Rechtsprechung
| VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bezirksregierung Münster
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - bejaht für den Fall, dass dann ein neues Angebot abgegeben werden kann
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Ausschluss eines Angebots; Zuständigkeit der Vergabekammer Münster; Anbieten eines von der Leistungsbeschreibung abweichenden Produkts; Änderungen an den Verdingungsunterlagen; Voraussetzungen für die Zulassung eines Nebenangebots
Verfahrensgang
- VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
- OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - Verg 26/05
- OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 26/05
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (10)
- OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 32/00
Angebot weicht von Ausschreibung ab: Ausschluss zwingend!
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Dabei kommt es nicht auf die Bedeutung der Abweichung und die wirtschaftlichen oder technischen Auswirkungen an, sondern nach dem Wortlaut der o.g. Vorschriften führt jedwede Änderung der Verdingungsunterlagen, und zwar auch eine Änderung in einem einzelnen Punkt, zwingend zum Ausschluss eines Angebots (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000, Verg 21/00; Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00 zur inhaltsgleichen Bestimmung in der VOL/A).Nur ein solches Verständnis wird auch dem Normzweck der genannten Vorschriften gerecht, der die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne weiteres vergleichbarer Angebote sicherstellen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 85/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00).
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin mag zwar die Ausschreibung in der vorliegenden Form auf das als einziges derzeit marktgängige Produkt der Firma Polythan hinauslaufen, dies führt aber nicht zu einer wettbewerbsfeindlichen Verengung des Angebotsmarktes, die durch § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A verhindert werden soll (in diesem Sinne vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04
Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Vielmehr ist unabhängig vom Umfang und der Intensität der festgestellten ,,Abweichungen" eine Änderung der Verdingungsunterlagen gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004,Verg 47/04; Weyand, Ibr-Kommentar, § 25 Rd. 4446).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz lässt der Senat in ständiger Rechtsprechung aber in dem Fall zu, in welchem der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen und (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004, Verg 47/04).
- BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02
Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 0006/02 und des BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02, vertritt die Antragsgegnerin die Auffassung, eine fehlende Tariftreueerklärung für einen Nachunternehmer führe zwingend zu einem Bieterausschluss, da dieses Erklärungsdefizit zu einer Wettbewerbsverzerrung für die Bieter führen könne und daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.Die Kammer tendiert hier zu der Auffassung, die auch das BayObLG im Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02 vertreten hat.
- OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02
Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei …
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
05.09.2002, 1 Verg 2/02). - OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Dabei kommt es nicht auf die Bedeutung der Abweichung und die wirtschaftlichen oder technischen Auswirkungen an, sondern nach dem Wortlaut der o.g. Vorschriften führt jedwede Änderung der Verdingungsunterlagen, und zwar auch eine Änderung in einem einzelnen Punkt, zwingend zum Ausschluss eines Angebots (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000, Verg 21/00; Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00 zur inhaltsgleichen Bestimmung in der VOL/A). - BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung …
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Nur ein solches Verständnis wird auch dem Normzweck der genannten Vorschriften gerecht, der die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne weiteres vergleichbarer Angebote sicherstellen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll (BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 85/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00). - OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Denn das Gesetz sieht keine Wartefrist vor und es besteht auch nach dem Sinn und Zweck der Präklusionsregeln kein genereller Anlass dafür (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000, 11 Verg 1/99). - OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
Verdingungsunterlagen
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 0006/02 und des BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02, vertritt die Antragsgegnerin die Auffassung, eine fehlende Tariftreueerklärung für einen Nachunternehmer führe zwingend zu einem Bieterausschluss, da dieses Erklärungsdefizit zu einer Wettbewerbsverzerrung für die Bieter führen könne und daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. - BayObLG, 08.12.2004 - Verg 19/04
Wertungsausschluss bei Produktangebot in Ausführung Messing verchromt statt …
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Ein derartiges Angebot muss nach dem Beschluss des BayObLG vom 08.12.2004, Verg 19/04, auch schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen kann. - VK Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - VK 14/04
die TL-Streu haben keine bieterschützende Wirkung
Auszug aus VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05
Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2004, VK 14/04).
- VK Südbayern, 29.01.2007 - Z3-3-3194-1-39-12/06
Interesse am Auftrag ist weit auszulegen!
Nach der Rechtsprechung der Vergabekammer Münster (Beschluss v. 20.04.2005, Az. VK 6/05) sei die Antragstellerin verpflichtet gewesen, sich das ausgeschriebene Produkt zu besorgen und in ihrem Angebot anzubieten.Der von der Vergabestelle zitierten Rechtsauffassung der Vergabekammer Münster (Beschluss vom 20.04.2005, Az. VK 06/05) wird im vorliegenden Fall nicht beigetreten.
