche Nichtanwendbarkeit des § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB aus dem Wortlaut "ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen" folgend bei der Beteiligung von 12 Unternehmen an dem Rohbaugewerk offengelassen werden, wenn die Antragstellerin selbst zu denjenigen Unternehmen gehört, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat (vgl. hierzu VK Bund, Beschluss vom 01.12.2009, VK 3 - 205/09 und Beschluss vom 23.03.2011, VK 1 - 12/11 sowie nachfolgend im Beschwerdeverfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, IV - Verg 55/09 sowie Beschluss vom 03.08.2011, VII - Verg 33/11). - VK Düsseldorf, 16.03.2011 - VK-45/10
Bauplanungsleistungen und Rechtsberatung
Die mit Beschluss vom 01.12.2009, Az. VK 3 - 205/09 durch die VK Bund geäußerte Ansicht, es sei auch keine nationale Ausschreibung von Rechtsberatungsleistungen erforderlich, sei abzulehnen. - VK Niedersachsen, 01.02.2011 - VgK-75/10
Eine nur nationale Vergabeausschreibung der Entsorgung von schadstoffhaltigen …
Rn. 31 Entgegen der Auffassung des Auftraggebers ist diese Vorschrift trotz des Wortlauts von § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht nur auf Fälle beschränkt, in denen überhaupt kein Vergabeverfahren stattgefunden hat, sondern auch bei Unterlassung einer gebotenen europaweiten Ausschreibung anwendbar (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2009, 1 VK 51/09, m.w.N., a. A., unter Betonung des Wortlauts: 3. VK Bund, Beschluss vom 01.12.2009, VK 3-205/09, jeweils zitiert nach VERIS).
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Rechtsprechung
| VK Bund, 20.09.2010 - VK 3-205/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - Verg 45/10
Gegenstandswert eines Vergabeverfahrens
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Gebührenbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 20. September 2010 (VK 3-205/09) wird zurückgewiesen.
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