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Weitere Entscheidung unten: VK Arnsberg, 20.07.2010

Rechtsprechung
   VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19160
VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10 (https://dejure.org/2010,19160)
VK Münster, Entscheidung vom 16.12.2010 - VK 9/10 (https://dejure.org/2010,19160)
VK Münster, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - VK 9/10 (https://dejure.org/2010,19160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Vergabestelle eigene Erfahrungen berücksichtigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung und Verwertung früherer Erfahrungen mit einem Unternehmen i.R.d. Eignungsbeurteilung einer Vergabestelle; Aussagekräftige Bewertung der Eignungsmerkmale der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit i.R.e. laufenden Ausschreibung in Abgrenzung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsprüfung: Vergabestelle darf Erfahrungen aus früheren Bauvorhaben berücksichtigen! (IBR 2011, 293)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2011, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages …

    Auszug aus VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10
    Die Eignungsmerkmale der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen - sollen sie aussagekräftig bewertet werden -nicht aufgrund einer bloßen Momentaufnahme im Rahmen einer laufenden Ausschreibung beurteilt werden, will sich der Auftraggeber nicht dem Vorwurf aussetzen, der Eignungsbewertung einen unvollständigen Sachverhalt zugrunde zu legen, vgl. OLG Düsseldorf, 4.2.2009, Verg 65/08; OLG Brandenburg, 14.9.2010, Verg W 8/10.

    a) Unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4.2.2009, Verg 65/08, hat auch die Kammer die Vergabeentscheidung der Antragsgegnerin unter dem Blickwinkel derjenigen Fakten beurteilt, die außer Streit stehen oder von der Antragstellerin nicht ausgeschlossen werden konnten.

  • OLG Brandenburg, 14.09.2010 - Verg W 8/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …

    Auszug aus VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10
    Die Eignungsmerkmale der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen - sollen sie aussagekräftig bewertet werden -nicht aufgrund einer bloßen Momentaufnahme im Rahmen einer laufenden Ausschreibung beurteilt werden, will sich der Auftraggeber nicht dem Vorwurf aussetzen, der Eignungsbewertung einen unvollständigen Sachverhalt zugrunde zu legen, vgl. OLG Düsseldorf, 4.2.2009, Verg 65/08; OLG Brandenburg, 14.9.2010, Verg W 8/10.

    Im Falle des OLG Brandenburg, Verg W 8/10 ging es um eine zuvor erfolgte Vertragskündigung; ob diese wirksam erfolgt war, blieb dahin gestellt.

  • VK Münster, 14.01.2010 - VK 24/09

    Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bieters

    Auszug aus VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10
    Bei dieser materiellen Eignungsprüfung hat die Vergabestelle einen Beurteilungsspielraum, der im Vergabenachprüfungsverfahren nur beschränkt, aber unter anderem darauf zu kontrollieren ist, ob der der Eignungsprüfung zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und bei der Eignungsbewertung berücksichtigt worden ist, allgemeine Bewertungsmaßstäbe eingehalten worden sind und sachwidrige Erwägungen dabei keine Rolle gespielt haben, so u.a. OLG Düsseldorf, 29.4.2009, Verg 76/08, VK Münster, 14.1.2010, VK 24/09.

    Ein Vergabeverfahren oder ein Nachprüfungsverfahren, ist trotz des Untersuchungsgrundsatzes aus § 110 GWB nicht darauf ausgerichtet, solchen Tatsachenbehauptungen nachzugehen und gegebenenfalls zu beweisen oder zu widerlegen, VK Münster, 14.1.2010, VK 24/09.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Verg 76/08

    Ausschluss eines Angebots betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen …

    Auszug aus VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10
    Bei der inhaltlichen Eignungsprüfung, zu der auch die Prüfung der Zuverlässigkeit des Bieters gehört, hat der Auftraggeber mit Blick auf den Zeitraum der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob von dem betreffenden Bieter oder Bewerber unter allen heranzuziehenden Gesichtspunkten eine einwandfreie und vertragsgemäße Auftragsdurchführung zu erwarten ist, OLG Düsseldorf, 29.4.2009, Verg 76/08.

    Bei dieser materiellen Eignungsprüfung hat die Vergabestelle einen Beurteilungsspielraum, der im Vergabenachprüfungsverfahren nur beschränkt, aber unter anderem darauf zu kontrollieren ist, ob der der Eignungsprüfung zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und bei der Eignungsbewertung berücksichtigt worden ist, allgemeine Bewertungsmaßstäbe eingehalten worden sind und sachwidrige Erwägungen dabei keine Rolle gespielt haben, so u.a. OLG Düsseldorf, 29.4.2009, Verg 76/08, VK Münster, 14.1.2010, VK 24/09.