Es ist daher nicht Aufgabe der Vergabekammer, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu überprüfen, da das Vergaberecht nicht regelt, ob ein öffentlicher Auftraggeber sich zu einer Beschaffung entschließt oder welchen Gegenstand er beschafft (vgl. VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 06/05).
Daher war und ist es allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2004, 203-VgK-29/2004; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02); die Vergabestelle war auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer (einschließlich der Ast) leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).
- VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06
Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität
Es ist daher nicht Aufgabe der Vergabekammer, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu überprüfen, da das Vergaberecht nicht regelt, ob ein öffentlicher Auftraggeber sich zu einer Beschaffung entschließt oder welchen Gegenstand er beschafft (vgl. VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 06/05).Daher war und ist es allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2004, 203-VgK-29/2004; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02); die Vergabestelle war auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer (einschließlich der ASt) leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).
- VK Südbayern, 21.07.2008 - Z3-3-3194-1-23-06/08
Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!
Es ist daher nicht Aufgabe der Vergabekammer, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu überprüfen, da das Vergaberecht nicht regelt, ob ein öffentlicher Auftraggeber sich zu einer Beschaffung entschließt oder welchen Gegenstand er beschafft (vgl. VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 06/05).Daher war und ist es allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2004, 203-VgK-29/2004; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02); die Vergabestelle war auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer (einschließlich der Antragstellerin) leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).
- OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 26/05
Anforderungen an die Beschaffenheit der gewünschten Leistung
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 20. April 2005 (VK 6/05) wird zurückgewiesen. - VK Schleswig-Holstein, 22.07.2009 - VK-SH 6/09
Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!
Der öffentliche Auftraggeber ist Herr seines Vergabeverfahrens und darf als Ausdruck der Privatautonomie grundsätzlich selbst entscheiden, was er in welcher Ausführungsart beschaffen will (erkennende Kammer, Beschluss vom 26.05.2009 VK-SH 04/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2005 Verg 26/05 und Beschluss vom 14.04.2005 Verg 93/04; VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005 VK 6/05). - VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05
Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung
Nur ein solches Verständnis wird im übrigen auch dem Normzweck der genannten Vorschriften gerecht, der die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne weiteres vergleichbarer Angebote sicherstellen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001, Verg 32/00;VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05). - VK Münster, 17.06.2005 - VK 12/05
Was sind "technische Spezifikationen"?
Wie bereits mit Beschluss der Kammer vom 20.04.2005, VK 6/05, ausgeführt, tendiert die Kammer trotz der gegenteiligen Ausführungen im Vordruck ,,Tariftreueerklärung"- zu der Auffassung, dass die Angebote im Zeitpunkt des Submissionstermins annahmefähig sein müssen. - OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - Verg 26/05 Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 20. April 2005 (VK 6/05) zu verlängern, wird zurückgewiesen.
- VK Münster, 25.01.2006 - VK 23/05
Anforderungen für Nebenangebote
Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Hersteller und Händler leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2005, VII Verg 26/05). - VK Saarland, 31.01.2006 - 1 VK 05/05
Vereinbarung von Index- oder Preisgleitklauseln im Angebotsanschreiben
Nur ein solches Verständnis wird im Übrigen auch dem Normzweck der genannten Vorschriften gerecht, der die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne Weiteres vergleichbarer Angebote sicherstellen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2001, Verg 32/00; VK Münster, Beschluss v. 20.04.2005, VK 6/05). - VK Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - VK-SH 6/11
Bestehende Verträge i.S.v. § 101b GWB sind anzugreifen!
- VK Saarland, 15.03.2006 - 3 VK 02/06
Änderungen der Verdingungsunterlagen
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Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - abgelehnt
- VERIS
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter; Wertung eines Angebots mit Änderungen als Nebenangebot; Unklarheit über die Mautgebühren für Transportleistungen als zulässiger Vorbehalt in den Verdingungsunterlagen
- ibr-online
Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch ein Begleitschreiben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Können Verdingungsunterlagen in einem Begleitschreiben abgeändert werden? (IBR 2006, 290)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot
Auszug aus VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 6/05
Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht (BayObLG, NZBau 2001, 643; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. Mai 2002 6 Verg 3/02). - OLG Jena, 17.03.2003 - 6 Verg 2/03
Antragsbefugnis; Angebotsveränderung; Rechtsschutz, einstweiliger
Auszug aus VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 6/05
Es ist ein anerkennenswertes Auftraggeberinteresse zu verhindern, dass über die Geltung von Vertragsbedingungen nachträglich Streit entsteht bzw. von vornherein einen solchen Streit dadurch zu unterbinden, dass ergänzende Bedingungen als Abweichung von den Verdingungsunterlagen behandelt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2003 6 Verg 2/03). - BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01
Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 6/05
Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht (BayObLG, NZBau 2001, 643; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. Mai 2002 6 Verg 3/02). - OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Rücknahme einer …
Auszug aus VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 6/05
Das gilt insbesondere im Hinblick auf die in § 113 GWB normierten Mitwirkungs- und Förderpflichten der Beteiligten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 2001 Verg 27/01). - BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04
Gebührenbemessung durch die Vergabekammer
Auszug aus VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 6/05
Für die wirtschaftliche Bedeutung ist regelmäßig die geprüfte Summe im Angebot des Bieters der maßgebliche Gesichtspunkt (BayObLG, Beschluss vom 13. April 2004 Verg 5/04).
