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Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,52851
VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10 (https://dejure.org/2010,52851)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2010 - VK 45/10 (https://dejure.org/2010,52851)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2010 - VK 45/10 (https://dejure.org/2010,52851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Das ist bei einem unzulässigen und offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 - VK 5/03; Beschluss vom 25. Februar 2005 - VK 4/05).
  • VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 4/05

    Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Das ist bei einem unzulässigen und offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 - VK 5/03; Beschluss vom 25. Februar 2005 - VK 4/05).
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang …

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der …

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, IBR 2010, 159) entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den …

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Aus der aus § 2 Nr. 1 Abs. 2 Satz 3 VOB/A ersichtlichen Vorgabe, dass wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu bekämpfen sind, ergibt sich, dass der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. c) VOB/A angeordnete Ausschluss von Angeboten nicht nur die Verwirklichung gesetzlicher Verbotstatbestände unterbinden, sondern schlechthin ein Verhalten verurteilt werden soll, das den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Vergabe zuwiderläuft (…vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. A., § 2, Rn. 23) und das mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist (…Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 14. Aufl., A, § 25 Nr. 1, Rn. 35; OLG Düsseldorf, VergabeR 2003, 690).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Deshalb sind Rügen unzulässig, die pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. April 2003 - Verg 66/02) oder die ohne Substanz auf bloßen Verdacht hin ins Blaue erhoben werden (OLG Jena, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 9 Verg 8/06).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschluss eines Bieters wegen einer …

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Denn dieses ist generell nicht darauf angelegt, alle Vergaberechtsverstöße aufzuspüren und jedes Vergabeverfahren vergaberechtsfehlerfrei ablaufen zu lassen, es muss vielmehr auch den durch die Vorschriften über Geheimschutz und Akteneinsicht geschützten Belangen der Bieter, des Auftraggebers und des Wettbewerbes allgemein Rechnung tragen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - Verg W 7/05).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2005 - Verg 101/04

    BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Stehen mehrere Unternehmen in einer Bietergemeinschaft, so kann der Nachprüfungsantrag auch von einem Mitglied der Bietergemeinschaft in Verfahrensstandschaft für die Gemeinschaft gestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2005 - Verg 101/04).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2005 - Verg 37/05

    Unterangebot eines Newcomers

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Zur Frage des drittschützenden Charakters von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOB/A werden in der Rechtsprechung unterschiedliche Standpunkte vertreten, bei einem wettbewerbsbeschränkenden oder unlauteren Bieterverhalten wird ein Drittschutz aber wohl zu bejahen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - Verg 37/05).
  • VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erneuerung von Gleisabschlüssen.

    Auszug aus VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10
    Im Übrigen ist der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") und aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert worden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010 - VK 1-16/10; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010 - WVerg 6/10).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2006 - Verg W 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei vorteilhafter Handhabung eines …

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von …

  • OLG Brandenburg, 19.10.2010 - Verg W 13/10

    Drittschützende Wirkung des Verbots nicht auskömmlicher Preise

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vom 04.10.2010 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 20.09.2010 - VK 45/10 - bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    Der angefochtene Beschluss der Vergabekammer ist der Antragstellerin am 22.09.2010 - so ihr Vorbringen in der Beschwerdeschrift (Bl. 2 d.A.) - oder aber - laut Empfangsbekenntnis ihrer Verfahrensbevollmächtigten (Bl. 172 VK 45/10) - am 23.09.2010 zugestellt worden.

  • VK Südbayern, 19.12.2014 - Z3-3-3194-1-45-10/14

    Referenzgeber nicht erreichbar: Abwertung des Angebots unzulässig!

    Sollte sich herausstellen, dass die Antragstellerin mit ihrem Schriftsatz vom 04.11.2014 von Informationen Gebrauch gemacht habe oder weiterhin Gebrauch mache, beispielsweise schriftsätzlich im Rahmen des weiteren Nachprüfungsverfahrens, deren Einsichtnahme aus wichtigen Gründen im Hinblick auf die Beigeladene, insbesondere des Geheimschutzes der Beigeladenen oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Beigeladenen zu versagen gewesen wäre, stehe fest, dass die Antragstellerin jedenfalls nach § 6 EG Abs. 6 Buchstabe c) VOL/A vom Vergabeverfahren auszuschließen sei, da sie dann eine schwere Verfehlung begangen habe, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stelle (VK Brandenburg, Beschluss v. 20.09.2010, VK 45/10, VK Bund, Beschluss v. 29.12.2006, VK 2-128/06).
  • VK Südbayern, 07.07.2014 - Z3-3-3194-1-24-05/14

    Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend!

    Zwar soll die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 GWB die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt (VK Brandenburg, B. v. 01.11.2011 - Az.: VK 46/11; B. v. 19.04.2011 - Az.: VK 8/11; B. v. 11.11.2010 - Az.: VK 57/10; B. v. 08.11.2010 - Az.: VK 51/10; B. v. 15.10.2010 - Az.: VK 48/10; B. v. 20.09.2010 - Az.: VK 45/10; B. v. 11.01.2010 - Az.: VK 48/09).
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