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Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 04/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13350
VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 04/13 (https://dejure.org/2013,13350)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 26.03.2013 - VK 04/13 (https://dejure.org/2013,13350)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 26. März 2013 - VK 04/13 (https://dejure.org/2013,13350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachforderung von Erklärungen muss eindeutig sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachforderung von Erklärungen muss eindeutig sein! (VPR 2013, 37)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2012 - Verg 108/11

    Zulässigkeit der Beschränkung vorzulegender Referenzen auf drei bei der Vergabe …

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    (vgl. hierzu VK Münster v. 17.1.2013, VK 22/12; OLG Düsseldorf v. 9.5.2011, Az.: Verg 41/11 (fehl. Unterschrift als formaler Mangel, OLG Düsseldorf v.12.9.2012 , Verg 108/11 (Referenzen, keine Nachforderung, da Nachbessern)).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine …

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    Zu dem Streit um die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" verweist die Kammer auf die Entscheidung des OLG München 3.11.2011, Az.: Verg 14/11, wonach bei einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen nicht zu kleinlich zu verfahren ist." (vgl. auch OLG Düsseldorf, wonach dieser Prüfungspunkt nach der Entscheidung des EuGH möglicherweise ohnehin nicht mehr von Relevanz sein könnte: "Kenntniserlangung vor Rügeerhebung überhaupt sowie zu einem Zeitpunkt, in dem die Rügen nicht mehr als unverzüglich gelten können (sofern dies nach den Urteilen des EuGH vom 28.1.2010, vgl. NZBau 2010, 183; VergabeR 2010, 457, überhaupt noch ein Prüfungspunkt ist) ist von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als den insoweit beweispflichtigen Verfahrensbeteiligten nicht nachgewiesen worden" Beschluss vom 9.21.2013 VII -Verg 26/12 und auch im Beschluss vom 4.2.2013 , Az.: VII Verg 31/12).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine …

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    Zu dem Streit um die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" verweist die Kammer auf die Entscheidung des OLG München 3.11.2011, Az.: Verg 14/11, wonach bei einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen nicht zu kleinlich zu verfahren ist." (vgl. auch OLG Düsseldorf, wonach dieser Prüfungspunkt nach der Entscheidung des EuGH möglicherweise ohnehin nicht mehr von Relevanz sein könnte: "Kenntniserlangung vor Rügeerhebung überhaupt sowie zu einem Zeitpunkt, in dem die Rügen nicht mehr als unverzüglich gelten können (sofern dies nach den Urteilen des EuGH vom 28.1.2010, vgl. NZBau 2010, 183; VergabeR 2010, 457, überhaupt noch ein Prüfungspunkt ist) ist von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als den insoweit beweispflichtigen Verfahrensbeteiligten nicht nachgewiesen worden" Beschluss vom 9.21.2013 VII -Verg 26/12 und auch im Beschluss vom 4.2.2013 , Az.: VII Verg 31/12).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der …

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    Zu dem Streit um die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" verweist die Kammer auf die Entscheidung des OLG München 3.11.2011, Az.: Verg 14/11, wonach bei einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen nicht zu kleinlich zu verfahren ist." (vgl. auch OLG Düsseldorf, wonach dieser Prüfungspunkt nach der Entscheidung des EuGH möglicherweise ohnehin nicht mehr von Relevanz sein könnte: "Kenntniserlangung vor Rügeerhebung überhaupt sowie zu einem Zeitpunkt, in dem die Rügen nicht mehr als unverzüglich gelten können (sofern dies nach den Urteilen des EuGH vom 28.1.2010, vgl. NZBau 2010, 183; VergabeR 2010, 457, überhaupt noch ein Prüfungspunkt ist) ist von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als den insoweit beweispflichtigen Verfahrensbeteiligten nicht nachgewiesen worden" Beschluss vom 9.21.2013 VII -Verg 26/12 und auch im Beschluss vom 4.2.2013 , Az.: VII Verg 31/12).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    Zu dem Streit um die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" verweist die Kammer auf die Entscheidung des OLG München 3.11.2011, Az.: Verg 14/11, wonach bei einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen nicht zu kleinlich zu verfahren ist." (vgl. auch OLG Düsseldorf, wonach dieser Prüfungspunkt nach der Entscheidung des EuGH möglicherweise ohnehin nicht mehr von Relevanz sein könnte: "Kenntniserlangung vor Rügeerhebung überhaupt sowie zu einem Zeitpunkt, in dem die Rügen nicht mehr als unverzüglich gelten können (sofern dies nach den Urteilen des EuGH vom 28.1.2010, vgl. NZBau 2010, 183; VergabeR 2010, 457, überhaupt noch ein Prüfungspunkt ist) ist von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als den insoweit beweispflichtigen Verfahrensbeteiligten nicht nachgewiesen worden" Beschluss vom 9.21.2013 VII -Verg 26/12 und auch im Beschluss vom 4.2.2013 , Az.: VII Verg 31/12).
  • OLG München, 03.11.2011 - Verg 14/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzüglichkeit der Rüge eines …

