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Rechtsprechung
   VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7870
VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04 (https://dejure.org/2004,7870)
VK Bund, Entscheidung vom 14.12.2004 - VK 2-208/04 (https://dejure.org/2004,7870)
VK Bund, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - VK 2-208/04 (https://dejure.org/2004,7870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: für die "Erkennbarkeit" in personeller Hinsicht ist im Sinne eines generalisierenden Maßstabes pauschal auf die sich als Bieter beteiligenden Unternehmen als solche abzustellen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe einer Grundinstandsetzung - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Auslösung der Rügeobliegenheit des Bieters; Maßstab für die Beurteilung der Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes; Anforderungen an die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens; Antragsbefugnis eines zwingend von der Wertung auszuschließenden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestbedingungen für Nebenangebote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zimmerer-mdl.de PDF (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für Nebenangebote

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    Mindestbedingungen für Nebenangebote

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestbedingungen für Nebenangebote: Detailvorgaben in den Ausschreibungsbedingungen sind nicht erforderlich! (IBR 2005, 168)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04

    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Sinn eines Nebenangebotes ist es, eine vom Hauptangebot abweichende Lösung vorzuschlagen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Es handelt sich insoweit nicht um ein Nebenangebot (…Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 25 VOB/A, Rn. 27; so wohl auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Sinn eines Nebenangebotes ist es, eine vom Hauptangebot abweichende Lösung vorzuschlagen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

    Es handelt sich insoweit nicht um ein Nebenangebot (…Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 25 VOB/A, Rn. 27; so wohl auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004 - Verg 013/04).

  • KG, 17.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

    Zulässigkeit der Rüge der Wahl der öffentlichen Ausschreibung durch den …

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB stellt für die "Erkennbarkeit" im Sinne eines generalisierenden Maßstabes pauschal auf die sich als Bieter beteiligenden Unternehmen als solche ab und nimmt keine Rücksicht auf unterschiedliche Erkenntnisstände der Mitarbeiter bei innerbetrieblicher Arbeitsteilung (KG, Beschluss vom 10. Oktober 2004, 2 KartVerg 13/02).

    Die ASt muss sich dementsprechend so behandeln lassen, als ob das Verhandlungsverfahren nach dem 4. Abschnitt die richtige Vergabeart wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2002, Verg 36/01; KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002, 2 KartVerg 13/02).

    § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB stellt für die "Erkennbarkeit" im Sinne eines generalisierenden Maßstabes pauschal auf die sich als Bieter beteiligenden Unternehmen als solche ab und nimmt keine Rücksicht auf unterschiedliche Erkenntnisstände der Mitarbeiter bei innerbetrieblicher Arbeitsteilung (KG, Beschluss vom 10. Oktober 2004, 2 KartVerg 13/02).

    Die ASt muss sich dementsprechend so behandeln lassen, als ob das Verhandlungsverfahren nach dem 4. Abschnitt die richtige Vergabeart wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2002, Verg 36/01; KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002, 2 KartVerg 13/02).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Die Beigeladene hat auch ein Kostenrisiko auf sich genommen, indem sie beantragt hat, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen und sich schriftsätzlich zur Sache geäußert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, Verg. 12/03, und vom 29. Juni 2004, Verg. 21/04).

    Die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten der Beigeladenen war bereits aus Gründen der Waffengleichheit zur ebenfalls anwaltlich vertretenen ASt notwendig, um den gegen die zu ihren Gunsten bestehende Zuschlagsentscheidung gerichteten Nachprüfungsantrag abzuwehren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03).

    Die Beigeladene hat auch ein Kostenrisiko auf sich genommen, indem sie beantragt hat, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen und sich schriftsätzlich zur Sache geäußert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, Verg. 12/03, und vom 29. Juni 2004, Verg. 21/04).

    Die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten der Beigeladenen war bereits aus Gründen der Waffengleichheit zur ebenfalls anwaltlich vertretenen ASt notwendig, um den gegen die zu ihren Gunsten bestehende Zuschlagsentscheidung gerichteten Nachprüfungsantrag abzuwehren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03).

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind Nebenangebote nur dann wertbar, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen, welche der Auftraggeber für Nebenangebote aufgestellt hat (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, C-421/01).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind Nebenangebote nur dann wertbar, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen, welche der Auftraggeber für Nebenangebote aufgestellt hat (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, C-421/01).

  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Aus der auf der Europäischen Baukoordinierungsrichtlinie basierenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 2. Dezember 1999 "Holst Italia", C-176/98, unter Hinweis auf weitere Urteile) wird teilweise der allgemeine Grundsatz abgeleitet, dass Unternehmen, die nicht selbst über die personellen und sachlichen Mittel zur Bauausführung verfügen, nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen werden dürfen (…so Brinker/Ohler in: Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, Abschnitt 1, § 25, Rn. 50).

    Aus der auf der Europäischen Baukoordinierungsrichtlinie basierenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 2. Dezember 1999 "Holst Italia", C-176/98, unter Hinweis auf weitere Urteile) wird teilweise der allgemeine Grundsatz abgeleitet, dass Unternehmen, die nicht selbst über die personellen und sachlichen Mittel zur Bauausführung verfügen, nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen werden dürfen (…so Brinker/Ohler in: Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB Teil A, Abschnitt 1, § 25, Rn. 50).

