Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 25.08.2011 - VK 35/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachprüfungsantrag offensichtlich unzulässig: Keine Akteneinsicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfBR 2012, 416 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18
Konzession trotz Zuschuss vom Staat?
Ein Versagungsgrund wegen offensichtlicher Unzulässigkeit (VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, Az.: VK 35/11; 2. VK Bund, Beschluss vom 10.7.2002, Az.: VK 2-24/02) oder offensichtlicher Unbegründetheit des Nachprüfungsantrages (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2009, Az.: 1 VK 25/09; Beschluss vom 17.01.2008, Az.: 1 VK 52/07; VK Berlin, Beschluss vom 18.07.2012, Az.: VK-B 1-22/12; Beschluss vom 14.06.2012, Az.: VK B 1-11/12; VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013, Az.: VK 25/13, ständige Entscheidungspraxis; VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2011, Az.: VK-22/2011-L; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006, Az.: VK-SH 25/06; Beschluss vom 17.03.2006, Az.: VK-SH 02/06) besteht nicht. - VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen einem Bauauftrag und einem …
Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg B. v. 25.08.2011- VK 35/11- ZfBR 2012, 416). - BSG, 31.07.2013 - B 9 V 41/13 B 2 1. Dies gilt hinsichtlich der im Beschluss vom 4.7.2013 ausgesprochenen Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21.3.2013 (L 11 VK 35/11) sowie für das Ablehnungsgesuch schon deswegen, weil sich der Kläger bei Rechtsbehelfen gegen die Beschwerdeentscheidung des BSG sowie im Falle eines dort angebrachten Ablehnungsgesuchs durch zugelassene Prozessbevollmächtigte vertreten lassen muss (§ 73 Abs. 4 SGG).
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