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    Zu dem Streit um die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" verweist die Kammer auf die Entscheidung des OLG München 3.11.2011, Az.: Verg 14/11, wonach bei einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen nicht zu kleinlich zu verfahren ist." (vgl. auch OLG Düsseldorf, wonach dieser Prüfungspunkt nach der Entscheidung des EuGH möglicherweise ohnehin nicht mehr von Relevanz sein könnte: "Kenntniserlangung vor Rügeerhebung überhaupt sowie zu einem Zeitpunkt, in dem die Rügen nicht mehr als unverzüglich gelten können (sofern dies nach den Urteilen des EuGH vom 28.1.2010, vgl. NZBau 2010, 183; VergabeR 2010, 457, überhaupt noch ein Prüfungspunkt ist) ist von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als den insoweit beweispflichtigen Verfahrensbeteiligten nicht nachgewiesen worden" Beschluss vom 9.21.2013 VII -Verg 26/12 und auch im Beschluss vom 4.2.2013 , Az.: VII Verg 31/12).
  • VK Düsseldorf, 30.10.2006 - VK-44/06

    Wer ist der richtige Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren?

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 08/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 05/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK - 44/2006 - B) (…vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • VK Düsseldorf, 09.01.2013 - VK-29/12

    Vergaberecht & Mindestlohn: § 10 Abs. 1 TVgG-NRW ist drittschützend!

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    Wie die Vergabekammer Düsseldorf bereits festgestellt hat , ist der Erklärungsaufbau nicht schlüssig und lässt mehrdeutigen Aussagen zu (VK Düsseldorf vom 9.1.2013, Az.: VK - 29/2012/L): "Es kann sich das Verständnis ergeben, dass die gewünschte Aussage entweder im Ankreuzen der vorformulierten Aussagen oder im Ausfüllen der Textzeilen besteht, insbesondere, wenn das tarifliche Mindeststundenentgelt über xxxx Euro liegt bzw. dass in diesem Fall für etwaige nicht erfasste Personen/Arbeiten stets die dritte Alternative anzukreuzen ist, damit die Bereitschaft erklärt wird, im Übrigen ein Mindeststundenentgelt von xxxx Euro zu zahlen.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 41/11

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlages für die Vergabe von Rabattverträgen mit …

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    (vgl. hierzu VK Münster v. 17.1.2013, VK 22/12; OLG Düsseldorf v. 9.5.2011, Az.: Verg 41/11 (fehl. Unterschrift als formaler Mangel, OLG Düsseldorf v.12.9.2012 , Verg 108/11 (Referenzen, keine Nachforderung, da Nachbessern)).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 28/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13
    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 08/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 05/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK - 44/2006 - B) (…vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der …

  • OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01

    Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

  • VK Münster, 17.01.2013 - VK 22/12

    Fehlerhafte Eignungsnachweise werden nicht nachgefordert!

  • VK Brandenburg, 13.03.2007 - 1 VK 7/07

    Sehr kurze Rügeverpflichtung (1 - 2 Tage)

  • VK Bund, 23.01.2007 - VK 1-08/07

    Leistungen für Trainingsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 48 SGB III

  • VK Münster, 15.08.2007 - VK 13/07

    Änderung der Verdingungsunterlagen durch Beifügung von Unterlagen

  • VK Bund, 23.01.2007 - VK 1-05/07

    Leistungen für Trainingsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 48 SGB III

  • VK Bund, 23.01.2007 - VK 1-163/06

    Leistungen für Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III

  • LSG Bayern, 14.06.2016 - L 15 SB 97/16

    Keine Merkzeichen und kein höherer GdB im einstweiligen Rechtsschutz

    Denn infolge des Verfahrensabschlusses in der ersten Instanz könnte der Beschwerdeführer aus einem aufhebenden und Prozesskostenhilfe gewährenden Beschluss des Beschwerdegerichts keinerlei Nutzen mehr ziehen, da er im erstinstanzlichen Verfahren nicht anwaltlich vertreten war (vgl. Beschluss des Senats vom 10.02.2014, Az.: L 15 VK 4/13 B PKH).
  • LSG Bayern, 26.01.2017 - L 15 AS 57/17

    Unzulässige Beschwerde gegen den die PKH ablehnenden Beschluss wegen fehlenden …

    Rn. 9 Dies bedeutet für eine Beschwerde gegen die zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache erfolgte Ablehnung von PKH Folgendes: Hat sich das Anliegen auf Gewährung von PKH dadurch erledigt, dass in der Hauptsache eine Entscheidung ergangen ist, und sind bis dahin keine anwaltliche Tätigkeit im Verfahren und damit keine anwaltliche Kosten angefallen, fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH (ständige Rspr, vgl. z.B. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 29.11.2011, Az.: L 7 AS 745/11 B PKH, vom 10.02.2014, Az.: L 15 VK 4/13 B PKH, und vom 30.06.2016, Az.: L 7 AS 379/16 B PKH; ähnlich zum Rechtsschutzbedürfnis bei einer Verfassungsbeschwerde: vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 01.10.2008, Az.: 1 BvR 2733/04, 1 BvR 2782/04).

    Derartige grundrechtsrelevante Auswirkungen sind bei PKH-Beschwerdeverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren nicht zu erwarten, wenn die Heilung eines erstinstanzlichen, möglicherweise grundrechtstangierenden Verfahrensverstoßes im Beschwerde- oder Berufungsverfahren als weiterer Tatsacheninstanz erfolgen kann, wohingegen es im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG eine derartige Heilungsmöglichkeit nicht gibt (vgl. Beschluss des Senats vom 10.02.2014, Az.: L 15 VK 4/13 B PKH).

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