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Rechtsprechung
   VK Bund, 14.04.2004 - VK 3-41/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24488
VK Bund, 14.04.2004 - VK 3-41/04 (https://dejure.org/2004,24488)
VK Bund, Entscheidung vom 14.04.2004 - VK 3-41/04 (https://dejure.org/2004,24488)
VK Bund, Entscheidung vom 14. April 2004 - VK 3-41/04 (https://dejure.org/2004,24488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Rahmenvertrag über Massenentsäuerung/Konservierungsleistungen zur Bestandserhaltung von Bibliotheks- und Archivgut - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung eines Rahmenvertrags über Konservierungsleistungen durch Massenentsäuerung von Bibliotheksgut und Archivgut im Wege eines offenen Verfahrens; Maßgebliche Kriterien bei der Erfüllung der Rügeobliegenheit hinsichtlich eines Vergabeverstoßes; Ordnungsgemäße ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvertrag über Massenentsäuerung/Konservierungsleistungen

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 14.04.2004 - VK 3-41/04
    Sie muss also sowohl die Tatsachen kennen, die einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können, als auch im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre die Vorstellung haben, dass dadurch vergaberechtliche Vorgaben verletzt werden (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01, m.w.N.; Beschluss der VK 2 vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03, S. 14;… Immenga/Mestmäcker-Dreher, GWB-Kommentar, 3. Aufl., zu § 107 GWB, Rz. 34 f.).

    Da die Rüge nicht nur dann "unverzüglich" erfolgt, wenn sie sofort vorgenommen wird, sondern vielmehr entsprechend § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ein Handeln ohne schuldhaftes Zögern ausreicht, ist angesichts des gegebenen Sachverhalts bei einer Inanspruchnahme von dreizehn Tagen der Prüfung, die noch innerhalb der allgemein als absolute Obergrenze anerkannten Zwei-Wochen-Frist liegen (vgl. insoweit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01 m.w.N.), die Unverzüglichkeit der Rüge zu bejahen.

  • VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03

    Vergabe von Bauleistungen

    Auszug aus VK Bund, 14.04.2004 - VK 3-41/04
    Sie muss also sowohl die Tatsachen kennen, die einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können, als auch im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre die Vorstellung haben, dass dadurch vergaberechtliche Vorgaben verletzt werden (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01, m.w.N.; Beschluss der VK 2 vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03, S. 14;… Immenga/Mestmäcker-Dreher, GWB-Kommentar, 3. Aufl., zu § 107 GWB, Rz. 34 f.).

    Zwar steht der Vergabestelle bei der Wertung der Gleichwertigkeit der Angebote grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu (Beschluss der VK 2 vom 14. August 2000, VK 2- 18/00, S. 16 f.; Beschluss der VK 2 vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03, S. 16 f.).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in …

    Auszug aus VK Bund, 14.04.2004 - VK 3-41/04
    Auch wenn dies der Fall gewesen wäre, so bestünde hier ein Dokumentationsdefizit, das die ASt ebenfalls in ihren Rechten verletzt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004, VII-Verg 1/04).
  • VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00

    Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe

    Auszug aus VK Bund, 14.04.2004 - VK 3-41/04
    Zwar steht der Vergabestelle bei der Wertung der Gleichwertigkeit der Angebote grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu (Beschluss der VK 2 vom 14. August 2000, VK 2- 18/00, S. 16 f.; Beschluss der VK 2 vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03, S. 16 f.).
  • VK Bund, 30.07.2004 - VK 3-86/04

    Rahmenvertrag über Massenentsäuerung / Konservierungsleistungen zur …

    Die Vergabekammer stellte in ihrem Verfahren VK 3-41/04 fest, dass über die Auswertung der eingereichten Angebote aus den Vergabeakten Folgendes erkennbar war:.

    Im Übrigen verwies die ASt auf ihre Rügen vom 11. und 18. März aus dem Verfahren VK 3- 41/04.

