Rechtsprechung
| VK Bund, 23.05.2002 - VK 2-18/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Unverzüglichkeit der Rüge bei Fehlern in der Bekanntmachung/den Verdingungsunterlagen (nicht auf den ersten Blick erkennbare Fehler)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Lieferung von Schuhen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschließende Regelung des Kriterienkatalogs hinsichtlich einer europaweiten Ausschreibung; Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bieter; Grundsatz der Eindeutigkeit und Vollständigkeit im Rahmen der Leistungsbeschreibung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Forderung nach Angebotsmuster unzulässig!
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VK Bund, 23.05.2002 - VK 2-16/02
Lieferung von Schuhen
Auszug aus VK Bund, 23.05.2002 - VK 2-18/02
Auf Vorhalt der Vergabekammer räumte sie jedoch ein, dass sie der Antragstellerin in dem Parallelverfahren VK 2 - 16/02 auf telefonische Anfrage eine Mustersohle überlassen habe.Die VSt hat zudem indirekt eingeräumt, dass die TL insoweit nicht ausreichten, die Form für die Sohle herzustellen, indem sie in der mündlichen Verhandlung zu dem Parallelverfahren VK 2 - 16/02 sagte, dass die Bieter, die Schwierigkeiten mit der Herstellung der Form hatten, bei ihr eine Mustersohle abfordern konnten.
Dieser Hinweis steht in offensichtlichem Widerspruch zu der Tatsache, dass der Antragstellerin in dem Parallelverfahren VK 2 - 16/02 eine Mustersohle auf eine telefonisch vorgebrachte Bitte übersandt wurde.
Auf die Hinweise der Vergabekammer in dem Beschluss im Parallelverfahren VK 2 - 16/02 betreffend die Punkte, die die VSt bei künftigen Ausschreibungen zur Vermeidung von fehlerhaften Entscheidungen und damit von Nachprüfungsverfahren beachten sollte, wird verwiesen.
- OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten
- OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung
Auszug aus VK Bund, 23.05.2002 - VK 2-18/02
Es besteht auch grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um etwaige ungewisse rechtliche Bedenken durch dessen Rechtsrat zu erhärten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2001, Verg 32/01, S. 5 f). - VK Bund, 26.08.1999 - VK 2-22/99
Errichtung einer thermischen Entsorgungsanlage für Fundmunition mit …
Auszug aus VK Bund, 23.05.2002 - VK 2-18/02
Eine Obliegenheit zur Rüge, die gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB positive Kenntnis des Bieters von dem betreffenden Vergabefehler voraussetzt, bestand daher nicht (vgl. VK 2 - 22/99).
- VK Sachsen, 14.04.2008 - 1/SVK/013-08
Bindung an Wertungsmatrix
Für die Antragsbefugnis ist das ausreichend (2. VK Bund, B. v. 23.5.2002 - Az.: VK 2-18/02). - VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?
b) Zwar fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass der preisliche Nachteil des Angebots des Antragstellers im Vergleich zu den anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien (z.B. Qualität und Zuschlagfrist) kompensiert werden kann (so 3. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2005, VK3-22/05; wohl auch VK Berlin, Beschluss vom 10.09.2004, VK-B2-44/04; VK Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002, VgK FB 3/02; OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002, WVerg 18/02; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002,VK1-05/02; a.A. offenbar 2. VK Bund, Beschluss vom 23.05.2002, VK2-18/02, wohl auch VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2002, 1/SVK/028-02). - VK Bund, 23.05.2002 - VK 2-16/02
Lieferung von Schuhen
Da die Lieferung einer Mustersohle in den TL nicht vorgesehen war, sondern, wie der Parallelfall VK 2 - 18/02 besonders deutlich macht, auf dem Entgegenkommen der VSt beruhte, kann die Leistungsbeschreibung im vorliegenden Fall nicht als erschöpfend angesehen werden.
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