- VK Münster, 15.08.2007 - VK 13/07
Änderung der Verdingungsunterlagen durch Beifügung von Unterlagen
Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt auch vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet, OLG Düsseldorf, 20.05.2005, Verg 19/05, wobei die Änderungen an den Verdingungsunterlagen auch durch die Beifügung von Unterlagen und Begleitschreiben entstehen können, die von den in den Verdingungsunterlagen vorgegebenen Vorgaben abweichen, so VK Bund, 21.04.2004, VK 1-45/04; VK Brandenburg, 25.02.2005, VK 6/05.Vielmehr ist unabhängig vom Umfang und der Intensität der festgestellten Abweichungen eine Änderung der Verdingungsunterlagen gegeben, OLG Düsseldorf, 15.12.2004, Verg 47/04; VK Münster, 20.04.2005, VK 6/05.
Es ist ein anerkennenswertes Auftraggeberinteresse zu verhindern, dass über die Geltung von Vertragsbedingungen nachträglich Streit entsteht bzw. von vornherein einen solchen Streit dadurch zu unterbinden, dass ergänzende Bedingungen als Abweichung von den Verdingungsunterlagen behandelt werden, VK Brandenburg, 25.02.2005, VK 6/05, VK Bund, 21.04.2004, VK 1-45/04.
- OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
Öffentliche Auftragsvergabe: Schadensersatzanspruch gegen einen Auftragnehmer …
Durch das Begleitschreiben kann daher das Angebot von den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis abweichen (…vgl. Dähne in Kapellmann / Messerschmidt VOB 2. Aufl. § 21 VOB/A RN 22; VK Brandenburg IBR 2006, 290, Leitsatz 1; vgl. auch BGH BauR 2009, 971, Juris RN 18). - VK Münster, 31.10.2007 - VK 22/07
Rechtsverbindliche Erklärungen im Begleitschreiben: Teil des Angebots!
Es ist ein anerkennenswertes Auftraggeberinteresse zu verhindern, dass über die Geltung von Vertragsbedingungen nachträglich Streit entsteht bzw. von vornherein einen solchen Streit zu unterbinden, VK Brandenburg, 25.05.2005, VK 6/05; VK Bund, 21.04.2004, VK 1-45/04.Dies gilt unabhängig vom Umfang und der Intensität der festgestellten Abweichungen, OLG Düsseldorf, 15.12.2004, Verg 47/04; VK Münster, 20.04.2005, VK 6/05.
- VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06
Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote
Es ist ein anerkennenswertes Auftraggeberinteresse zu verhindern, dass über die Geltung von Vertragsbedingungen nachträglich Streit entsteht bzw. von vornherein einen solchen Streit dadurch zu unterbinden, dass ergänzende Bedingungen als Abweichung von den Verdingungsunterlagen behandelt werden (1. VK Sachsen, B. v. 16.09.2005 - Az.: l/SVK/l 14-05; VK Brandenburg, B. v. 25.02.2005 - Az.: VK 6/05). - VK Brandenburg, 20.10.2006 - 2 VK 42/06
Revitalisierung und Erschließung von Planstraßen
Zwar stellt eine Änderung der Verdingungsunterlagen grundsätzlich einen Ausschlussgrund nach §§ 21 Nr. 1 Abs. 2, 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A dar, unabhängig davon, wie wesentlich die Änderungen für die Vergleichbarkeit der Angebote gewesen sind und ob sie Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben (VK Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2005; VK 6/05).
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Rechtsprechung
| VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 24.11.2005 - VK 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- kirchenrecht-ekd.de
, S. 26
Rechtsweg, Zusatzversorgungskasse
- kirchenrecht-ekvw.de
§ 19 VwGG; § 46 b Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
Rechtsweg (unzulässig), Ausgleichsbetrag, Zusatzversorgungskasse
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Rechtsprechung
| Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 30.09.2005 - VK 6/2005 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekir.de
Art. 81 Abs. 4 KO; Art. 148 Abs. 3 KO; § 10 Abs. 2 und 3 Vokationsordnung
Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis für die Sekundarstufe II, Vokation
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Rechtsprechung
| Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 24.11.2005 - VK 6/05 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
§ 19 VwGG; § 46 b Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
Rechtsweg (unzulässig), Ausgleichsbetrag, Zusatzversorgungskasse
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