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   OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08   

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https://dejure.org/2009,23684
OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08 (https://dejure.org/2009,23684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08 (https://dejure.org/2009,23684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. April 2009 - 3 Ss OWi 237/08 (https://dejure.org/2009,23684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Fahrverbots trotz Existenzgefährdung

  • Judicialis

    BKatV § 4; ; StVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4; StVG § 25
    Anordnung eines Fahrverbots trotz Existenzgefährdung

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07

    Anforderungen an die Begründung des Nichtabsehens von der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06 -).

    Der Betroffene muss diese Tatsachen nicht nachweisen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 -).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegend eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäss von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (zu vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (zu vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayOblG NZV 2002, 143).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (zu vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayOblG NZV 2002, 143).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06 -).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Bei der erneuten Entscheidung wird auch zu prüfen sein, ob hier - trotz einer gewissen Existenzgefährdung wegen der Häufigkeit und Einschlägigkeit der Verkehrsverstöße (bei der hier abgeurteilten Tat handelt es sich um den dritten Geschwindigkeitsverstoß innerhalb von knapp zwei Jahren) ein Fahrverbot auszusprechen ist, weil der Betroffene als mehrfacher Wiederholungstäter ein Absehen von einem Fahrverbot als Freibrief für weiteres Fehlverhalten verstehen würde ( OLG Hamm NZV 1995, 498 f.; OLG Brandenburg VRS 107, 53, 55; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88, 89; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 25 StVG Rdn. 25).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2003 - 2 Ss OWi 167 B/03

    Urteilsgründe bei Absehen von Regelfahrverbot wegen drohender Insolvenz des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Bei der erneuten Entscheidung wird auch zu prüfen sein, ob hier - trotz einer gewissen Existenzgefährdung wegen der Häufigkeit und Einschlägigkeit der Verkehrsverstöße (bei der hier abgeurteilten Tat handelt es sich um den dritten Geschwindigkeitsverstoß innerhalb von knapp zwei Jahren) ein Fahrverbot auszusprechen ist, weil der Betroffene als mehrfacher Wiederholungstäter ein Absehen von einem Fahrverbot als Freibrief für weiteres Fehlverhalten verstehen würde ( OLG Hamm NZV 1995, 498 f.; OLG Brandenburg VRS 107, 53, 55; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88, 89; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 25 StVG Rdn. 25).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Bei der erneuten Entscheidung wird auch zu prüfen sein, ob hier - trotz einer gewissen Existenzgefährdung wegen der Häufigkeit und Einschlägigkeit der Verkehrsverstöße (bei der hier abgeurteilten Tat handelt es sich um den dritten Geschwindigkeitsverstoß innerhalb von knapp zwei Jahren) ein Fahrverbot auszusprechen ist, weil der Betroffene als mehrfacher Wiederholungstäter ein Absehen von einem Fahrverbot als Freibrief für weiteres Fehlverhalten verstehen würde ( OLG Hamm NZV 1995, 498 f.; OLG Brandenburg VRS 107, 53, 55; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88, 89; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 25 StVG Rdn. 25).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (zu vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayOblG NZV 2002, 143).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2015 - 1 OWi 1 SsBs 57/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots

    So ist eine Existenzgefährdung bei einem mehrfachen Wiederholungstäter kein Grund von einem Fahrverbot abzusehen, da dieser andernfalls durch ausschließliche Verhängung einer Geldbuße nicht zu künftig verkehrsgerechtem Verhalten veranlasst werden kann (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88; OLG Hamm NZV 1995, 498; VRR 2009, 310; OLG Brandenburg DAR 2004, 460).
  • KG, 20.07.2021 - 3 Ws (B) 175/21

    Erfordernis einer kritischen Würdigung der vom Betroffenen behaupteten

    Der Tatrichter ist vielmehr gehalten, die Einlassung eines Betroffenen kritisch zu prüfen (vgl. Senat Blutalkohol 54, 385 [Bäcker]; DAR 2019, 391 [Taxifahrer]; OLG Zweibrücken VerkMitt 2020, Nr. 43 ["Gruppenführer im Schichtbetrieb"]; OLG Hamm VRR 2009, 310 [Volltext bei juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2008 - IV-5 Ss (Owi) 44/07 - [juris] ["Selbstständiger Gewerbetreibender"]; OLG HammDAR 2007, 97 [selbstständiger Taxifahrer]).
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