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Rechtsprechung
   VK Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - VK 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,35453
VK Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,35453)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,35453)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,35453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zulässigkeit einer "Verdachtsrüge"

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als Zulässigkeitsvoraussetzung eines Nachprüfungsantrags; Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie konkret ist ein Vergabeverstoß zu rügen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VK Niedersachsen, 17.10.2003 - 203-VgK-23/03

    Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für die Attraktivierung eines …

    Die Mitteilung muss so hinreichend bestimmt sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben (vgl. Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.02.2002, VK 4/02).
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dejure.org Übersicht VK Rheinland-Pfalz

Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26365
VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,26365)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,26365)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,26365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02
    (1) Ein solcher Fall der Erledigung scheidet hier schon deshalb aus, weil der Antrag der Antragstellerin auf Einleitung des Vergabeverfahrens bereits am 30.01.2002 bei der Vergabekammer per Telefax eingegangen war, was sogar für die Statthaftigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ausgereicht hätte (vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.2000 ­ X ZB 14/00 ­, NZBau 2001, 151 ff.).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens - …

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02
    Unter Geschäften der laufenden Verwaltung fallen solche Angelegenheiten, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, für die jeweilige Gemeinde nicht von grundsätzlicher und hinsichtlich Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der beteiligten Gemeinden von untergeordneter Bedeutung sind und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen (BGHZ 97.224 (226) sowie BGH, Urteil vom 16.11.1978 ­ III ZR 81/77 ­, NJW 1980, 117 je m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02
    Bei einer Beurteilung nach dem Interesse am Verfahrensausgang erscheint es der Kammer angemessen, der Auftraggeberin einerseits und der Beigeladenen andererseits je hälftige Quoten aufzuerlegen (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.06.2000 ­ Verg 6/00 -, BauR 2000, 1603).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 30/00

    Wirksame Zuschlagserteilung auch bei unklarem Auftragsumfang?

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02
    Das gesetzliche Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB ist nach seinem Sinn und Zweck eine damit vergleichbare Zwangsmaßnahme (so schon Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2001, 2 VK 82/01, S. 8; ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 ­ Verg 30/00 ­, VergabeR 2001, 226).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 11 Verg 1/00

    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02
    Anders als die Antragstellerin unter Verweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20.12.2000 ­ 11 Verg 1/00 ­ (VergabeR 2001, 243 (250)) meint, hat die Auftraggeberin ausweislich des Vergabevermerks ihr Ermessen über die Auswahl des wirtschaftlichsten Bieters gerade nicht allein auf die monetäre Bewertung beschränkt.
  • VK Brandenburg, 23.08.2001 - 2 VK 82/01

    Die rückwirkende Genehmigung einer Willenserklärung beseitigt nicht das …

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02
    Das gesetzliche Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB ist nach seinem Sinn und Zweck eine damit vergleichbare Zwangsmaßnahme (so schon Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2001, 2 VK 82/01, S. 8; ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 ­ Verg 30/00 ­, VergabeR 2001, 226).
  • VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02

    Betriebe der öffentlichen Hand als Bewerber/Bieter

    Auf Antrag der Antragstellerin stellte die Vergabekammer in dem Nachprüfungsverfahren VK 4/02 mit Beschluss vom 26.03.2002 unter anderem diesen Verstoß fest und gab dem Auftraggeber auf, er dürfe den Zuschlag nicht an die Beigeladene zu 3. erteilen und müsse die Wertung unter Beachtung der in dem Beschluss vom 26.03.2002 dargelegten Rechtsauffassung der Vergabekammer wiederholen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Schriftsätze und die Vergabeakten sowie auf den Beschluss der Vergabekammer in dem Nachprüfungsverfahren VK 4/02 vom 26.03.2002 Bezug genommen.

    Der nach §§ 100 Abs. 1, 127 Nr. 1 GWB i.V.m. § 2 Nr. 4 und § 3 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) mit 5 Mio. vorgeschriebene Schwellenwert ist, wie von der Vergabekammer schon im Beschluss vom 26.03.2002 zum Nachprüfungsverfahren VK 4/02 festgestellt, bei dem vom Auftraggeber geschätzten Auftragswert von über 11 Mio. überschritten (…a.a.O., S. 6, A.2.).

    Die von ihr gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 GWB behauptete Verletzung des auch sie als Bieterin schützenden § 25 Nr. 1, 2 und Nr. 3 Abs. 3 VOB/A erscheint nach dem Vortrag der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer im Beschluss vom 26.03.2002 im Nachprüfungsverfahren VK 4/02 möglich.

