Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 11.11.2010 - VK 57/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines Auftraggebers; Akteneinsichtsrecht bei einem offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeinnützige private Kapitalgesellschaft = öffentiche Auftraggeberin!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss des Angebots trotz rechtzeitigen Eingangs bei der Vergabestelle! (IBR 2011, 1035)
Papierfundstellen
- ZfBR 2011, 407 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 17.02.2004 - 1 Verg 15/03
Betreiber eines Krankenhauses: Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB?
Auszug aus VK Brandenburg, 11.11.2010 - VK 57/10
Der Nachprüfungsantrag richtet sich gegen die … gGmbH, die in der Rechtsform einer gemeinnützigen privaten Kapitalgesellschaft als öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr. 2 GWB zu qualifizieren ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 1 Verg 15/03, IBR 2004, 335). - VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03
Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!
Auszug aus VK Brandenburg, 11.11.2010 - VK 57/10
Das ist bei einem offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 - VK 5/03; Beschluss vom 25. Februar 2005 - VK 4/05). - VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 4/05
Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben
Auszug aus VK Brandenburg, 11.11.2010 - VK 57/10
Das ist bei einem offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003 - VK 5/03; Beschluss vom 25. Februar 2005 - VK 4/05).
- VK Südbayern, 07.07.2014 - Z3-3-3194-1-24-05/14
Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend!
Zwar soll die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 GWB die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt (VK Brandenburg, B. v. 01.11.2011 - Az.: VK 46/11; B. v. 19.04.2011 - Az.: VK 8/11; B. v. 11.11.2010 - Az.: VK 57/10; B. v. 08.11.2010 - Az.: VK 51/10; B. v. 15.10.2010 - Az.: VK 48/10; B. v. 20.09.2010 - Az.: VK 45/10; B. v. 11.01.2010 - Az.: VK 48/09). - VK Sachsen, 01.08.2025 - 1/SVK/025-25
e-Angebot muss unter angegebener Adresse eingehen!
Hat der Auftraggeber keine speziellen Angaben gemacht, also z.B. einen bestimmten Bereich seines Geschäftssitzes oder eine genau bezeichnete Stelle in der Anschrift genannt, ist ein schriftliches Angebot regelmäßig dann zugegangen, wenn es zur normalen Geschäftszeit in den Briefkasten des Auftraggebers eingelegt wurde oder bei seiner Empfangs- bzw. Poststelle abgegeben wurde (…vgl. Lausen, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 2, Rz. 35 zu VOB/A-EU § 14) 3. Auflage 2019, ebenso VK Sachsen, Beschl. v. 4. September 2014 - 1SVK/026-14; VK Brandenburg, Beschl. v. 11. November 2010 - VK 57/10). - VK Sachsen, 04.09.2014 - 1/SVK/026-14
Angebot nicht am angegebenen Ort eingereicht: Kein rechtzeitiger Zugang!
Hat der Auftraggeber eine bestimmte Stelle für die Abgabe der Angebote benannt, muss das Angebot auch dort abgegeben werden (vgl. VK Brandenburg, Beschl. v. 11 Oktober 2010 - VK 57/10).
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