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Ermessensspielraum bei Angebotsausschluß wegen schwerer …

    Auszug aus VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10
    Auch hinsichtlich dieser Voraussetzungen hat eine Vergabestelle einen Beurteilungsspielraum und muss die ihr bekannt gewordenen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale pflichtgemäß prüfen, OLG Frankfurt, 20.7.2004, 11 Verg 6/04, wobei aber weder eine Verurteilung noch ein Geständnis vorliegen müssen, OLG Düsseldorf, 28.7.2005, Verg 42/05.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 42/05

    Ausschluss eines Bieters wegen einer schweren Verfehlung

    Auszug aus VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10
    Auch hinsichtlich dieser Voraussetzungen hat eine Vergabestelle einen Beurteilungsspielraum und muss die ihr bekannt gewordenen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale pflichtgemäß prüfen, OLG Frankfurt, 20.7.2004, 11 Verg 6/04, wobei aber weder eine Verurteilung noch ein Geständnis vorliegen müssen, OLG Düsseldorf, 28.7.2005, Verg 42/05.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Münster, 16.12.2010 - VK 9/10
    Bei der Frage der formalen Eignungsprüfung steht der Vergabestelle ein Wertungsspielraum nicht zu, sondern erst bei der materiellen Eignungsprüfung hat der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 26.11.2008, Verg 54/08.
  • LG Bremen, 04.05.2016 - 1 O 610/14

    Einsatz nicht genehmigter Nach-Nachunternehmer: Bieter unzuverlässig!

    Hinsichtlich des Prüfungsmaßstabs und des Verfahrens führt die Vergabekammer Münster unter Verweis auf weitere Entscheidungen - im Beschluss vom 16.12.2010 zum Aktenzeichen VK 9/10 aus (…Rn. 58-62 und 80-82), dass bei der inhaltlichen Eignungsprüfung, zu der auch die Prüfung der Zuverlässigkeit des Bieters gehört, der Auftraggeber eine Prognoseentscheidung darüber zu treffen hat, ob vom Bieter unter allen heranzuziehenden Gesichtspunkten eine einwandfreie und vertragsgemäße Auftragsdurchführung zu erwarten ist.
  • VK Arnsberg, 08.12.2014 - VK 21/14

    Unvollständige Verpflichtungserklärung: Sind Erklärungsteile nachholbar?

    Die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ist ein wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, die einem Öffentlichen Auftraggeber einen Bewertungsspielraum einräumen, der zudem nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 -Verg 55/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.05.11 - Verg 26/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.06.10 - Verg 14/10; VK Münster, Beschl. v. 16.12.10 - VK 09/10).
  • VK Arnsberg, 06.08.2013 - VK 11/13

    VOF-Referenzen: Auch für GU erbrachte Planungsleistungen zählen!

    Materiell ist die Prüfung der Eignung eines Unternehmens wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, die einem Öffentlichen Auftraggeber einen Bewertungsspielraum einräumen, der zudem nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v, 06.05.11 - Verg 26/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.06.10 - Verg 14/10; VK Münster, Beschl. v. 16.12.10 - VK 9/10).
  • VK Arnsberg, 16.12.2013 - VK 21/13

    Wesentlicher Teil der Leistung nicht umfasst: Referenz nicht vergleichbar!

    Materiell ist die Prüfung der Eignung eines Unternehmens wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, die einem Öffentlichen Auftraggeber einen Bewertungsspielraum einräumen, der zudem nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v, 06.05.11 - Verg 26/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.06.10 - Verg 14/10; VK Münster, Beschl. v. 16.12.1.0 - VK 09/10).
  • VK Westfalen, 29.07.2016 - VK 2-25/16

    Nicht wertungsrelevante Preise können nachgefordert werden!

    Die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ist damit ein wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, die einem Öffentlichen Auftraggeber einen Bewertungsspielraum einräumen, der zudem nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Düsseldorf', Beschl. v, 06.05.11 - Verg 26/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.06.10 - Verg 14/10; VK Münster, Beschl. v. 16.12.10 - VK 09/10).
  • VK Arnsberg, 24.01.2014 - VK 23/13

    Auch äußerst knappe Erklärungsfristen sind einzuhalten!

    Die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ist damit ein wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, die einem Öffentlichen Auftraggeber einen Bewertungsspielraum einräumen, der zudem nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Düsseldorf', Beschl. v, 06.05.11 - Verg 26/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.06.10 - Verg 14/10; VK Münster, Beschl. v. 16.12.1.0 - VK 09/10).
  • VK Berlin, 07.11.2023 - VK-B1-15/22

    Rüge darf nicht "ins Blaue hinein" abgegeben werden!

