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   VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16   

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VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16 (https://dejure.org/2016,17185)
VK Bund, Entscheidung vom 21.06.2016 - VK 2-45/16 (https://dejure.org/2016,17185)
VK Bund, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - VK 2-45/16 (https://dejure.org/2016,17185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Angaben des Auftraggebers für die Kalkulation von Rabattverträgen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschaffung von Hilfsmitteln: Öffentliche Ausschreibung "zweckmäßig"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Der Begriff der Zweckmäßigkeit eröffnet Krankenkassen eine Einschätzungsprärogative mit prognostischen Elementen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014, Az.: VII-Verg 17/14).

    Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14) behaupte lediglich, dass § 127 Abs. 1 SGB V eine.

    Sämtliche der von der ASt aufgeworfenen und mit ihrem Nachprüfungsantrag verfolgten Rechtsfragen seien im Rahmen der grundlegenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 24. September 2014, VII-Verg 17/14) zugunsten des Ausschreibungsmodells geklärt worden.

    Hierdurch kann die ASt gegebenenfalls auch in eigenen Rechten verletzt sein, weil eine Zuschlagsentscheidung an den Bestbieter dazu führt, dass unterlegene Bieter in ihren Marktchancen berührt werden, ohne dass sie Vertragsverhandlungen mit der Ag hätte führen können (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14 "ableitende Inkontinenzartikel").

    Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14).

    Selbst wenn man dies - auf der Grundlage der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24. September 2014, VII-Verg 17/14 - aber grundsätzlich unterstellte, liegt die von der ASt vorgebrachte Unzweckmäßigkeit der streitgegenständlichen Ausschreibung nach der zutreffenden Einschätzung der Ag nicht vor.

    Abgesehen davon, dass die ASt keinen Anspruch darauf erheben kann, dass ein Los genau um ihren Geschäftssitz herum gebildet wird, würde dies wirtschaftlich zu einem Splitterlos führen, zu dessen Bildung der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet ist (vgl. zur identischen Konstellation der Bildung von 15 Regionallosen durch die Ag bei ableitenden Inkontinenzartikeln: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14: vgl. auch Beschl. v. 23. März 2011, VII-Verg 63/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012, 1 Verg 2/11).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Die (bejahende) Antwort hierauf gab der EUGH in seinem Urteil am 11. Juni 2009 (Rs. C-300/07, "Oymanns") und somit kurz vor Erscheinen der gemeinsamen Empfehlungen.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt (vgl. z.B. BVerfGE 116, 135 [151 f] RdNr 58 ff).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Auch das BSG (Urt. v. 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R) lässt es im Hinblick auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit daher ausreichen, dass den Leistungserbringern im Wege einer Ausschreibung der Leistung gleicher Zugang zur Leistungserbringung gewährt wird.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Bei dieser Entscheidung, ob und inwieweit eine Losaufteilung erforderlich ist, steht dem Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative zu, da in die Zukunft gerichtete und somit prognostische Überlegungen anzustellen sind (st. Rspr. des OLG Düsseldorf, vgl. Beschl. v. 11. Juli 2007, VII-Verg 10/07; Beschl. v. 25. November 2009, VII-Verg 27/09).
  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Abgesehen davon, dass die ASt keinen Anspruch darauf erheben kann, dass ein Los genau um ihren Geschäftssitz herum gebildet wird, würde dies wirtschaftlich zu einem Splitterlos führen, zu dessen Bildung der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet ist (vgl. zur identischen Konstellation der Bildung von 15 Regionallosen durch die Ag bei ableitenden Inkontinenzartikeln: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14: vgl. auch Beschl. v. 23. März 2011, VII-Verg 63/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012, 1 Verg 2/11).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Bei dieser Entscheidung, ob und inwieweit eine Losaufteilung erforderlich ist, steht dem Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative zu, da in die Zukunft gerichtete und somit prognostische Überlegungen anzustellen sind (st. Rspr. des OLG Düsseldorf, vgl. Beschl. v. 11. Juli 2007, VII-Verg 10/07; Beschl. v. 25. November 2009, VII-Verg 27/09).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Abgesehen davon, dass die ASt keinen Anspruch darauf erheben kann, dass ein Los genau um ihren Geschäftssitz herum gebildet wird, würde dies wirtschaftlich zu einem Splitterlos führen, zu dessen Bildung der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet ist (vgl. zur identischen Konstellation der Bildung von 15 Regionallosen durch die Ag bei ableitenden Inkontinenzartikeln: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. September 2014, VII-Verg 17/14: vgl. auch Beschl. v. 23. März 2011, VII-Verg 63/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 4. April 2012, 1 Verg 2/11).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Problematischer wäre es gewesen - was hier nicht zu entscheiden ist -, wenn die Ag auf ein wettbewerbliches Verfahren verzichtet und - unbeschadet der Möglichkeit eines dem Vergaberecht entzogenen Beitrittsmodells (vgl. EuGH, Urt. v. 2. Juni 2016, Rs. C-410/14 "Open-House-Modell") - die bestehende Vertragslandschaft der Direktverträge mit den etablierten Leistungserbringern aufrechterhalten hätte.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis zwar nur einem Unternehmen fehlen, bei dem eine Rechtsbeeinträchtigung offensichtlich nicht vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschl. v. 10. November 2009, X ZB 8/09; BGH , Beschl. v. 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04. Februar 2009, VII-Verg 66/08).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff.

