Rechtsprechung
| VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen unzureichender Einreichung von Unterlagen; Darlegungsanforderungen an die einzureichenden Unterlagen; Nachweis der sachlichen Leistungsfähigkeit; Drittschützende Wirkung einer Prüfungspflicht durch die Vergabekammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00
Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis; …
Auszug aus VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).Das OLG Düsseldorf hat zwar von diesem Grundsatz Ausnahmefälle anerkannt, in denen die Antragsbefugnis zu bejahen ist: Im Einzelfall kann eine Verpflichtung des Auftraggebers entstehen, sog. "Unterangebote" zu unterbinden, wenn diese als Angebote unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).
- OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02
§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A als bieterschützende Vorschrift?
Auszug aus VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).Das OLG Düsseldorf hat zwar von diesem Grundsatz Ausnahmefälle anerkannt, in denen die Antragsbefugnis zu bejahen ist: Im Einzelfall kann eine Verpflichtung des Auftraggebers entstehen, sog. "Unterangebote" zu unterbinden, wenn diese als Angebote unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).
- OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten
- OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02
Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines …
Auszug aus VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02). - OLG Düsseldorf, 25.05.2005 - Verg 8/05
Rahmenverträge zur Ausbildung von IT-Fach- und Funktionspersonal
Auszug aus VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Es darf im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob ein Eignungsnachweis fehlt oder nur inhaltlich den von der Vergabestelle aufgestellten Anforderungen der Verdingungsunterlagen nicht entspricht; in beiden Fällen ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht vollständig geführt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, Verg 11/04; Beschluss vom 25. Mai 2005, VII-Verg 8/05; Beschluss vom 1. Februar 2006, Verg 83/05). - OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04
Anforderungen an Eignungsnachweise
Auszug aus VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Es darf im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob ein Eignungsnachweis fehlt oder nur inhaltlich den von der Vergabestelle aufgestellten Anforderungen der Verdingungsunterlagen nicht entspricht; in beiden Fällen ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht vollständig geführt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, Verg 11/04; Beschluss vom 25. Mai 2005, VII-Verg 8/05; Beschluss vom 1. Februar 2006, Verg 83/05). - OLG Düsseldorf, 01.02.2006 - Verg 83/05
Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer
Auszug aus VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Es darf im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob ein Eignungsnachweis fehlt oder nur inhaltlich den von der Vergabestelle aufgestellten Anforderungen der Verdingungsunterlagen nicht entspricht; in beiden Fällen ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht vollständig geführt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, Verg 11/04; Beschluss vom 25. Mai 2005, VII-Verg 8/05; Beschluss vom 1. Februar 2006, Verg 83/05). - OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 18/04
Unzulässige Wagnisüberbürdung
Auszug aus VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Die Frage, ob gemessen an den Erfordernissen der konkreten Maßnahme den Bietern geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist eine Frage der sachlichen Leistungsfähigkeit und damit der Eignungsprüfung (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2004, Verg 18/04). - OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - Verg 66/05
Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung
Auszug aus VK Bund, 30.06.2006 - VK 3-42/06
Auch die in § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A geregelte Pflicht des Auftraggebers, ein auf den ersten Blick ungewöhnlich niedrig erscheinendes Angebot zu prüfen, ist drittschützend (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2005, VII-Verg 66/05).
- VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06
Maßnahmen zur Konzeption und Durchführung
Sie schloss die Angebote aus, weil der ASt die Anlage D.3.2 unvollständig ausgefüllt habe und berief sich zur Begründung auf Entscheidungen der 3. Vergabekammer in vergleichbaren Fällen (VK 3 - 42/06 und VK 3 - 45/06).Die von der Vergabekammer in den Fällen VK 3 - 42/06 und VK 3 - 45/06 angestellten Überlegungen und Wertungen seien auf den vorliegenden Fall ohne weiteres übertragbar.
Tut er dies nicht, so ist der Gesamtschau seines Angebotes zu entnehmen, dass er entgegen seiner eigenen Aussage unter Ziffer 1. e) des Vordrucks D.3 eben doch noch nicht über alle Räumlichkeiten verfügt und sein Angebot ist daher ohne weiteres auszuschließen (vgl. VK 3 - 42/06 und 45/06).
- VK Bund, 24.07.2007 - VK 3-82/07
Behindertenspezifische Ausbildung
Bei den hierin abzugebenden Erklärungen handelt es sich nämlich um Eignungsnachweise i.S.d. § 7 Nr. 4 VOL/A. Die Frage, ob den Bietern gemessen an den in Punkt B.1.3 und B.2.5 der Verdingungsunterlagen im Einzelnen genannten Erfordernissen der konkreten Maßnahme geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist für die Beurteilung der sachlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters relevant (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 VII-Verg 77/04; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30. Juni 2006 VK 3-42/06).
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