  • VK Bund, 11.03.2004 - VK 1-151/03

    Instandhaltung und Pflege von Hardware und Software

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Dies kann der Fall sein, wenn das Angebot die in der Ausschreibung geforderten Mindestbedingungen nicht einhält (VK 1- 151/03, Beschluss vom 11. März 2004).

    Dies kann der Fall sein, wenn das Angebot die in der Ausschreibung geforderten Mindestbedingungen nicht einhält (VK 1- 151/03, Beschluss vom 11. März 2004).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber gemäß § 128 Abs. 4 S. 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG wird im Nachprüfungsverfahren als notwendig anerkannt, wenn der Auftraggeber wegen des Ineinandergreifens verschiedener zu beachtender Rechtsebenen der Nachprüfungsregeln nicht einfache Rechtsprobleme zu bewältigen hat, insbesondere eines Rechtsanwalts zur Herstellung der prozessualen Waffengleichheit gegenüber einem anwaltlich vertretenen Antragsteller bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000 - Verg 1/00 und Beschlüsse vom 13. August 2004 - Verg 12/04 und 14/04; BayObLG, Beschluss vom 12. April 2000, Verg 1/00 3/Str/v/Str).

    Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber gemäß § 128 Abs. 4 S. 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG wird im Nachprüfungsverfahren als notwendig anerkannt, wenn der Auftraggeber wegen des Ineinandergreifens verschiedener zu beachtender Rechtsebenen der Nachprüfungsregeln nicht einfache Rechtsprobleme zu bewältigen hat, insbesondere eines Rechtsanwalts zur Herstellung der prozessualen Waffengleichheit gegenüber einem anwaltlich vertretenen Antragsteller bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000 - Verg 1/00 und Beschlüsse vom 13. August 2004 - Verg 12/04 und 14/04; BayObLG, Beschluss vom 12. April 2000, Verg 1/00 3/Str/v/Str).

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - Verg 36/01

    Ausnahme vom grundsätzlich beim Bieter liegenden Übermittlungsrisiko

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Die ASt muss sich dementsprechend so behandeln lassen, als ob das Verhandlungsverfahren nach dem 4. Abschnitt die richtige Vergabeart wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2002, Verg 36/01; KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002, 2 KartVerg 13/02).

    Die ASt muss sich dementsprechend so behandeln lassen, als ob das Verhandlungsverfahren nach dem 4. Abschnitt die richtige Vergabeart wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2002, Verg 36/01; KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002, 2 KartVerg 13/02).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Zwar ist bei Nichtvorlage einer in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachunternehmererklärung nach VOB/A 1. bis 3. Abschnitt grundsätzlich das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zwingend auszuschließen, weil es sich hierbei um eine Erklärung handelt, die für die Vergabeentscheidung relevant ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003, Verg 32/03).

    Zwar ist bei Nichtvorlage einer in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachunternehmererklärung nach VOB/A 1. bis 3. Abschnitt grundsätzlich das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zwingend auszuschließen, weil es sich hierbei um eine Erklärung handelt, die für die Vergabeentscheidung relevant ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003, Verg 32/03).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 10/00

    Kann die Bietereignung vom Nachunternehmereinsatz abhängen?

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04
    Die Grundsatzfrage nach der Zulässigkeit sogenannter "Generalübernehmer" (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2001 - Verg 10/00) bedarf vorliegend jedoch keiner Entscheidung.

    Die Grundsatzfrage nach der Zulässigkeit sogenannter "Generalübernehmer" (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2001 - Verg 10/00) bedarf vorliegend jedoch keiner Entscheidung.

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

  • BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangaben

  • VK Bund, 11.10.2004 - VK 1-174/04

    Ingenieurtechnische Bearbeitung der Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des …

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06

    Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des …

    Rücksicht auf unterschiedliche Erkenntnisstände der Mitarbeiter bei innerbetrieblicher Arbeitsteilung nimmt § 107 Abs. 3 GWB nicht (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04).

    Hierzu wird etwa vertreten, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106/04).

    Während die 2. Vergabekammer meint, dass die Formel "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." nur ein anderer Ausdruck für die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes ist (Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), stellt die 1. Vergabekammer fest, dass die Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung keine Mindestanforderung darstellt (Beschluss vom 30.09.2005, Az.: VK 1-122/05).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 3/06

    Ausschreibung einer Baumaßnahme; Ausschluss eines Angebots; Nichtvorlage …

    Hierzu wird etwa vertreten, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106 / 04).

    Während die 2. Vergabekammer zugibt, dass die Formel "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." nur ein anderer Ausdruck für die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes ist (Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), stellt die 1. Vergabekammer fest, dass die Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung keine Mindestanforderung darstellt (Beschluss vom 30.09.2005, Az.: VK 1-122/05).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06

    Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren für die Vergabe …

    Hierzu wird etwa vertreten, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04 ), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106 / 04).