    Des Weiteren sei das Angebot der Beigeladenen zwingend auszuschließen, weil sie im Rahmen des Verfahrens VK 3-41/04 in der mündlichen Verhandlung zugegeben habe, nicht mehr dasjenige Entsäuerungsverfahren einzusetzen, auf deren Grundlage sie ihr Angebot abgegeben hatte.

    der Ag erneut aufzugeben, die Wertung der Angebote der ASt und der Beigeladenen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer - u.a. in dem Verfahren: VK 3-41/04 sowie in dem beantragtem erneuten Nachprüfungsverfahren - zu wiederholen, 2. der ASt Einsicht in die Vergabeakten zu gewähren, 3. die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten gemäß § 128 Abs. 4 GWB für notwendig zu erklären, 4. der Ag die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der ASt aufzuerlegen und 5. das Vergabeverfahren bis zu einer Entscheidung der Vergabekammer des Bundes und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 117 Abs. 1 GWB auszusetzen und den Zuschlag laut § 115 Abs. 1 GWB nicht zu erteilen.

    Des Weiteren verstoße die Ag auch nicht gegen die Auflagen der Vergabekammer aus dem Beschluss VK 3-41/04.

    Der Vergabestelle steht bei der Wertung der Angebote grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu (Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. August 2000, VK 2-18/00; Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03; Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 14. April 2004, VK 3-41/04).

    Im Gegensatz zu ihrer ersten Wertung, wie sie zumindest aus den Vergabeakten im vorangegangenen Verfahrens der 3. Vergabekammer des Bundes (VK 3-41/04) erkennbar war, hat die Ag den Wertungsvorgang jedoch jetzt nicht bereits an dieser Stelle mit dem Ergebnis abgeschlossen, die streitgegenständlichen Verfahren seien gleichwertig.

    Abgesehen hiervon hätte die Ag auch nach Ablauf der Angebotsfrist wegen des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 1 Abs. 1, Nr. 2 Abs. 1 VOL/A) von den Bietern auch keine weiteren Nachweise oder sonstigen Ergänzungen ihrer Angebote nachträglich anfordern dürfen; die Vergabekammer hatte in ihrer Entscheidung vom 14. April 2004 (VK 3-41/04) der Ag nur aufgegeben, ihre Wertung zu wiederholen, jedoch nicht die Ausschreibung insgesamt aufgehoben.

    Außerdem hat sie sich - im Gegensatz zu ihrer ersten Wertung (vgl. VK 3-41/04) - ausweislich des Vergabevermerks insbesondere mit den beiden als hinsichtlich ihres technischen Werts als gleichwertig eingestuften Verfahren der ASt und der Beigeladenen umfassend mit den Unterschieden beider Verfahren (deren verschiedenen Vor- und Nachteile) und deren Auswirkungen auf den Preis und die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung tatsächlich auseinandergesetzt, indem sie diese zunächst aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen gegeneinander abgewogen hat.

    Anhand der Vergabeakte kann somit nachvollzogen werden, ob und inwieweit die Ag bei der Auswertung der Angebote anhand der von ihr vorgegebenen Qualitätsstandards und -kriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat (vgl. demgegenüber VK 3-41/04).

  • VK Bund, 28.09.2004 - VK 3-107/04

    Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen durch …

    des Bundes vom 14. August 2000, VK 2-18/00; Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03; Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 14. April 2004, VK 3-41/04).
  • VK Bund, 15.02.2005 - VK 2-06/05

    Beschaffung von Präzisionslandesystemen

    Die Pflicht, eine zeitnahe Dokumentation der wesentlichen Verfahrensschritte und Entscheidungen einschließlich deren Begründungen in einem fortlaufend zu führenden Vermerk festzuhalten (vgl. ausführlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004, Az.: VII Verg 1/04 m.w.N., VK 3 - 41/04, Beschluss vom 14. April 2004), ist als eine Ausprägung des allgemeinen Transparenzgrundsatzes (§ 97 Abs. 1 GWB) anzusehen.
  • VK Bund, 26.01.2005 - VK 1-219/04

    Umstellung von Assembler-Programmen auf COBOL

    Andernfalls sind die Entscheidungen der Vergabestelle nicht transparent und somit weder für die Nachprüfungsinstanzen noch für die Bieter überprüfbar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004, VII-Verg 1/04; VK 3-41/04, Beschluss vom 14. April 2004).
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