    Rn. 82 Bei der Wertung der Angebote und namentlich auch bei der Bewertung von Qualitätskriterien wie Konzepten genießen öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 04.04.2017; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017; OLG München, Beschluss vom 17.09.2015. Die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschreitet die Vergabestelle erst dann, wenn sie entweder ein vorgeschriebenes Verfahren nicht einhält, wenn sie von einem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, wenn sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder wenn bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes als auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (vgl. OLG Frankfurt a. M. VergabeR 2009, 629 (636); OLG Schleswig, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 Verg 6/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2009 - Verg 76/08; VK Münster, Beschl. v. 16.12.2010 - VK 9/10; Beschl. v. 14.1.2010 - VK 24/09).
  • VK Westfalen, 16.04.2015 - VK 2-9/15

    Umbau eines erheblich schadstoffkontaminierten Gebäudes: Anforderungen an die …

    Die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ist ein wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, die einem Öffentlichen Auftraggeber einen Bewertungsspielraum einräumen, der zudem nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.05.11 - Verg 26/11; OLG Düsseldorf, Besohl. v. 09.06.10 - Verg 14/10; VK Münster, Beschl. v. 16.12.10 - VK 09/10).
  • VK Berlin, 25.04.2025 - VK-B1-01/25

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an einen Angebotsausschluss wegen …

    Rn. 78 Bei der Wertung der Angebote genießen öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 04.04.2017; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017; OLG München, Beschluss vom 17.09.2015. Die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschreitet die Vergabestelle erst dann, wenn sie entweder ein vorgeschriebenes Verfahren nicht einhält, wenn sie von einem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, wenn sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder wenn bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes als auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (vgl. OLG Frankfurt a. M. VergabeR 2009, 629 (636); OLG Schleswig, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 Verg 6/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2009 - Verg 76/08; VK Münster, Beschl. v. 16.12.2010 - VK 9/10; Beschl. v. 14.1.2010 - VK 24/09).
  • VK Berlin, 25.04.2025 - VK-B1-1/25

    Anforderungen an Ausschluss wegen versuchter unzulässiger Beeinflussung?

    Bei der Wertung der Angebote genießen öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 04.04.2017; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017; OLG München, Beschluss vom 17.09.2015. Die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschreitet die Vergabestelle erst dann, wenn sie entweder ein vorgeschriebenes Verfahren nicht einhält, wenn sie von einem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, wenn sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder wenn bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes als auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde (vgl. OLG Frankfurt a. M. VergabeR 2009, 629 (636); OLG Schleswig, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 Verg 6/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2009 - Verg 76/08; VK Münster, Beschl. v. 16.12.2010 - VK 9/10; Beschl. v. 14.1.2010 - VK 24/09).
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Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 20.07.2010 - VK 9/10, VK 09/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29275
VK Arnsberg, 20.07.2010 - VK 9/10, VK 09/10 (https://dejure.org/2010,29275)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 20.07.2010 - VK 9/10, VK 09/10 (https://dejure.org/2010,29275)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - VK 9/10, VK 09/10 (https://dejure.org/2010,29275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus VK Arnsberg, 20.07.2010 - VK 9/10
    Diese Auffassung ist noch einmal vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (BVerfG vom 29.7.2004, Az.: 2 BvR 2248/03).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

    Auszug aus VK Arnsberg, 20.07.2010 - VK 9/10
    Der Abgabe eines Angebots bedarf es bei dieser Sachlage nicht, wie das OLG Düsseldorf schon in der Entscheidung vom 8.9.2004 (Az.: Verg 38/04) festgestellt hat.
  • VK Münster, 22.09.2009 - VK 16/09

    Vergaberechtliche Fragen der Sammlung von Altpapier und Gelbem Sack

    Auszug aus VK Arnsberg, 20.07.2010 - VK 9/10
    Nach Auffassung der VK Münster ist die Leistungsbeschreibung dann eindeutig und vollständig, wenn sie Art und Umfang der geforderten Leistung mit allen dafür maßgebenden Bedingungen zur Ermittlung des Leistungsumfangs zweifelsfrei erkennen lässt, keine Widersprüche in sich oder zu anderen Regelungen enthält und für die Leistung spezifische Bedingungen und Anforderungen darstellt (VK Münster, B. v. 22.09.2009 - Az.: VK 16/09).
  • VK Sachsen, 29.08.2018 - 1/SVK/027-18

    Konzeptionelle oder innovative Leistungen dürfen funktional beschrieben werden!

    Bei funktionalen Ausschreibungen gilt der Bestimmtheitsgrundsatz eingeschränkt, da eine funktionale Leistungsbeschreibung den Auftragsgegenstand per se nicht so detailliert festlegen kann wie eine konventionelle Leistungsbeschreibung (VK Arnsberg, Beschluss vom 20. Juli 2010 VK 9/10; VK Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2010 - VK 39/10).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - Verg 35/10

    Anforderungen an die Ausschreibung von Abschlepp- und Bergungsleistungen

    Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 20. Juli 2010 (VK 09/10) wird abgelehnt.
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