Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 12.08.2003 - VK 48/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Akteneinsichtsrecht bei einem unzulässigem Nachprüfungsantrag
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dienstleistungsauftrag oder - konzession?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtscharakter der Vergabe der Essenversorgung in Schulen und Kindertagesstätten; Abgrenzung zwischen Lieferauftrag oder Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession; Begriff der öffentlichen Dienstleistungskonzession; Zuschussgewährung als Argument gegen das ...
Besprechungen u.ä.
- dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)
Essensversorgung in Schulen als Dienstleistungs- konzession
Papierfundstellen
- ZfBR 2004, 100 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie …
Auszug aus VK Brandenburg, 12.08.2003 - VK 48/03
Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen sind dagegen nicht in den Anwendungsbereich der DLR aufgenommen worden (vgl. grundlegend zu Dienstleistungen im Sektorenbereich EuGH vom 07.12.2000 Rs C- 324/98 ,,Telaustria", NZBau 2001, 148; ausdrücklich bestätigt für Dienstleistungen im Sinne der DLR durch EuGH vom 30.05.2002 Rs. C-358/00 ,,Verlagsvertrag", NZBau 2003, 50) und unterfallen damit auch nicht dem Vergaberecht des GWB, das der Umsetzung der DLR in das deutsche Recht dient. - OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 4/02
Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?
- EuGH, 30.05.2002 - C-358/00
Buchhändler-Vereinigung - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Öffentliche …
Auszug aus VK Brandenburg, 12.08.2003 - VK 48/03
Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen sind dagegen nicht in den Anwendungsbereich der DLR aufgenommen worden (vgl. grundlegend zu Dienstleistungen im Sektorenbereich EuGH vom 07.12.2000 Rs C- 324/98 ,,Telaustria", NZBau 2001, 148; ausdrücklich bestätigt für Dienstleistungen im Sinne der DLR durch EuGH vom 30.05.2002 Rs. C-358/00 ,,Verlagsvertrag", NZBau 2003, 50) und unterfallen damit auch nicht dem Vergaberecht des GWB, das der Umsetzung der DLR in das deutsche Recht dient.
- BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00
Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen …
Auszug aus VK Brandenburg, 12.08.2003 - VK 48/03
Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt voraus, dass überhaupt ein Vergabenachprüfungsverfahren zulässig ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 Verg W 4/02; BayObLG, Beschluss vom 19.12.2002 Verg 7/00). - OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01
Auszug aus VK Brandenburg, 12.08.2003 - VK 48/03
Bei den Aufträgen für die Essenversorgung an Kindertagesstätten und Schulen handelt es sich um öffentliche Dienstleistungskonzessionen, nämlich um Verträge, bei denen die übertragene Dienstleistung in einem öffentlichen Interesse liegt, der Staat sich also bei Übertragung dieser Pflichten auf den Dritten von einer Aufgabe entlastet, die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrags nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten, der Kommissionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (OLG Brandenburg NZBau 2001, 645). - VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02
Umlagerung einer Siedlungsabfalldeponie
Auszug aus VK Brandenburg, 12.08.2003 - VK 48/03
Ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das nach § 63 Abs. 1 lit. e) GO Bbg. der Bürgermeister zuständig gewesen wäre, ist bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte des § 100 Abs. 1 GWB generell ausgeschlossen (VK Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2002, VK 4/02) und hätte daher auch in dem streitbefangenen Vergabeverfahren nicht vorgelegen.
- VK Brandenburg, 24.06.2021 - VK 11/21
Betrieb einer Schulkantine: Dienstleistungsauftrag oder …
So hat das OLG Brandenburg (Beschluss vom 12. Januar 2010 - Verg W 7/09) den Anteil von einem Drittel verbleibenden Betriebsrisikos für ausreichend erachtet und die dort zur Entscheidung stehende Sachverhaltskonstellation, ebenfalls ein öffentlich-rechtlich geprägter Beschaffungsvorgang, als Vergabe einer Dienstleistungskonzession beurteilt (vgl. bereits VK Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2003 - VK 48/03).
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