    Die Vergabekammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 26.03.2002 zum ersten Nachprüfungsverfahren VK 4/02 hinsichtlich der zugrunde liegenden Ausschreibung festgestellt (…a.a.O., S. 13), dass es sich bei dem Skontoangebot der Beigeladenen zu 3. um einen bedingten Preisnachlass handelt, der nach Ziff. 3.4 der vom Auftraggeber nach den der Ausschreibung zugrunde gelegten Bewerbungsbedingungen EVM (B) BwB/E, Stand September 2000, nicht gewertet werden darf.

    Schon in ihrem Beschluss VK 4/02 vom 26.03.2002 hat die Vergabekammer festgestellt, dass der Hinweis der Antragstellerin in ihrem Angebot ausreicht, ihre Urkalkulation für den Fall der Auftragserteilung nachzureichen (…a.a.O., S. 17).

    Andererseits wird zu Gunsten der Beigeladenen zu 3. deren Skontoangebot ins Feld geführt (Seite 30 zu Ziffer 3.2. am Ende), dessen Wertung, wie schon von der Vergabekammer festgestellt (siehe bereits Beschluss der Vergabekammer vom 26.03.2002 zum ersten Nachprüfungsverfahren VK 4/02, S. 13; ferner siehe oben A.II.), unzulässig ist.

    Inhaltlich hat sie hinsichtlich der vergaberechtlichen Zulässigkeit, des Nachweises der Genehmigung zur Einzugsgebietserweiterung der Deponie X angeregt, die Akten des OLG Brandenburg Verg W 3/02 zum Beschwerdeverfahren der Beigeladenen zu 3. gegen den Beschluss der Vergabekammer VK 4/02 vom 26.03.2002 beizuziehen.

  • VK Sachsen, 24.04.2008 - 1/SVK/015-08

    Aufklärung der Vermutung einer Mischkalkulation

    Insoweit genügt die Vorlage der Urkalkulation zum Zeitpunkt des Aufklärungsgespräches (VK Brandenburg, B. v. 26.3.2002, VK 4/02.) Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A kann das Angebot des Bieters, der die geforderte Aufklärung und Angaben verweigert unberücksichtigt bleiben.
  • VK Brandenburg, 12.08.2003 - VK 48/03

    Dienstleistungsauftrag oder - konzession?

    Ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das nach § 63 Abs. 1 lit. e) GO Bbg. der Bürgermeister zuständig gewesen wäre, ist bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte des § 100 Abs. 1 GWB generell ausgeschlossen (VK Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2002, VK 4/02) und hätte daher auch in dem streitbefangenen Vergabeverfahren nicht vorgelegen.
  • VK Sachsen, 16.06.2005 - 1/SVK/056-05

    Einmal vorgenommene Wichtung ist bindend!

    Nach allgemeiner Definition liegt ein Nebenangebot vor, wenn es sich um die Änderung entweder des gesamten vorgesehenen Leistungsinhalts oder jedenfalls ganzer Abschnitte davon handelt (Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 26.3.2002 - Az.: VK 4/02).
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Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 15.07.2002 - VK 04/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,77800
VK Niedersachsen, 15.07.2002 - VK 04/2002 (https://dejure.org/2002,77800)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 15.07.2002 - VK 04/2002 (https://dejure.org/2002,77800)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - VK 04/2002 (https://dejure.org/2002,77800)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   VK Bremen, 11.11.2002 - VK 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,44697
VK Bremen, 11.11.2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,44697)
VK Bremen, Entscheidung vom 11.11.2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,44697)
VK Bremen, Entscheidung vom 11. November 2002 - VK 4/02 (https://dejure.org/2002,44697)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vergabeverfahren zur Baumaßnahme des Neubaus eines Zentrums für Marine Umweltwissenschaften; Zulässigkeit von Rügen "ins Blaue hinein" gegen Verstöße des Vergabeverfahrens ; Betrachtung eines Einwandes durch die Vergabekammer als erledigt; Anforderung der Vollständigkeit ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01

    Nebenangebot oder Änderung der Verdingungsunterlagen

    Auszug aus VK Bremen, 11.11.2002 - VK 4/02
    wenn das Angebot der Beigeladenen im Rahmen der beanstandeten Punkte im Rechtssinne unvollständig gewesen wäre (vgl. dazu allg. Prieß in Beckscher Kommentar zur VOB/A § 21 RN 28 f; KG NZBau 2002, 402(3)).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

    Auszug aus VK Bremen, 11.11.2002 - VK 4/02
    Hier trifft die Darstellung der Entscheidungsvorgänge auf praktische Grenzen, worauf insbesondere (wenn auch in etwas anderem Zusammenhang) das OLG Saarbrücken (VergR 2002, 493 f.) hingewiesen hat.
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