    Während die 2. Vergabekammer zugibt, dass die Formel "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." nur ein anderer Ausdruck für die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes ist (Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), stellt die 1. Vergabekammer fest, dass die Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung keine Mindestanforderung darstellt (Beschluss vom 30.09.2005, Az.: VK 1-122/05).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 2 VK 5/06

    Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis im Rahmen eines …

    Hierzu ist etwa vertreten worden, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die - auch im vorliegenden Fall verwandte - allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106/04).

    Während die 2. Vergabekammer meint, dass die Formel "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." nur ein anderer Ausdruck für die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes ist (Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), stellt die 1. Vergabekammer fest, dass die Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung keine Mindestanforderung darstellt (Beschluss vom 30.09.2005, Az.: VK 1-122/05).

  • VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06

    Wartung von gefahrenmelde-, informations- und sicherheitstechnischen Anlagen

    Erkennbar sind danach Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14. Dezember 2004, VK 2 - 208/04).
  • VK Sachsen, 24.03.2005 - 1/SVK/019-05

    Urteil "übersehen": Rügefrist läuft dennoch weiter!

    Nebenangebote sollten zudem den Wettbewerb beleben und Kosten sparen, indem sie von der Innovationskraft und dem Einfallsreichtum der Bieter profitieren (in dieser Intention auch VK Bund, B. v. 14.12.2004, VK 2-208/04).

    Ähnliches ergäbe auch die nicht mehr vorzunehmende materielle Prüfung, wenn man mit einem Teil der Rechtsprechung (OLG Schleswig, B. v. 15.02.2005, 6 Verg 6/04, IBR 2005, 167; VK Bund, B. v. 14.12.2004, VK 2-208/04) es ausreichen lässt, wenn sich Mindestbedingungen aus den technischen Beschreibungen - wie hier zu Recht von der Auftraggeberin für die hiesige Leistungsbeschreibung vorgetragen - ergeben.

  • VG Neustadt, 19.10.2005 - 4 L 1715/05

    Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, …

    Nach Ansicht der VK Bund (IBR 2005, 168) sind die Vorgaben des EuGH erfüllt, wenn die Ausschreibung für Nebenangebote einen allgemeinen Hinweis auf die Konstruktionsprinzipien des Leistungsverzeichnisses und die Planungsvorgaben des Auftraggebers enthalten.
  • VK Sachsen, 14.03.2007 - 1/SVK/006-07

    Zulässigkeit einer Loslimitierung

    Die Frage, ob die Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden (OLG Koblenz, B. v. 08.06.2006 - Az.: 1 Verg 4 und 5/06; VK Schleswig-Holstein, B. v. 30.08.2006 - Az.: VK-SH 20/06) Eine notwendig differenzierte Betrachtungsweise orientiert sich an folgenden Gesichtspunkten: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf (OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004 - Az.: Verg 12/00; B. v. 07.01.2004 - Az.: Verg 55/02; OLG Rostock, B. v. 29.12.2003 - Az.: 17 Verg 11/03; 2. VK Bund, B. v. 14.12.2004 - Az.: VK 2- 208/04; 1. VK Sachsen, B. v. 21.07.2005, Az.: 1/SVK/076-05; B. v. 21.12.2004 - Az.: 1/SVK/112-04; B. v. 25.11.2004 - Az.: 1/SVK/110-04).
  • VK Bund, 20.08.2008 - VK 1-108/08

    Rückbau von Brücken, Rückbau/Anpassung von LST-Anlagen usw.

    Nach Art. 24 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu der Vorgängervorschrift in der Baukoordinierungsrichtlinie, Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 93/37/EWG, können Nebenangebote nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen Mindestanforderungen für die Nebenangebote aufgestellt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, Rs. C-421/01 - Traunfellner; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2007, VII-Verg 20/07, sowie VK Bund, Beschluss vom 14. Dezember 2004, VK2-208/04, Beschluss vom 14. Juli 2005, VK1- 50/05, jeweils m.w.N.).
  • VK Bremen, 09.01.2007 - VK 6/06
    Insoweit wird auch verwiesen auf den Beschluss der VK des Bundes vom 14.02.2004 - VK 2-208/04 - (IBR 2005, 168).
  • VK Brandenburg, 19.01.2006 - 2 VK 76/05

    Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft: Ausschluss!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 VK 6/05

    Ausschreibung des Bauvorhabens "Ortsumfahrung Crivitz"; Nichtberücksichtigung von …

  • VK Arnsberg, 18.01.2008 - VK 1/08

    Keine Zustellung bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrags

  • VK Bund, 30.09.2005 - VK 1-122/05

    Errichtung eines Beschleunigers, Erd-, Beton- und Mauerarbeiten

  • VK Bund, 25.04.2005 - VK 2-21/05

    Einbau von Elementwänden, Türen und Schaltanlagen in zwei Abfertigungsgebäuden …

  • VK Bund, 24.03.2005 - VK 1-14/05

    Um- und Erweiterungsbau

  • VK Arnsberg, 16.08.2005 - VK 14/05

    Anforderungen an Nebenangebote

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2006 - 3 VK 1/06

    Zulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe …

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