  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - Verg W 12/10

    Zulässiges Rechtsschutzziel eines Vergabenachprüfungsantrags

  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

  • VK Bund, 16.07.2010 - VK 1-58/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 2 SGB V

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 21. Juni 2016 (VK 2-45/16) wird zurückgewiesen.

    Den auf erfolglose Rüge vom 1. Mai 2016 (abgelehnt unter dem 13. Mai 2016) am 27. Mai 2016 angebrachten Nachprüfungsantrag hat die 2. Vergabekammer des Bundes zurückgewiesen (Beschl. vom 21. Juni 2016 - VK 2-45/16).

  • VK Bund, 12.07.2016 - VK 2-49/16

    Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers bei Hilfsmittelausschreibung im

    Die Wahl des offenen Verfahrens und damit einer Ausschreibung i.S.d. § 127 Abs. 1 S. 1 SGB V zur Deckung ihres Beschaffungsbedarfs ist daher schon im Ansatz nicht zu beanstanden (2. VK Bund, Beschl. v. 21. Juni 2016, VK 2 - 45/16).
  • VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16

    Zusammenfassung des Bedarfs mehrerer Auftraggeber, Nachfragekartell

    Hilfsmittelausschreibungen nach § 127 SGB V die 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. Juni 2016 - VK2-45/16 (nicht bestandskräftig).
  • LSG Thüringen, 17.08.2018 - L 6 KR 708/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung von

    § 127 SGB V bleibe im vergaberechtlichen Verfahren nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf (Beschluss vom 21. Dezember 2016 - Az.: VII-Verg 26/16) unangewendet bzw. sei nach dem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 21. Juni 2016 (Az.: VK 2 - 45/16) dem Vergabeverfahren vorgelagert und nicht in diesem zu prüfen.
  • SG Reutlingen, 28.12.2017 - S 1 KR 2858/17

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Verträgen über Versorgung mit

    Die Kammer folgt insoweit weder der Rechtsprechung der Vergabekammern des Bundes (Beschlüsse vom 02.04.2014 - VK 1 - 14/14 -, vom 17.04.2014 - VK 1 - 22/14 -, vom 21.06.2016 - VK 2 - 45/16 - und vom 27.07.2016 - VK 2 - 63/16) noch insoweit dem von der Ag vorgelegten Beschluss des Sozialgerichtes Freiburg vom 11.12.2017 (S 15 KR 4490/17 ER).

    Diese Auffassung kann vor dem Hintergrund der zum Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 21.06.2016 (VK 2 - 45/16) ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) vom 21.12.2016 (VII-Verg 26/16 - juris - ) keinen Bestand haben.

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2016 - Verg 26/16

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2-45/16) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
  • VK Bund, 21.09.2016 - VK 2-87/16

    Rabattvertrag Zytostatika; Kartell- und Sozialrecht im Nachprüfungsverfahren;

    zu prüfen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10 "Grippeimpfstoff in Sachsen-Anhalt", bestätigt im Ergebnis durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.Januar 2011 nach § 118 GWB a.F. und vom 11. Mai 2011 in der Hauptsache, VII-Verg 3/11; vgl. zu einer parallelen Problematik der Ausschreibungsberechtigung nach Sozialrecht bei Hilfsmittelausschreibungen nach § 127 SGB V die 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. Juni 2016, VK2-45/16 (nicht bestandskräftig)).
  • SG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - S 34 KR 136/18

    Krankenversicherung

    Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat zum Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 21.06.2016 (VK 2 - 45/16) am 21.12.2016 entschieden (VII-Verg 26/16 juris -), dass "§ 127 Abs. 1 SGB V durch das unionsrechtliche und das Vergaberechtsregime des Vierten Teils des GWB vollständig überlagert wird.
  • VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-65/16

    Zusammenfassung des Bedarfs mehrerer Auftraggeber, Nachfragekartell

    Fragestellung ist durch die Sozialgerichte zu prüfen und wurde im konkreten Einzelfall auch tatsächlich durch die Sozialgerichte geprüft (vgl. zu diesem Sachverhalt, der sich im Rahmen einer Ausschreibung von Grippeimpfstoff in Sachsen- Anhalt gestellt hatte, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - VK 3-120/10 mit Hinweis auf das Aktenzeichen, unter dem dieser Vorgang beim Landessozialgericht Sachsen-Anhalt geführt worden war, bestätigt im Ergebnis durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.Januar 2011 nach § 118 GWB und vom 11. Mai 2011 in der Hauptsache, VII-Verg 3/11; vgl. zu einer parallelen Problematik der Ausschreibungsberechtigung nach Sozialrecht bei Hilfsmittelausschreibungen nach § 127 SGB V die 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. Juni 2016 - VK2-45/16 (nicht bestandskräftig).
  • SG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - S 34 KR 1089/17

    Kein Vergabenachprüfungsverfahren beim Sozialgericht!

    Die entgegenstehende Ansicht der Antragstellerin kann vor dem Hintergrund der zum Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 21.06.2016 (VK 2 - 45/16) ergangenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.12.2016 (VII-Verg 26/16 - juris -) keinen Bestand haben.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2022 - 3 VK 3/22

    WhatsApp-Nachricht als ordnungsgemäße Rüge!?

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